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   SG Frankfurt/Main, 15.03.2021 - S 20 SO 32/17   

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SG Frankfurt/Main, 15.03.2021 - S 20 SO 32/17 (https://dejure.org/2021,7338)
SG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 15.03.2021 - S 20 SO 32/17 (https://dejure.org/2021,7338)
SG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 15. März 2021 - S 20 SO 32/17 (https://dejure.org/2021,7338)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • LSG Schleswig-Holstein, 04.12.2018 - L 9 SO 175/18

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft -

    Auszug aus SG Frankfurt/Main, 15.03.2021 - S 20 SO 32/17
    Der öffentliche Personennahverkehr ist grundsätzlich verpflichtet behinderte Menschen zu transportieren und ist hierauf auch eingerichtet (vgl. Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht, Urteil vom 27. November 2013, Az.: L 9 SO 16/11 - juris; Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht, Beschluss vom 4. Dezember 2018, Az.: L 9 SO 175/18 B ER, Rn. 6 - 16, juris).

    Behinderte Menschen sollen gleich-, aber nicht bessergestellt werden als vergleichbare Bevölkerungsgruppen (vgl. Schleswig-Holsteinisches LSG, Beschluss vom 19. Juni 2014 - L 9 SO 54/12 PKH; Urteil vom 8. August 2018 - L 9 SO 49/14; Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht, Beschluss vom 4. Dezember 2018 - L 9 SO 175/18 B ER -, Rn. 6 - 16, juris; Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht, Beschluss vom 4. Dezember 2018 - L 9 SO 175/18 B ER -, Rn. 6 - 16, juris).

  • BSG, 23.11.2006 - B 11b AS 3/06 R

    Verfassungsmäßigkeit der Abschaffung der Arbeitslosenhilfe zugunsten der

    Auszug aus SG Frankfurt/Main, 15.03.2021 - S 20 SO 32/17
    Mit dem Inkrafttreten des BTHG kann die begehrte Leistung der Kfz-Beihilfe nach §§ 53, 54 SGB XII ab 1. Januar 2020 nicht mehr gewährt werden, weil diese Vorschriften nicht mehr gelten (in diesem Sinne für die Ablösung der Arbeitslosenhilfe durch das SGB II, BSG, Urteil vom 23. November 2006, Az.: B 11b AS 3/06 R, Rn. 21).

    Die mit der Einführung der Vorschriften einhergehende zeitliche Zäsur lässt das Rechtsschutzbedürfnis entfallen (zur Ablösung der Alhi durch das SGB II vgl. etwa BSG, Urteile vom 23. November 2006, Az.: B 11b AS 1/06 R, Rn. 41; BSG, Urteil vom 23. November 2006, Az.: B 11b AS 3/06 R; andere Ansicht: LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 10. November 2020, Az.: L 8 SO 84/20 ER, Rn. 12).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 10.11.2020 - L 8 SO 84/20

    Vorläufige Kostenübernahme für einen Hausgebärdensprachkurs; Auswahl einer

    Auszug aus SG Frankfurt/Main, 15.03.2021 - S 20 SO 32/17
    Die mit der Einführung der Vorschriften einhergehende zeitliche Zäsur lässt das Rechtsschutzbedürfnis entfallen (zur Ablösung der Alhi durch das SGB II vgl. etwa BSG, Urteile vom 23. November 2006, Az.: B 11b AS 1/06 R, Rn. 41; BSG, Urteil vom 23. November 2006, Az.: B 11b AS 3/06 R; andere Ansicht: LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 10. November 2020, Az.: L 8 SO 84/20 ER, Rn. 12).

    Der der vom Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen im Beschluss vom 10. November 2020 (L 8 SO 84/20 ER -, Rn. 11, juris) vertretenen Ansicht, wonach keine Erledigung aufgrund Normänderungen durch das BTHG eingetreten sei, ist auf den hiesigen Fall nicht übertragbar.

  • BSG, 25.06.2020 - B 8 SO 36/20 B

    Übernahme von Kosten für den Einsatz von Gebärdensprachdolmetschern

    Auszug aus SG Frankfurt/Main, 15.03.2021 - S 20 SO 32/17
    Hierzu hat das BSG, Beschluss vom 25. Juni 2020, Az.: B 8 SO 36/20 B, Rn. 9, ausgeführt:.

    "Es fehlen hinsichtlich der (konkreten) Klärungsfähigkeit auch Ausführungen zur behördlichen Zuständigkeit/Passivlegitimation, was nicht nur angesichts mehrerer Anträge der Klägerin auf Teilhabeleistungen bei verschiedenen Trägern nahegelegen hätte (vgl. dazu BSG vom 24. Januar 2013, Az.: B 3 KR 5/12 R, RdNr. 15), sondern auch angesichts des mit Wirkung vom 1.1.2020 erfolgten Herauslösens der Eingliederungshilfe aus dem Fürsorgerecht des SGB XII und seiner Überführung in das Sozialgesetzbuch Neuntes Buch - Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen - (SGB IX) und der Zuständigkeitsregelung in § 6 Abs. 1 Nr. 7 SGB IX, wonach für die von der Klägerin begehrte Leistung nunmehr die Träger der Eingliederungshilfe und nicht mehr die Träger der Sozialhilfe, die auch keine Rehabilitationsträger mehr sind, zuständig sind (vgl. dazu Siefert, ZAP 2020, 359, 361 f)" (BSG, Beschluss vom 25. Juni 2020, Az.: B 8 SO 36/20 B, Rn. 9, juris).

  • BSG, 12.12.2013 - B 8 SO 18/12 R

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - behindertes Kind - Hilfe zur Beschaffung

    Auszug aus SG Frankfurt/Main, 15.03.2021 - S 20 SO 32/17
    In Hinblick auf das bei jeder Eingliederungsmaßnahme zu prüfende Merkmal der Notwendigkeit (§ 4 Abs. 1 SGB IX in der bis zum 31. Dezember 2017 geltenden Fassung) ist dies nur zu bejahen, wenn das Kfz als grundsätzlich geeignete Eingliederungsmaßnahme unentbehrlich zum Erreichen der Eingliederungsziele ist (vgl. Bundessozialgericht - BSG -, Urteil vom 12. Dezember 2013 - B 8 SO 18/12 R - juris Rn. 15 m. w. N.), die darin liegen, eine Behinderung oder deren Folgen zu beseitigen oder zu mildern und den behinderten Menschen in die Gesellschaft einzugliedern (vgl. § 53 Abs. 3 Satz 1 SGB XII).

    Es gilt mithin ein individueller und personenzentrierter Maßstab, der regelmäßig einer pauschalierenden Betrachtung des Hilfefalls entgegensteht (BSG, Urteil vom 12. Dezember 2013 - B 8 SO 18/12 R -, juris Rn. 15 m. w. N.).

  • LSG Schleswig-Holstein, 19.06.2014 - L 9 SO 54/12

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft -

    Auszug aus SG Frankfurt/Main, 15.03.2021 - S 20 SO 32/17
    Behinderte Menschen sollen gleich-, aber nicht bessergestellt werden als vergleichbare Bevölkerungsgruppen (vgl. Schleswig-Holsteinisches LSG, Beschluss vom 19. Juni 2014 - L 9 SO 54/12 PKH; Urteil vom 8. August 2018 - L 9 SO 49/14; Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht, Beschluss vom 4. Dezember 2018 - L 9 SO 175/18 B ER -, Rn. 6 - 16, juris; Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht, Beschluss vom 4. Dezember 2018 - L 9 SO 175/18 B ER -, Rn. 6 - 16, juris).
  • BSG, 24.01.2013 - B 3 KR 5/12 R

    Krankenversicherung - Leistungsantrag zur Hilfsmittelversorgung (hier: technisch

    Auszug aus SG Frankfurt/Main, 15.03.2021 - S 20 SO 32/17
    "Es fehlen hinsichtlich der (konkreten) Klärungsfähigkeit auch Ausführungen zur behördlichen Zuständigkeit/Passivlegitimation, was nicht nur angesichts mehrerer Anträge der Klägerin auf Teilhabeleistungen bei verschiedenen Trägern nahegelegen hätte (vgl. dazu BSG vom 24. Januar 2013, Az.: B 3 KR 5/12 R, RdNr. 15), sondern auch angesichts des mit Wirkung vom 1.1.2020 erfolgten Herauslösens der Eingliederungshilfe aus dem Fürsorgerecht des SGB XII und seiner Überführung in das Sozialgesetzbuch Neuntes Buch - Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen - (SGB IX) und der Zuständigkeitsregelung in § 6 Abs. 1 Nr. 7 SGB IX, wonach für die von der Klägerin begehrte Leistung nunmehr die Träger der Eingliederungshilfe und nicht mehr die Träger der Sozialhilfe, die auch keine Rehabilitationsträger mehr sind, zuständig sind (vgl. dazu Siefert, ZAP 2020, 359, 361 f)" (BSG, Beschluss vom 25. Juni 2020, Az.: B 8 SO 36/20 B, Rn. 9, juris).
  • BSG, 18.05.2011 - B 3 KR 7/10 R

