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   SG Frankfurt/Main, 26.04.2022 - S 30 AY 8/22 ER   

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SG Frankfurt/Main, 26.04.2022 - S 30 AY 8/22 ER (https://dejure.org/2022,10203)
SG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 26.04.2022 - S 30 AY 8/22 ER (https://dejure.org/2022,10203)
SG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 26. April 2022 - S 30 AY 8/22 ER (https://dejure.org/2022,10203)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (16)

  • BSG, 30.10.2013 - B 7 AY 7/12 R

    Asylbewerberleistung - Unzulässigkeit der Anspruchseinschränkung aufgrund der

    Auszug aus SG Frankfurt/Main, 26.04.2022 - S 30 AY 8/22
    Hierzu habe das BSG bereits im Urteil vom 30.10.2013, B 7 AY 7/12 R entschieden, dass eine Beschränkung der Leistungen nach dem AsylbLG auf das im Einzelfall unabweisbar Gebotene nicht darauf gestützt werden könne, dass sich ein Leistungsberechtigter, der die Bundesrepublik Deutschland nicht verlassen will, weigert, bei der für ihn zuständigen Botschaft eine Erklärung zu unterschreiben, er wolle freiwillig in sein Heimatland zurückkehren.

    Die Abgabe einer Erklärung, freiwillig in das Herkunftsland zurückkehren zu wollen, könne nicht als Mitwirkungspflicht verlangt werden (vgl. BSG, Urteil vom 30.10.2013 - B 7 AY 7/12 R; SG Osnabrück, Beschluss vom 04.09.2019 - S 44 AY 40/19 ER).

    Das BSG hat im Urteil vom 30. Oktober 2013 (Az.: B 7 AY 7/12 R) die gegenteilige Ansicht vertreten und ausgeführt, dass die Verpflichtung zur Abgabe einer solchen "Ehrenerklärung" die Intimsphäre des betroffenen Ausländers als unantastbarem Kernbereich des Persönlichkeitsrechts des Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG berühre.

    Berlit hat dazu angemerkt, dass das BSG im erwähnten Urteil die differenzierte Auseinandersetzung mit der genauen Reichweite des so evozierten "unantastbaren" Kernbereichs ersetzt habe durch den eingängigen Hinweis, dass niemand zum Lügen gezwungen werden dürfe und die Verpflichtung zur Erklärung eines nicht vorhandenen Willens einem totalitären Staatsverständnis entspreche (Anmerkung vom 30. Oktober 2014 zum Urteil des BSG vom 30. Oktober 2013 - B 7 AY 7/12 R - juris).

    Auch Cantzler bezweifelt, dass die Abgabe einer "Ehrenerklärung" unzumutbar sei (in: AsylbLG, 2019, § 1a Rn. 73; a.A.: Siefert, AsylbLG, 2018, § 1a Rn. 37 unter Bezugnahme auf die abstrakten Rechtssätze des Urteils des BSG vom 30. Oktober 2013 - B 7 AY 7/12 R).

  • LSG Hessen, 13.04.2021 - L 4 AY 3/21

    Anspruch auf Gewährung von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz im

    Auszug aus SG Frankfurt/Main, 26.04.2022 - S 30 AY 8/22
    Ein gemeinsames Wirtschaften mit den übrigen Bewohnern der Einrichtung finde tatsächlich nicht statt (vgl. HLSG, Beschluss vom 13.04.2021, L 4 AY 3/21 B ER).

    Dieser Bewertung schloss sich das Hessische Landessozialgericht an, in dem Zweifel, ob die methodischen Grenzen der verfassungskonformen Auslegung überschritten werden, im einstweiligen Rechtsschutz zurückstellte (Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 13. April 2021 - L 4 AY 3/21 B ER -, Rn. 55, juris) und ausführte: "Das Ziel von § 3a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 b) AsylbLG, § 3a Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 b) AsylbLG und § 2 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 AsylbLG ist es gerade, etwaige finanzielle Vorteile von zusammenlebenden Personen einzubeziehen.

    Es verbleiben auch nach verfassungskonformer Auslegung hinreichende Anwendungsfälle für die Regelung" (Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 13. April 2021 - L 4 AY 3/21 B ER -, Rn. 53, juris).

