Rechtsprechung
   SG Frankfurt/Oder, 09.05.2018 - S 18 U 126/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,23762
SG Frankfurt/Oder, 09.05.2018 - S 18 U 126/15 (https://dejure.org/2018,23762)
SG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 09.05.2018 - S 18 U 126/15 (https://dejure.org/2018,23762)
SG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 09. Mai 2018 - S 18 U 126/15 (https://dejure.org/2018,23762)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,23762) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • LSG Berlin-Brandenburg, 23.10.2013 - L 3 U 216/10

    Unfall - Unfallfolgen - wesentliche Ursache - Pflegegeld - Hilflosigkeit -

    Auszug aus SG Frankfurt/Oder, 09.05.2018 - S 18 U 126/15
    Ein Abweichen im Einzelfall zu Lasten des Versicherten ohne besondere Gründe ist deshalb ermessensfehlerhaft (so auch Landessozialgericht Berlin- Brandenburg, Urteil vom 23. Oktober 2013, Aktenzeichen L 3 U 216/10, Rn. 50).

    Als Folge dieser Gesundheitsstörungen ist die Klägerin hilflos im Sinne des § 44 Abs. 1 SGB VII, da sie in Bezug auf ihre Selbstversorgung und insbesondere im Bereich Mobilität regelmäßig wiederkehrend - im Fall der Klägerin jeden Tag - im erheblichen Maß auf die Hilfe ihres Ehemannes als Pflegeperson angewiesen ist (vgl. § 14 Abs. 2 Nr. 4 - 6 SGB XI, zum Maßstab der Hilfebedürftigkeit bzw. Hilflosigkeit im Sinne des § 44 SGB VII mit Verweis auf den vergleichbaren Begriff des § 14f. SGB XI: Ricke in Kassler Kommentar 97. Ergänzungslieferung, zu § 44 SGB VII, Randnummer 4ff m.w.N.), so dass dem Grunde nach ein gebundener Anspruch auf die Gewährung von Pflegegeld oder einer entsprechende Sachleistung der Pflege nach § 44 Abs. 1 SGB VII besteht (zu dem Vorliegen eines gebundenen Anspruchs auf Gewährung von Pflegegeld in Höhe des Mindestbetrages im Sinne des § 44 Abs. 2 SGB VII bei Bejahung der Tatbestandsvoraussetzzungen des § 44 Abs. 1 SGB VII Landessozialgericht Berlin - Brandenburg, Urteil vom 23. Oktober 2013, Aktenzeichen L 3 U 216/10, Rn. 42 ff, zu recherchieren unter www.juris.de).

  • BSG, 26.06.2001 - B 2 U 28/00 R

    Pflegegeld - Hilflosigkeit - Pflegebedarf - hauswirtschaftliche Versorgung -

    Auszug aus SG Frankfurt/Oder, 09.05.2018 - S 18 U 126/15
    Daher lassen sich für die Bestimmung der Höhe des Pflegegelds nach wie vor keine generell verbindlichen Kriterien festlegen; maßgebend sind vielmehr im Einzelfall die individuellen Verhältnisse des Verletzten, wobei bei der Abwägung in erster Linie die nach § 44 Abs. 2 S. 1 SGB VII maßgebenden Kriterien zu beachten sind (vgl. Bundesozialgericht, Urteil vom 26. Juni 2001, Aktenzeichen B 2 U 28/00 R, Rn. 21, zu recherchieren unter www.juris.de; Fischer in Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB VII, 2. Aufl. 2014, zu § 44 SGB VII Rn. 45).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht