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   SG Frankfurt/Main, 18.03.2018 - S 6 R 111/13   

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SG Frankfurt/Main, 18.03.2018 - S 6 R 111/13 (https://dejure.org/2018,12229)
SG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 18.03.2018 - S 6 R 111/13 (https://dejure.org/2018,12229)
SG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 18. März 2018 - S 6 R 111/13 (https://dejure.org/2018,12229)
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  • BSG, 03.04.2014 - B 5 RE 13/14 R

    Rentenversicherung - keine Befreiung von der Versicherungspflicht - zugelassener

    Auszug aus SG Frankfurt/Main, 18.03.2018 - S 6 R 111/13
    Bei der Kostenentscheidung nach Erledigung des Rechtsstreits durch die rückwirkende Befreiung des Klägers von der Versicherungspflicht ist im Rahmen des Veranlassungsprinzips zu berücksichtigen, ob die Beklagte den ursprünglich streitgegenständlichen Bescheid über die Ablehnung der Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung auf die von ihr entwickelte sog. "Vier-Kriterien-Theorie" gestützt hat, die vom Bundessozialgericht in seiner Rechtsprechung vom 3. April 2014 zu den Aktenzeichen B 5 RE 13/14 R, B 5 RE 9/14 R und B 5 RE 3/14 R für nicht anwendbar erklärt wurde.

    Der dem Rechtsstreit zugrunde liegende Bescheid der Beklagten vom 7. August 2012 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 4. März 2013 erging unter Anwendung der von der Beklagten entwickelten sog. "Vier-Kriterien-Theorie", die vom Bundessozialgericht in seiner Rechtsprechung vom 3. April 2014 zu den Aktenzeichen B 5 RE 13/14 R, B 5 RE 9/14 R und B 5 RE 3/14 R für nicht anwendbar erklärt wurde.

  • BSG, 03.04.2014 - B 5 RE 9/14 R

    Kein Befreiungsanspruch abhängig beschäftigter "Syndikusanwälte" von der

    Auszug aus SG Frankfurt/Main, 18.03.2018 - S 6 R 111/13
    Bei der Kostenentscheidung nach Erledigung des Rechtsstreits durch die rückwirkende Befreiung des Klägers von der Versicherungspflicht ist im Rahmen des Veranlassungsprinzips zu berücksichtigen, ob die Beklagte den ursprünglich streitgegenständlichen Bescheid über die Ablehnung der Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung auf die von ihr entwickelte sog. "Vier-Kriterien-Theorie" gestützt hat, die vom Bundessozialgericht in seiner Rechtsprechung vom 3. April 2014 zu den Aktenzeichen B 5 RE 13/14 R, B 5 RE 9/14 R und B 5 RE 3/14 R für nicht anwendbar erklärt wurde.

    Der dem Rechtsstreit zugrunde liegende Bescheid der Beklagten vom 7. August 2012 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 4. März 2013 erging unter Anwendung der von der Beklagten entwickelten sog. "Vier-Kriterien-Theorie", die vom Bundessozialgericht in seiner Rechtsprechung vom 3. April 2014 zu den Aktenzeichen B 5 RE 13/14 R, B 5 RE 9/14 R und B 5 RE 3/14 R für nicht anwendbar erklärt wurde.

  • BSG, 03.04.2014 - B 5 RE 3/14 R

    Kein Befreiungsanspruch abhängig beschäftigter "Syndikusanwälte" von der

    Auszug aus SG Frankfurt/Main, 18.03.2018 - S 6 R 111/13
    Bei der Kostenentscheidung nach Erledigung des Rechtsstreits durch die rückwirkende Befreiung des Klägers von der Versicherungspflicht ist im Rahmen des Veranlassungsprinzips zu berücksichtigen, ob die Beklagte den ursprünglich streitgegenständlichen Bescheid über die Ablehnung der Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung auf die von ihr entwickelte sog. "Vier-Kriterien-Theorie" gestützt hat, die vom Bundessozialgericht in seiner Rechtsprechung vom 3. April 2014 zu den Aktenzeichen B 5 RE 13/14 R, B 5 RE 9/14 R und B 5 RE 3/14 R für nicht anwendbar erklärt wurde.

    Der dem Rechtsstreit zugrunde liegende Bescheid der Beklagten vom 7. August 2012 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 4. März 2013 erging unter Anwendung der von der Beklagten entwickelten sog. "Vier-Kriterien-Theorie", die vom Bundessozialgericht in seiner Rechtsprechung vom 3. April 2014 zu den Aktenzeichen B 5 RE 13/14 R, B 5 RE 9/14 R und B 5 RE 3/14 R für nicht anwendbar erklärt wurde.

  • BVerfG, 22.07.2016 - 1 BvR 2534/14

    Kein fortbestehendes Rechtsschutzbedürfnis bei Verfassungsbeschwerden von

    Auszug aus SG Frankfurt/Main, 18.03.2018 - S 6 R 111/13
    3. Aus den Nichtannahmebeschlüssen des Bundesverfassungsgericht vom 19. und 22. Juli 2016, Az.: 1 BvR 2584/14 und 1 BvR 2534/14, kann keine grundsätzliche Kostentragungspflicht der Rentenversicherungsträger bei rückwirkender Befreiung der Syndikusanwälte nach der ab 1. Januar 2016 geltenden Rechtslage abgeleitet werden.

    Nicht zu berücksichtigen war nach Auffassung der Kammer der Umstand, dass das Bundesverfassungsgericht in zwei Nichtannahmebeschlüssen vom 19. und 22. Juli 2016, Az.: 1 BvR 2584/14 und 1 BvR 2534/14, die Kostentragung durch die zuständige Gebietskörperschaft aus Billigkeitsgründen für sachgerecht hielt.

  • LSG Hessen, 13.05.1996 - L 5 B 64/94

    Übernahme der außergerichtlichen Kosten des Klägers durch den Verwaltungsträger

    Auszug aus SG Frankfurt/Main, 18.03.2018 - S 6 R 111/13
    Grundlage für die Heranziehung des sogenannten "Veranlassungsprinzips" als Ermessensgesichtspunkt ist die Vorstellung, dass die Kosten des Gerichtsverfahrens demjenigen aufzuerlegen sind, der Anlass für den Rechtsstreit gegeben hat (vgl. HLSG, Beschl. v. 30.01.1996, Az. L 4 B 24/95, juris-Rn. 8; Beschl. v. 13.05.1996, Az. L 5 B 64/94, juris-Rn. 23; Schmidt in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, SGG, 12. Auflage 2017, § 193, Rn. 12b).
  • LSG Hessen, 30.01.1996 - L 4 B 24/95

    Ermessenserwägungen in der Kostenentscheidung

    Auszug aus SG Frankfurt/Main, 18.03.2018 - S 6 R 111/13
    Grundlage für die Heranziehung des sogenannten "Veranlassungsprinzips" als Ermessensgesichtspunkt ist die Vorstellung, dass die Kosten des Gerichtsverfahrens demjenigen aufzuerlegen sind, der Anlass für den Rechtsstreit gegeben hat (vgl. HLSG, Beschl. v. 30.01.1996, Az. L 4 B 24/95, juris-Rn. 8; Beschl. v. 13.05.1996, Az. L 5 B 64/94, juris-Rn. 23; Schmidt in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, SGG, 12. Auflage 2017, § 193, Rn. 12b).
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