    Zweifel gingen zu Lasten des Leistungsträgers nach dem AsylbLG (Träger der objektiven Beweislast)" (Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 13. April 2021 - L 4 AY 3/21 B ER -, Rn. 51, juris).

  • BVerfG, 12.05.2021 - 1 BvR 2682/17

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde betreffend Leistungseinschränkungen gegenüber

    Auszug aus SG Frankfurt/Main, 26.04.2022 - S 30 AY 8/22
    Nach der Rechtsprechung des BVerfGE sind sowohl das physische als auch das soziokulturelle Existenzminimum geschützt (vgl. zuletzt: BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 12. Mai 2021 - 1 BvR 2682/17 -, Rn. 17, juris mit weiteren Nachweisen).

    Das BVerfGE hat wiederholt klargestellt, dass der Leistungsanspruch auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums sich auf die unbedingt erforderlichen Mittel als Gewährleistung zur Sicherung sowohl der physischen Existenz als auch zur Sicherung eines Mindestmaßes an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben erstreckt (vgl. BVerfGE 125, 175, 223, BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 12. Mai 2021 - 1 BvR 2682/17 -, Rn. 17, juris).

    Die Verpflichtung zur Sicherung des Existenzminimums ist zudem auch zur Erreichung anderweitiger - wie migrationspolitischer (vgl. BVerfGE 132, 134 ) - Ziele nicht zu relativieren (vgl. BVerfGE 152, 68 )" (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 12. Mai 2021 - 1 BvR 2682/17 -, Rn. 17, juris).

  • BVerwG, 10.11.2009 - 1 C 19.08

    Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen; Altfallregelung; Unmöglichkeit der

    Auszug aus SG Frankfurt/Main, 26.04.2022 - S 30 AY 8/22
    Im Urteil des BVerwG vom 10.11.2009, Aktenzeichen 1 C 19/08, werde ausgeführt, dass es einem Ausländer zuzumuten sei, eine Freiwilligkeitserklärung auf dem von der iranischen Auslandsvertretung vorgesehenen Antragsformular zu unterschreiben.

    Die Freiwilligkeit kann in dem Sinne erklärt werden, dass der betroffene Ausländer ausreisepflichtig sei und er dieser Pflicht nachzukommen gedenke, um der zwangsweisen Abschiebung zuvor zu kommen (BVerwG, Urteil vom 10. November 2009 - 1 C 19/08 - juris Rn. 14, 16; SächsOVG, Urteil vom 3. Juli 2014 - 3 A 28/13 - juris Rn. 21).

    Die Auseinandersetzung mit den zitierten abstrakten Rechtssätzen des Urteils des BVerwG vom 10. November 2009 (Az.: 1 C 19/08) erschien nach der Ansicht des BSG als nicht erforderlich, da ein anderer "Kontext" bestanden habe" (Sächsisches Landessozialgericht, Beschluss vom 16. Dezember 2021 - L 8 AY 8/21 B ER -, Rn. 37 - 38, juris).

  • BVerfG, 05.11.2019 - 1 BvL 7/16

    Sanktionen zur Durchsetzung von Mitwirkungspflichten bei Bezug von

    Auszug aus SG Frankfurt/Main, 26.04.2022 - S 30 AY 8/22
    "Die Gewährleistung lässt sich nicht in einen "Kernbereich" der physischen und einen "Randbereich" der sozialen Existenz aufspalten, denn die physische und soziokulturelle Existenz werden durch Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG einheitlich geschützt (vgl. BVerfGE 137, 34 ; 152, 68 ).

    Die Verpflichtung zur Sicherung des Existenzminimums ist zudem auch zur Erreichung anderweitiger - wie migrationspolitischer (vgl. BVerfGE 132, 134 ) - Ziele nicht zu relativieren (vgl. BVerfGE 152, 68 )" (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 12. Mai 2021 - 1 BvR 2682/17 -, Rn. 17, juris).

