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   SG Frankfurt/Oder, 11.04.2018 - S 39 AS 588/17   

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SG Frankfurt/Oder, 11.04.2018 - S 39 AS 588/17 (https://dejure.org/2018,14788)
SG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 11.04.2018 - S 39 AS 588/17 (https://dejure.org/2018,14788)
SG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 11. April 2018 - S 39 AS 588/17 (https://dejure.org/2018,14788)
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  • LSG Rheinland-Pfalz, 30.04.2013 - L 3 AS 98/13
    Auszug aus SG Frankfurt/Oder, 11.04.2018 - S 39 AS 588/17
    Ist nämlich ein Bevollmächtigter für das Verfahren bestellt, muss sich die Behörde gemäß § 13 Abs. 3 S.1 SGB X an diesen wenden, (vergleiche Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 30. April 2013, Aktenzeichen L 3 AS 98/13, zu recherchieren unter www.juris.de; so auch bereits zutreffend Sozialgericht Frankfurt (Oder), Gerichtsbescheid vom 12. Januar 2018, Aktenzeichen S 17 AS 921/17, nicht veröffentlicht; in diesem Sinne auch Mutschler in Kassler Kommentar zum Sozialversicherungsrecht, Stand 97. Ergänzungslieferung Dezember 2017, zu § 13 SGB X, Randnummer 10).

    Soweit formuliert wird, das Nachweisverlangen stehe im Ermessen der Behörde (so BSG, Urteil vom 15. Oktober 1981 - 5b/5 RJ 90/80 - in juris, Rn. 21; LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 4. November 2008 - L 4 KA 3/07 - juris, Rn. 23; LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 30. April 2013 - L 3 AS 98/13 - juris, Rn. 17; LSG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 12. Juni 2014 - L 6 AS 522/13 B PKH - in juris, Rn. 7) ist dies zumindest missverständlich, weil es für die Rechtmäßigkeit des Nachweisverlangens eine Nähe zu den bei materiellen Ermessensentscheidungen maßgeblichen Maßstäben suggeriert.

    Außerdem bedarf die Ausübung des Verfahrensermessens - anders als die Ausübung materiellen Ermessens - keiner Begründung durch die Behörde (im Ergebnis ebenso LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 30. April 2013 - L 3 AS 98/13 - juris, Rn. 17).".

    Die Rechtsprechung hat aus den allgemeinen Verfahrensgrundsätzen der Klarheit und der Fairness des Verfahrens und des Verbots von Überraschungsentscheidungen abgeleitet, dass eine Verwerfung eines Widerspruches mit Rücksicht auf einen fehlenden Nachweis der Bevollmächtigung des als Bevollmächtigten Auftretenden nur dann rechtmäßig ist, wenn die Behörde den Vertreter unter Setzung einer angemessenen Frist zur Führung des Vollmachtnachweises auffordert und für den Fall, dass der Vollmachtnachweis nicht erfolgt, die Verwerfung des Widerspruches als unzulässig (und nicht etwa eine "Entscheidung nach Aktenlage") ankündigt (grundlegend: Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 3. Juni 2016, Aktenzeichen L 7 AS 233/16 B ER, Rn 30, zu recherchieren unter www.juris.de; Landessozialgericht Rheinland - Pfalz, Urteil vom 30. April 2013, a.a.O., Rn 19).

    Der entscheidende Zeitpunkt hierfür ist spätestens der Erlass des Widerspruchsbescheides, da es dem im Widerspruchsverfahren Unterlegenen ansonsten möglich wäre, einer verfahrensmäßig rechtmäßig ergangenen Entscheidung nachträglich die Grundlage zu entziehen und die nach dem Sinn und Zweck des § 78 Abs. 1 SGG grundsätzlich vorgesehene Sachprüfung im Widerspruchsverfahren zu umgehen (vgl. Landessozialgericht Rheinland - Pfalz, Urteil vom 30. April 2013, a.a.O., Rn 26; Landessozialgericht Baden - Württemberg, a.a.O., 34, m.w.N., jeweils auch unter Darlegung der Gegenauffassung).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.06.2017 - L 7 AS 2038/16

    Erstattung von Aufwendungen für ein Widerspruchsverfahren; Erfolgreicher

    Auszug aus SG Frankfurt/Oder, 11.04.2018 - S 39 AS 588/17
    Eine Behörde handelt rechtsmissbräuchlich, wenn sie einen schriftlichen Vollmachtnachweis anfordert, obwohl ihr bereits aus anderweitigen Gründen ein Vollmachtnachweis vorliegt (Anschluss: Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 19. Juni 2017, Aktenzeichen L 7 AS 2038/16 B).

