Rechtsprechung
   SG Frankfurt/Main, 07.10.2022 - S 5 AS 662/22 ER   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,42623
SG Frankfurt/Main, 07.10.2022 - S 5 AS 662/22 ER (https://dejure.org/2022,42623)
SG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 07.10.2022 - S 5 AS 662/22 ER (https://dejure.org/2022,42623)
SG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 07. Oktober 2022 - S 5 AS 662/22 ER (https://dejure.org/2022,42623)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2022,42623) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 30.01.2013 - B 4 AS 54/12 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - kein Leistungsausschluss wegen Aufenthalts

    Auszug aus SG Frankfurt/Main, 07.10.2022 - S 5 AS 662/22
    Diese Definition gilt für alle Sozialleistungsbereiche des Sozialgesetzbuchs, soweit sich nicht aus seinen besonderen Teilen etwas Anderes ergibt (§ 37 SGB I); eine ungeschriebene, nur für einzelne Sozialleistungsbereiche anzunehmende Differenzierung (sog. Einfärbungslehre) ist grundsätzlich nicht anzunehmen (vgl. BSG, Urteil vom 30. Januar 2013 - B 4 AS 54/12 R -, BSGE 113, 60, Rn. 19).

    Dabei kommt es in erster Linie auf die objektiv gegebenen tatsächlichen Verhältnisse im jeweils maßgeblichen Zeitraum an; das Bestehen eines Aufenthaltsrechts ist keine notwendige Voraussetzung für die Annahme eines gewöhnlichen Aufenthalts in Deutschland (vgl. ausführlich auch zum Folgenden BSG, Urteil vom 30. Januar 2013 - B 4 AS 54/12 R -, BSGE 113, 60, Rn. 17 ff. m.w.N.).

  • LSG Hessen, 13.06.2022 - L 6 AS 196/22

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Auszug aus SG Frankfurt/Main, 07.10.2022 - S 5 AS 662/22
    Mit einem Abstellen auf den Schwerpunkt der Lebensverhältnisse im Gebiet der Bundesrepublik soll dabei - auch im Sinne einer Missbrauchsabwehr - ausgeschlossen werden, dass ein Wohnsitz zur Erlangung von Sozialleistungen im Wesentlichen nur formal begründet, jedoch tatsächlich weder genutzt noch beibehalten werden soll (Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 13. Juni 2022 - L 6 AS 196/22 B ER -, Rn. 47 - 52, juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht