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   SG Frankfurt/Main, 26.09.2008 - S 33 AL 394/06 WA   

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https://dejure.org/2008,11482
SG Frankfurt/Main, 26.09.2008 - S 33 AL 394/06 WA (https://dejure.org/2008,11482)
SG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 26.09.2008 - S 33 AL 394/06 WA (https://dejure.org/2008,11482)
SG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 26. September 2008 - S 33 AL 394/06 WA (https://dejure.org/2008,11482)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 21 SGB 10, § 45 Abs 2 S 3 Nr 2 SGB 10, § 118 Abs 1 S 1 SGB 3, § 118 Abs 2 S 1 SGB 3, § 118 Abs 3 S 1 SGB 3
    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Rücknahme der Arbeitslosengeldbewilligung - Arbeitslosigkeit - selbständige Tätigkeit - Verfahrenshindernis - Strafverfahren - rechtswidrige Durchsuchung bzw Beschlagnahme - Fernwirkung des Beweisverwertungsverbotes - ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aufhebung der Bewilligung und Erstattung von Arbeitslosengeld sowie der ergänzend geforderten Erstattung von Beiträgen zur Krankenversicherung und Pflegeversicherung; Auswirkungen eines Verwertungsverbotes im Strafverfahren auf das Aufhebungverfahren und ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 01.03.2006 - XII ZR 210/04

    Gerichtliches Abstammungsgutachten auch dann verwertbar, wenn es nicht hätte

    Auszug aus SG Frankfurt/Main, 26.09.2008 - S 33 AL 394/06
    So hat auch das Bundessozialgericht (Urtl. v. 05.02.2008, Az.: B 2 U 8/07 R unter Berufung auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, Urtl. v. 01.03.2006, Az.: XII ZR 210/04) formuliert, ebenso wenig wie ein in rechtswidriger Weise entstandenes oder erlangtes Beweismittel automatisch ein Beweisverwertungsverbot nach sich zieht, wirke sich das für ein solches Beweismittel geltende Verwertungsverbot automatisch auf alle späteren Beweismittel aus.

    69 Im Übrigen folgt aus dem Gebot, bei der Überzeugungsbildung das Gesamtergebnis des Verfahrens zu berücksichtigen (§ 128 Abs. 1 S. 1 SGG), dass mangels anderweitiger gesetzlicher Regelung ein Verwertungsverbot nur in Betracht kommt, wenn die Berücksichtigung eines Beweismittels ein verfassungsrechtlich geschütztes Recht eines Beteiligten verletzt, ohne dass dies zur Gewährleistung eines im Rahmen der Güterabwägung als höherwertig einzuschätzenden Interesses der anderen Partei oder eines anderen Rechtsträgers nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gerechtfertigt erscheint (vgl. BGH, Urtl. v. 01.03.2006, Az.: XII ZR 210/04; vgl. auch BVerfG, Beschl. v. 19.09.2006, Az.: 2 BvR 2115/01 u.a., außerdem: Pfeiffer/Hannich, KK-StPO, Einl. Rn. 120ff.).

  • KG, 23.07.2004 - 5 U 61/03

    Beitritt zu einer Immobilienfonds-GbR: Rechtsfolgen der Nichtigkeit des

    Auszug aus SG Frankfurt/Main, 26.09.2008 - S 33 AL 394/06
    Der einzige nachvollziehbare Grund für die gewählte Konstruktion ist ja der Versuch, die nach Art. 1 § 1 Abs. 1 S. 1 des damals geltenden Rechtsberatungsgesetzes verbotene Rechtsbesorgung nach außen nicht erkennbar werden zu lassen (vgl. zum Verstoß eines Treuhandvertrags bzw. Geschäftsbesorgungsvertrags gegen die genannte Vorschrift, wenn die Aufgaben des Treuhänders eine Rechtsbesorgung ist, etwa KG Berlin, Urtl. v. 23.07.2004, Az.: 5 U 61/03).
  • BSG, 31.08.1976 - 7 RAr 112/74

    Berufsausbildungsbeihilfe - Grobe Fahrlässigkeit

    Auszug aus SG Frankfurt/Main, 26.09.2008 - S 33 AL 394/06
    Dabei ist ein subjektiver Maßstab anzulegen, also auf die persönliche Urteils- und Kritikfähigkeit des Betroffenen, sein Einsichtsvermögen und Verhalten sowie die besonderen Umstände des Einzelfalles abzustellen (vgl. nur BSG v. 31.08.1976, 7 RAr 112/74 und v. 08.02.1996, 13 RJ 35/94).
  • BFH, 04.10.2006 - VIII R 54/04

    Außenprüfung; Auskunftsbegehren an Dritte; Fernwirkung von Verwertungsverboten

    Auszug aus SG Frankfurt/Main, 26.09.2008 - S 33 AL 394/06
    Zudem sind die Unterlagen anlässlich der Durchsuchungen freiwillig herausgegeben worden (vgl. zu diesem Gesichtspunkt auch das Urtl. des BFH v. 04.10.2006, Az.: VIII R 54/04).
  • BGH, 18.04.1980 - 2 StR 731/79