  • BSG, 12.05.2017 - B 7 AY 1/16 R

    Kürzung von Asylbewerberleistungen auf das "unabweisbar Gebotene" bei Verstoß

    Auszug aus SG Frankfurt/Main, 26.04.2022 - S 30 AY 8/22
    Ein leistungsmissbräuchliches Verhalten i.S. des § 1a Abs. 3 Satz 1 AsylbLG stellt insbesondere der Verstoß gegen die in § 48 Abs. 3 AufenthG normierte Pflicht eines Ausländers ohne gültigen Pass oder Passersatz dar, an der Beschaffung eines Identitätspapiers und der Feststellung seiner Identität und Staatsangehörigkeit mitzuwirken (BSG, Urteil vom 12.5.2017 - B 7 AY 1/16 R - juris Rn. 15 m.w.N. zu der Vorgängervorschrift des § 1a Nr. 2 AsylbLG a.F.).

    Zusätzlich muss ein ernsthaftes Bestreben der Ausländerbehörde vorliegen, den Betroffenen in sein Heimatland zurückzuführen (BSG, Urteil vom 12.5.2017, a.a.O., juris Rn. 18 m.w.N.).

  • SG Düsseldorf, 13.04.2021 - S 17 AY 21/20

    Sozialgericht legt Bundesverfassungsgericht Frage zur Höhe der Leistungen für

    Auszug aus SG Frankfurt/Main, 26.04.2022 - S 30 AY 8/22
    Eine unterlassene Belehrung über die Obliegenheit, gemeinsam zu wirtschaften, führt nicht zur Unanwendbarkeit der Norm" (SG Düsseldorf, Vorlagebeschluss vom 13. April 2021 - S 17 AY 21/20 -, Rn. 46, juris).
  • BVerfG, 18.07.2012 - 1 BvL 10/10

    "Asylbewerberleistungsgesetz/Grundleistungen"

    Auszug aus SG Frankfurt/Main, 26.04.2022 - S 30 AY 8/22
    Die Verpflichtung zur Sicherung des Existenzminimums ist zudem auch zur Erreichung anderweitiger - wie migrationspolitischer (vgl. BVerfGE 132, 134 ) - Ziele nicht zu relativieren (vgl. BVerfGE 152, 68 )" (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 12. Mai 2021 - 1 BvR 2682/17 -, Rn. 17, juris).
  • BVerfG, 23.07.2014 - 1 BvL 10/12

    Sozialrechtliche Regelbedarfsleistungen derzeit noch verfassungsgemäß

    Auszug aus SG Frankfurt/Main, 26.04.2022 - S 30 AY 8/22
    "Die Gewährleistung lässt sich nicht in einen "Kernbereich" der physischen und einen "Randbereich" der sozialen Existenz aufspalten, denn die physische und soziokulturelle Existenz werden durch Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG einheitlich geschützt (vgl. BVerfGE 137, 34 ; 152, 68 ).
  • BVerfG, 09.02.2010 - 1 BvL 1/09

    Hartz IV - Regelleistungen nach SGB II ("Hartz IV-Gesetz") nicht verfassungsgemäß

    Auszug aus SG Frankfurt/Main, 26.04.2022 - S 30 AY 8/22
    Das BVerfGE hat wiederholt klargestellt, dass der Leistungsanspruch auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums sich auf die unbedingt erforderlichen Mittel als Gewährleistung zur Sicherung sowohl der physischen Existenz als auch zur Sicherung eines Mindestmaßes an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben erstreckt (vgl. BVerfGE 125, 175, 223, BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 12. Mai 2021 - 1 BvR 2682/17 -, Rn. 17, juris).
  • OVG Sachsen, 03.07.2014 - 3 A 28/13
  • BVerwG, 26.10.2010 - 1 C 18.09

    Abschiebungsverbot; Aufenthaltsbeendigung; Aufenthaltserlaubnis; ausländisches

  • BVerfG, 14.12.2000 - 2 BvR 1741/99

    Genetischer Fingerabdruck I

  • BVerfG, 31.01.1973 - 2 BvR 454/71

    Tonband

  • BVerfG, 23.05.1980 - 2 BvR 854/79

    Taubenfütterungsverbot

  • SG Osnabrück, 04.09.2019 - S 44 AY 40/19

    Freiwilligkeitserklärung; Pflicht zur Lüge

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