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SG Frankfurt/Oder, 09.09.2020 - S 27 KR 178/18 |
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SG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 09. September 2020 - S 27 KR 178/18 (https://dejure.org/2020,78440)
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Volltextveröffentlichung
- REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)
Anspruch auf Versorgung mit einem Bewegungstrainer Innowalk
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- SG Darmstadt, 24.06.2019 - S 8 KR 116/18
Krankenversicherung
Auszug aus SG Frankfurt/Oder, 09.09.2020 - S 27 KR 178/18
Die Kammer schließt sich im Übrigen auch in Kenntnis der Rechtsprechung, welche im Rahmen einer summarischen Prüfung ( z.B. Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28. Juni 2019, Aktenzeichen L 9 KR 410/18 B ER; Sächsisches Landessozialgericht, Beschluss vom 9. Mai 2019, Aktenzeichen L 9 KR 351/18 B ER, Landessozialgericht Schleswig-Holstein, Beschluss vom 20. August 2018, Aktenzeichen L 5 KR 127/18 B ER) oder auch im Endurteil ( vgl. z.B. SG Darmstadt, Urteil vom 26. April 2019, Aktenzeichen S 8 KR 116/18) vom Vorliegen einer neuen Untersuchungs- und Behandlungsmethode ausgeht, der bereits zitierten Rechtsprechung des Landessozialgerichts Baden-Württemberg, das dem nicht so ist, an. - LSG Berlin-Brandenburg, 28.06.2019 - L 9 KR 410/18
Hilfsmittel; ärztliches Behandlungskonzept; neue Behandlungsmethode; keine …
Auszug aus SG Frankfurt/Oder, 09.09.2020 - S 27 KR 178/18
Die Kammer schließt sich im Übrigen auch in Kenntnis der Rechtsprechung, welche im Rahmen einer summarischen Prüfung ( z.B. Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28. Juni 2019, Aktenzeichen L 9 KR 410/18 B ER; Sächsisches Landessozialgericht, Beschluss vom 9. Mai 2019, Aktenzeichen L 9 KR 351/18 B ER, Landessozialgericht Schleswig-Holstein, Beschluss vom 20. August 2018, Aktenzeichen L 5 KR 127/18 B ER) oder auch im Endurteil ( vgl. z.B. SG Darmstadt, Urteil vom 26. April 2019, Aktenzeichen S 8 KR 116/18) vom Vorliegen einer neuen Untersuchungs- und Behandlungsmethode ausgeht, der bereits zitierten Rechtsprechung des Landessozialgerichts Baden-Württemberg, das dem nicht so ist, an. - LSG Schleswig-Holstein, 20.08.2018 - L 5 KR 127/18
Krankenversicherung - Hilfsmittelversorgung - Bewegungstrainer "Innowalk" - neue …
Auszug aus SG Frankfurt/Oder, 09.09.2020 - S 27 KR 178/18
Die Kammer schließt sich im Übrigen auch in Kenntnis der Rechtsprechung, welche im Rahmen einer summarischen Prüfung ( z.B. Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28. Juni 2019, Aktenzeichen L 9 KR 410/18 B ER; Sächsisches Landessozialgericht, Beschluss vom 9. Mai 2019, Aktenzeichen L 9 KR 351/18 B ER, Landessozialgericht Schleswig-Holstein, Beschluss vom 20. August 2018, Aktenzeichen L 5 KR 127/18 B ER) oder auch im Endurteil ( vgl. z.B. SG Darmstadt, Urteil vom 26. April 2019, Aktenzeichen S 8 KR 116/18) vom Vorliegen einer neuen Untersuchungs- und Behandlungsmethode ausgeht, der bereits zitierten Rechtsprechung des Landessozialgerichts Baden-Württemberg, das dem nicht so ist, an.
- LSG Sachsen, 09.05.2019 - L 9 KR 351/18
Keine Kostenerstattung der gesetzlichen Krankenversicherung für eine Übernahme …
Auszug aus SG Frankfurt/Oder, 09.09.2020 - S 27 KR 178/18
Die Kammer schließt sich im Übrigen auch in Kenntnis der Rechtsprechung, welche im Rahmen einer summarischen Prüfung ( z.B. Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28. Juni 2019, Aktenzeichen L 9 KR 410/18 B ER; Sächsisches Landessozialgericht, Beschluss vom 9. Mai 2019, Aktenzeichen L 9 KR 351/18 B ER, Landessozialgericht Schleswig-Holstein, Beschluss vom 20. August 2018, Aktenzeichen L 5 KR 127/18 B ER) oder auch im Endurteil ( vgl. z.B. SG Darmstadt, Urteil vom 26. April 2019, Aktenzeichen S 8 KR 116/18) vom Vorliegen einer neuen Untersuchungs- und Behandlungsmethode ausgeht, der bereits zitierten Rechtsprechung des Landessozialgerichts Baden-Württemberg, das dem nicht so ist, an. - SG Chemnitz, 30.06.2020 - S 36 KR 662/19
Übernahme der Mietkosten für ein Bewegungstrainingsgerät Innowalk medium durch …
Auszug aus SG Frankfurt/Oder, 09.09.2020 - S 27 KR 178/18
Die vorgenannte Kammer kam dabei zur Überzeugung, dass durch die vorgenannte Verbindung von Steh- und fremdkraftbetriebenen Bewegungstrainer grade kein neues Behandlungskonzept im Sinne des § 135 Abs. 1 SGB V begründet wurde ( vgl. SG Chemnitz, Urteil vom 30. Juni 2020, Aktenzeichen S 36 KR 662/19, zu recherchieren unter wws.juris.de). - LSG Baden-Württemberg, 31.07.2019 - L 4 KR 635/19
Einstweiliger Rechtsschutz - Antrag auf vorläufige Versorgung mit einem …
Auszug aus SG Frankfurt/Oder, 09.09.2020 - S 27 KR 178/18
Die Möglichkeit der Ausübung des natürlichen Bewegungsdranges eines jungen heranwachsenden Menschen, das während des Trainings erreichte halbstündige Stehen und die damit verbundene Möglichkeit, sich mit Gleichaltrigen auf Augenhöhe zu begegnen und entsprechend zu kommunizieren als zumindest mittelbarer Behinderungsausgleich, ist zur Überzeugung der Kammer nur ein wichtiger Beieffekt des therapeutischen Einsatzes des Innowalk, zumal das vorgenannte Grundbedürfnis zu Stehen und stehend, also auf Augenhöhe, an der Umgebung teilzuhaben, wohl auch durch einen - ausreichend großen und funktionell vernünftig aufgebauten - Stehtrainer kostengünstiger erreicht werden könnte (so auch Landessozialgericht Baden-Württemberg in seinem Beschluss vom 31. Juli 2019, Aktenzeichen L 4 KR 635/19 ER-B unter Punkt II 3a Beschluss, der den Beteiligten bekannt ist).