    Fernwirkung von Beweisverwertungsverboten - Berechtigung der

    Auszug aus SG Frankfurt/Main, 26.09.2008 - S 33 AL 394/06
    Das Verwertungsverbot hindere nicht, aus der Verwertung gewordene Zufallserkenntnisse zur Grundlage von Ermittlungen zu machen (Hinweis auf BGHSt 27, 355/357; 29, 244/249).
  • BSG, 08.02.1996 - 13 RJ 35/94

    Beginn der Jahresfrist des § 45 Abs. 4 S. 2 SGB X

    Auszug aus SG Frankfurt/Main, 26.09.2008 - S 33 AL 394/06
    Dabei ist ein subjektiver Maßstab anzulegen, also auf die persönliche Urteils- und Kritikfähigkeit des Betroffenen, sein Einsichtsvermögen und Verhalten sowie die besonderen Umstände des Einzelfalles abzustellen (vgl. nur BSG v. 31.08.1976, 7 RAr 112/74 und v. 08.02.1996, 13 RJ 35/94).
  • BGH, 22.02.1978 - 2 StR 334/77

    Auswirkungen der Beeinflussung der Aussage eines Beschuldigten/Zeugen durch

    Auszug aus SG Frankfurt/Main, 26.09.2008 - S 33 AL 394/06
    Das Verwertungsverbot hindere nicht, aus der Verwertung gewordene Zufallserkenntnisse zur Grundlage von Ermittlungen zu machen (Hinweis auf BGHSt 27, 355/357; 29, 244/249).
  • BSG, 05.02.2008 - B 2 U 8/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Gutachten - Beweis - Beweisverwertungsverbot -

    Auszug aus SG Frankfurt/Main, 26.09.2008 - S 33 AL 394/06
    So hat auch das Bundessozialgericht (Urtl. v. 05.02.2008, Az.: B 2 U 8/07 R unter Berufung auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, Urtl. v. 01.03.2006, Az.: XII ZR 210/04) formuliert, ebenso wenig wie ein in rechtswidriger Weise entstandenes oder erlangtes Beweismittel automatisch ein Beweisverwertungsverbot nach sich zieht, wirke sich das für ein solches Beweismittel geltende Verwertungsverbot automatisch auf alle späteren Beweismittel aus.
  • BVerfG, 19.10.1994 - 2 BvR 435/87

    Einsatz verdeckter Ermittler zur Bekämpfung von Betäubungsmittelstraftaten -

    Auszug aus SG Frankfurt/Main, 26.09.2008 - S 33 AL 394/06
    Ein Verfahrenshindernis wird auch im Strafprozessrecht - in dessen Zusammenhang die Annahme eines Verfahrenshindernisses vergleichsweise häufig diskutiert wird, für das sozialrechtliche Verwaltungsverfahren sind entsprechende Entscheidungen nicht ersichtlich - nur bei schwersten Verfahrensmängeln angenommen (abgelehnt etwa für Einsatz eines so genannten Lockspitzels, der den Beschuldigten mit List zur Tatbegehung oder Einreise in den Gerichtsstaat veranlasst hat, in: BVerfG, Kammerbeschl. v. 19.10.1994, Az.: 2 BvR 435/87; auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat in seiner Entscheidung vom 30.06.2008, Az.: 22978/05 die Durchführung [sogar] eines Strafverfahrens nach einem Verstoß gegen das Verbot unmenschlicher Behandlung nach Art. 3 der Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten - es ging um die Androhung von Misshandlungen durch Polizeibeamte - nicht für ausgeschlossen gehalten).
  • BVerfG, 01.03.2000 - 2 BvR 2017/94

    Zur Frage der Zulässigkeit des Einsatzes privater Vertrauensleute im

    Auszug aus SG Frankfurt/Main, 26.09.2008 - S 33 AL 394/06
    So führen namentlich Grundrechtsverletzungen, zu denen es außerhalb der Hauptverhandlung kommt, nicht zwingend dazu, dass auch das auf dem Inbegriff der Hauptverhandlung beruhende Strafurteil gegen Verfassungsrecht verstößt (vgl. BVerfG, Beschl. vom 01.03.2000, Az.: 2 BvR 2017/94 und BVerfG, Beschl. v. 14.12.2004, Az.: 2 BvR 1249/04 - wobei es sich im letztgenannten Verfahren um den gleichen Sachverhalt handelte, der auch der Entscheidung des EGMR zugrunde lag).
  • EGMR, 30.06.2008 - 22978/05

    Recht auf ein faires Strafverfahren (Fortwirkung von Verstößen gegen die

  • BVerfG, 19.09.2006 - 2 BvR 2115/01

    Belehrung ausländischer Beschuldigter über das Recht auf konsularische

  • BVerfG, 14.12.2004 - 2 BvR 1249/04

    Verfassungsbeschwerde von Magnus Gaefgen erfolglos

  • VGH Bayern, 01.06.2005 - 16a D 04.3502

    Disziplinarrecht, Bürgermeister, Verschaffung und Besitz kinderpornografischer

  • LSG Hessen, 25.01.2013 - L 7 AL 4/09
    Das zunächst unter dem Aktenzeichen S 33 AL 2598/04 geführte Verfahren wurde durch Beschluss der Kammer vom 01. August 2005 bis zur Erledigung des Strafverfahrens ausgesetzt und anschließend unter dem Aktenzeichen S 33 AL 394/06 WA fortgeführt.
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