Rechtsprechung
SG Frankfurt/Main, 30.09.2009 - S 22 EG 6/09 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Kindergeld-/Erziehungsgeldangelegenheiten
- openjur.de
- Justiz Hessen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Gewährung von Elterngeld trotz Tätigkeit bei der Europäischen Zentralbank; Europäische Zentralbank als Arbeitgeber und Sozialversicherungsträger; Einfluss der Beschäftigung bei der Europäischen Zentralbank auf die Inanspruchnahme einer finanziellen Zuwendung des ...
- Wolters Kluwer
Anspruch einer bei der Europäischen Zentralbank Angestellten auf Elterngeld nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG); Anspruch auf Elterngeld als von der Europäischen Zentralbank zu regelnde Beschäftigungsbedingung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Elterngeldanspruch besteht auch für Mitarbeiter der Europäischen Zentralbank - Kein Ausschluss des Elterngeldanspruchs durch Abkommen zwischen der Europäischen Zentralbank und der Bundesrepublik Deutschland
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BSG, 29.08.1991 - 4 REg 8/91
Auszug aus SG Frankfurt/Main, 30.09.2009 - S 22 EG 6/09
Im Übrigen seien die vom Bundessozialgericht zum Anwendungsbereich des Erziehungsgeldes entwickelten Grundsätze anzuwenden (BSG, Urteil vom 29 August 1991, Az: 4 Reg 8/91).Soweit die Klägerin im hier vorliegenden Kontext auf die Entscheidungen des BSG zum BErzGG (BSG, Urteil vom 29 August 1991, Az: 4 Reg 8/91) verweist, so sei lediglich kurz darauf hingewiesen, dass die dort streitige Regelung des Artikels 18 des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Patentorganisation über den Sitz des Europäischen Patentamtes vom 7. Februar 1978 von der vorliegenden streitigen Regelung zur EZB bereits ihrem Wortlaut nach abweicht.
- SG München, 21.04.2010 - S 33 EG 81/09
Berücksichtigung von nicht dem deutschen Einkommenssteuerrecht unterliegenden …
Sie verweist hierzu auf Ausführungen im Urteil des Sozialgerichts Frankfurt vom 30.9.2009, Az.: S 22 EG 6/09, nicht rechtskräftig.Wie im Urteil des Sozialgerichts Frankfurt vom 30.9.2009, Az.: S 22 EG 6/09, bezüglich der dort zu entscheidenden Frage eines Elterngeldanspruchs für Bedienstete der Europäischen Zentralbank (EZB) zutreffend ausgeführt, dehnt § 31 SGB I den Vorbehalt des Gesetzes auch auf den Leistungsbereich aus ("Rechte").