Rechtsprechung
SG Frankfurt/Main, 19.07.2007 - S 18 KR 3076/04 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Krankenversicherung
- Justiz Hessen
§ 22 Abs 1 S 1 SGB 4, § 252 SGB 5, § 250 Abs 2 SGB 5, § 60 Abs 1 SGB 11, § 59 Abs 4 S 1 SGB 11
Kranken- / Pflegeversicherung - freiwilliges Mitglied - Verwirkung einer Beitragsnachforderung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- Wolters Kluwer
Erweckung der Erwartung des Nichtbestehens oder der Nichtdurchsetzung einer Forderung durch einen Gläubiger als Voraussetzung für die Verwirkung dieser Forderung; Tatsächliches Vertrauen eines Schuldners auf eine in Aussicht gestellte Nichtdurchsetzung einer Forderung ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- ra-staudte.de (Kurzinformation)
Krankenversicherungen tragen Kostenrisiko für Fehlinformationen; Krankenversicherungsrecht
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- BSG, 30.11.1978 - 12 RK 6/76
Verwirkung eines Rechts - Besondere Umstände - Verwirkungsverhalten - …
Auszug aus SG Frankfurt/Main, 19.07.2007 - S 18 KR 3076/04
Daher reiche das bloße "Nichtstun" als Verwirkungsverhalten regelmäßig nicht aus, es müsse darüber hinaus ein konkretes Verhalten des Gläubigers hinzukommen, welches bei dem Schuldner die berechtigte Erwartung erweckt habe, dass eine Beitragsforderung nicht bestehe oder nicht geltend gemacht werde (Urteil des BSG vom 30.11.1978, Az.: 12 RK 6/76, BSGE 47, 194).Nach dem Urteil des Bundessozialgerichts vom 30.11.1978 (12 RK 6/76 = BSGE 47, 195 mwN), auf das sich auch die Beklagte bezieht und dem sich das erkennende Gericht anschließt, sind die Voraussetzungen der Verwirkung ein Verwirkungsverhalten des Berechtigten, ein Vertrauenstatbestand und ein Vertrauensverhalten des Verpflichteten.
- BSG, 04.07.1962 - 3 RK 53/58
Anspruch auf Rückzahlung erstatter Beiträge zur Krankenversicherung - …
Auszug aus SG Frankfurt/Main, 19.07.2007 - S 18 KR 3076/04
Danach könnten die Krankenkassen zunächst nicht erhobene Beiträge im Rahmen der gesetzlichen Verjährungsvorschriften grundsätzlich nachträglich noch geltend machen (vgl. Urteile des Bundessozialgerichts - BSG - vom 27.09.1961, Az.: 3 RK 74/59, BSGE 15, 118; vom 04.07.1962, Az.: 3 RK 53/58, BSGE 17, 173). - BSG, 27.09.1961 - 3 RK 74/59
Auszug aus SG Frankfurt/Main, 19.07.2007 - S 18 KR 3076/04
Danach könnten die Krankenkassen zunächst nicht erhobene Beiträge im Rahmen der gesetzlichen Verjährungsvorschriften grundsätzlich nachträglich noch geltend machen (vgl. Urteile des Bundessozialgerichts - BSG - vom 27.09.1961, Az.: 3 RK 74/59, BSGE 15, 118; vom 04.07.1962, Az.: 3 RK 53/58, BSGE 17, 173).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 10.12.2009 - L 5 KR 128/08
Krankenversicherung
Das Risiko, das der Arbeitgeber Beiträge nicht entrichtet, trägt das freiwillige Mitglied (LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 14.02.2005 -L 5 ER 133/04 KR-; SG Frankfurt, Urteil vom 19.07.2007 -S 18 KR 3076/04-).Anders als im vom SG Frankfurt zu entscheidenden Fall (Urteil vom 19.07.2007 -S 18 KR 3076/04-) hat der Kläger hier in der Zwischenzeit weder Rücksprache mit den Beklagten gehalten, ob noch Beiträge offen seien, noch haben die Beklagten aktenkundig gegenüber dem Kläger bestätigt, dass keine Forderungen mehr bestehen.
- SG Lübeck, 22.08.2008 - S 9 KR 6/07 Anders als in einem ähnlichen vom Sozialgericht Frankfurt zu entscheidenden Sachverhalt (Urteil vom 19.07.2007, S 18 KR 3076/04) hat der Kläger bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens weder Rücksprache mit der Beklagten gehalten, ob noch Beiträge offen seien, noch hat die Beklagte aktenkundig gegenüber dem Kläger daraufhin bestätigt, dass keine Forderungen mehr bestehen.