    Krankenversicherung - Versorgung von Erwachsenen mit Rollstuhl-Bike -

    Auszug aus SG Frankfurt/Main, 15.03.2021 - S 20 SO 32/17
    Dem steht auch nicht die Entscheidung des BSG vom 18. Mai 2011 (Az.: B 3 KR 7/10 R -, BSGE 108, 206-222, SozR 4-2500 § 33 Nr. 34, Rn. 22 - 24) entgegen.
  • BSG, 23.11.2006 - B 11b AS 1/06 R

    Verfassungsmäßigkeit der Ersetzung der Arbeitslosenhilfe durch das

    Auszug aus SG Frankfurt/Main, 15.03.2021 - S 20 SO 32/17
    Die mit der Einführung der Vorschriften einhergehende zeitliche Zäsur lässt das Rechtsschutzbedürfnis entfallen (zur Ablösung der Alhi durch das SGB II vgl. etwa BSG, Urteile vom 23. November 2006, Az.: B 11b AS 1/06 R, Rn. 41; BSG, Urteil vom 23. November 2006, Az.: B 11b AS 3/06 R; andere Ansicht: LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 10. November 2020, Az.: L 8 SO 84/20 ER, Rn. 12).
  • LSG Schleswig-Holstein, 27.11.2013 - L 9 SO 16/11

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft - Hilfe

    Auszug aus SG Frankfurt/Main, 15.03.2021 - S 20 SO 32/17
    Der öffentliche Personennahverkehr ist grundsätzlich verpflichtet behinderte Menschen zu transportieren und ist hierauf auch eingerichtet (vgl. Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht, Urteil vom 27. November 2013, Az.: L 9 SO 16/11 - juris; Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht, Beschluss vom 4. Dezember 2018, Az.: L 9 SO 175/18 B ER, Rn. 6 - 16, juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.07.2021 - L 8 SO 79/21

    Vorläufige Sicherstellung von Fahrten zu einer Tagesbildungsstätte; Zuständigkeit

    In diesem Zusammenhang stellt sich nicht die schwierige Frage, ob die Einführung der "neuen Leistung" der Eingliederungshilfe mit einer neuen Trägerschaft eine bereits nach § 14 SGB IX (in der Zeit bis 31.12.2019) begründete Zuständigkeit eines (sozialhilferechtlichen) Rehabilitationsträgers berührt (vgl. dazu Senatsbeschluss vom 10.11.2020 - L 8 SO 84/20 ER - juris; BSG, Urteil vom 28.1.2021 - B 8 SO 9/19 R - juris Rn. 19; BSG, Beschluss vom 25.6.2020 - B 8 SO 36/20 B - juris Rn. 9; LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 28.1.2021 - L 1 SO 71/19 - juris Rn. 23; SG Frankfurt, Urteil vom 15.3.2021 - S 20 SO 32/17 - juris Rn. 45; ausführlich Frerichs in Hauck/Noftz, SGB IX, § 94 Rn. 40 ff.; Eicher in jurisPK-SGB IX, 3. Aufl. 2020, Anhang zu § 19 SGB XII Rn. 2 ff.; Siefert, ZAP 2020, 359, 360 f.; Groth, jurisPR-SozR 19/2020 Anm. 5).
  • SG Halle, 16.03.2022 - S 22 SO 39/20

    Schwerbehindertenrecht - Kraftfahrzeughilfe - Geltung der neuen

    Damit kann mit dem Inkrafttreten des BTHG die begehrte Leistung der Kfz-Beihilfe nach §§ 53, 54 SGB XII ab 1. Januar 2020 nicht mehr gewährt werden, weil diese Vorschriften nicht mehr gelten, (vgl auch SG Frankfurt hat am 15.03.2021 -S 20 SO 32/17, zitiert nach juris).
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