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   SG Frankfurt/Main, 24.08.2016 - S 20 SO 67/09   

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SG Frankfurt/Main, 24.08.2016 - S 20 SO 67/09 (https://dejure.org/2016,73825)
SG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 24.08.2016 - S 20 SO 67/09 (https://dejure.org/2016,73825)
SG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 24. August 2016 - S 20 SO 67/09 (https://dejure.org/2016,73825)
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  • LSG Hessen, 24.10.2012 - L 4 SO 198/11

    Angemessenheit des Umfangs der Hilfe zur Beschaffung eines Kfz als Leistung zur

    Auszug aus SG Frankfurt/Main, 24.08.2016 - S 20 SO 67/09
    Allerdings liegt der vom Gesetz vorgesehene Schwerpunkt der Versorgung mit einem Kraftfahrzeug in der Eingliederung in das Arbeitsleben, sodass andere Gründe für die Gewährung einer Eingliederungshilfe zur Teilhabe zwar nicht ausgeschlossen sind, jedoch ähnlich gewichtig sein müssen oder mindestens vergleichbar gewichtig wie der Teilhabeanspruch am Arbeitsleben (so auch Hess. LSG Beschluss vom 17.01.2008 - L 7 SO 115/07 ER - ; Hess. LSG, Urteil vom 24.10.2012 - L 4 SO 198/11 - ); entgegen der zuletzt genannten Entscheidung des Hessischen Landessozialgerichts vom 24.10.2012 ist jedoch hierfür gemäß der Entscheidung des Bundessozialgerichts durch Urteil vom 12.12.2013 - B 8 SO 18/12 R , verfügbar in juris, nicht mehr erforderlich, dass die Nutzung ständig regelmäßig und damit nahezu täglich erfolgen müsse; mithin reicht eine auch nur vereinzelte oder gelegentliche Nutzung aus.

    Ein über derartig bestehende Mobilitätshilfen und Förderungsmaßnahmen der Beklagten hinausgehende Bedarf der Klägerin an Mobilität ist, soweit überhaupt vorhanden, seitens der Gesellschaft nicht durch Anschaffung und Unterhaltung eines KFZ zu finanzieren (so im Ergebnis auch: Hess. LSG, Urteil vom 24.10.2012 - L 4 SO 198/11 - verfügbar in juris).

  • BSG, 12.12.2013 - B 8 SO 18/12 R

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - behindertes Kind - Hilfe zur Beschaffung

    Auszug aus SG Frankfurt/Main, 24.08.2016 - S 20 SO 67/09
    Allerdings liegt der vom Gesetz vorgesehene Schwerpunkt der Versorgung mit einem Kraftfahrzeug in der Eingliederung in das Arbeitsleben, sodass andere Gründe für die Gewährung einer Eingliederungshilfe zur Teilhabe zwar nicht ausgeschlossen sind, jedoch ähnlich gewichtig sein müssen oder mindestens vergleichbar gewichtig wie der Teilhabeanspruch am Arbeitsleben (so auch Hess. LSG Beschluss vom 17.01.2008 - L 7 SO 115/07 ER - ; Hess. LSG, Urteil vom 24.10.2012 - L 4 SO 198/11 - ); entgegen der zuletzt genannten Entscheidung des Hessischen Landessozialgerichts vom 24.10.2012 ist jedoch hierfür gemäß der Entscheidung des Bundessozialgerichts durch Urteil vom 12.12.2013 - B 8 SO 18/12 R , verfügbar in juris, nicht mehr erforderlich, dass die Nutzung ständig regelmäßig und damit nahezu täglich erfolgen müsse; mithin reicht eine auch nur vereinzelte oder gelegentliche Nutzung aus.

    Im Hinblick auf das bei jeder Eingliederungsmaßnahme zu prüfende Merkmal der Notwendigkeit (§ 4 Abs. 1 SGB IX) ist allerdings ein Angewiesensein auf ein Kraftfahrzeug - KFZ - nur dann zu bejahen, wenn dieses als grundsätzlich geeignete Eingliederungsmaßnahme unentbehrlich zum Erreichen der Eingliederungsziele ist, wobei ein individueller Maßstab im Hinblick auf die personenzentrierten Zwecke der Eingliederungshilfe anzulegen ist (vgl. Urteil des BSG vom 12.12.2013 a. a. O.; Wehrhahn in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB XII, 2. Aufl. 2014, § 8 EinglHV).

  • BSG, 23.08.2013 - B 8 SO 24/11 R

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Übernahme der Kosten für den

    Auszug aus SG Frankfurt/Main, 24.08.2016 - S 20 SO 67/09
    In welchem Maß und durch welche Aktivitäten ein behinderter Mensch am Leben in der Gemeinschaft teilnimmt, ist abhängig von seinen individuellen Bedürfnissen unter Berücksichtigung seiner Wünsche; demnach gilt ein individueller und personenzentrierter Maßstab (vgl. BSG: a. a. O. sowie BSG, Urteil vom 23.08.2013 - B 8 SO 24/11 R - im Hinblick auf § 9 Abs. 1 EinglhVO für Hilfe durch besondere Bedienungseinrichtungen; verfügbar in juris).
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