    Schließlich hat die Rechtsprechung entschieden, dass eine Vollmachtanforderung im Sinne des § 13 Abs. 1 S.3 SGB X nicht zur Verwerfung des Widerspruchs als unzulässig führen darf, wenn die Bevollmächtigung der als Bevollmächtigten auftretenden Person bereits anderweitig gegenüber der Behörde des Widerspruchsverfahrens nachgewiesen war (vgl. Landessozialgericht Nordrhein - Westfalen, Beschluss vom 19. Juni 2017, Aktenzeichen L 7 AS 2038/16 B, zu recherchieren unter www.juris.de, Rn 20).

  • LSG Baden-Württemberg, 23.06.2015 - L 4 R 3235/14

    Rechtsbehelfsverfahren - Unzulässigkeit der Erhebung eines Widerspruchs ohne

    Auszug aus SG Frankfurt/Oder, 11.04.2018 - S 39 AS 588/17
    Bei der Anforderung einer Vollmacht der Behörde nach § 13 Abs. 1 S.3 SGB X übt diese kein Sachentscheidungs- sondern Verfahrensermessen im Sinne des § 20 Abs. 1 S.2 SGB X aus (vgl. Landessozialgericht Baden-Württemberg führt hierzu in seinem Beschluss vom 23. Juni 2015, Aktenzeichen L 4 R 3235/14).

    Die vorzitierte Regelung des § 13 SGB X gilt gemäß § 62 2. Halbsatz nicht nur für das Ausgangs- sondern auch für das Widerspruchsverfahren, da die Regelung zur Vertretung im Klageverfahren des § 73 SGG zwar nicht nach ihrer systematischen Stellung jedoch nach ihrem Wortlaut nur das gerichtliche Verfahren betrifft (vgl. Landessozialgericht Baden - Württemberg, Beschluss vom 23. Juni 2015, Aktenzeichen L 4 R 3235/14, Rn 23 m.w.N., zu recherchieren unter www.juris.de).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.06.2011 - L 7 AS 552/11

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Auszug aus SG Frankfurt/Oder, 11.04.2018 - S 39 AS 588/17
    Für eine Klage die auf eine isolierte Aufhebung des Widerspruchsbescheides gerichtet ist, fehlt das Rechtsschutzinteresse (vgl. Bundessozialgericht, Urteil vom 24. November 2011, Aktenzeichen B 14 AS 151/10 R, Rn 9; a.A. Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 14. Juni 2011, Aktenzeichen L 7 AS 552/11 B; Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Teilurteil vom 30. September 2010, Aktenzeichen L 1 AL 122/09).

    Sachurteilsvoraussetzung für die kombinierte Anfechtungs- und Leistungsklage im Sinne des § 54 Abs. 1 und 4 SGG ist nach der überzeugenden Auffassung nach § 78 Abs. 1 SGG nicht, dass der Beklagte im Widerspruchsbescheid eine Entscheidung in der Sache getroffen hat, sondern dass das Widerspruchsverfahren durch Erlass eines Widerspruchsbescheides abgeschlossen wurde, wobei prozessrechtlich unerheblich ist, ob dieser als unbegründet zurückgewiesen oder als unzulässig verworfen wurde (vgl. Bundessozialgericht, Urteil vom 24. November 2011, Aktenzeichen B 14 AS 151/10 R, Rn 9; A.A. Landessozialgericht Nordrhein - Westfalen, Beschluss vom 14. Juni 2011, Aktenzeichen L 7 AS 552/11 B; Landessozialgericht Rheinland - Pfalz, Teilurteil vom 30. September 2010, Aktenzeichen L 1 AL 122/09, alle vorgenannten Entscheidungen zu recherchieren unter www.juris.de).

  • LSG Schleswig-Holstein, 04.11.2008 - L 4 KA 3/07

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Unzulässigkeit eines Widerspruchs -

    Auszug aus SG Frankfurt/Oder, 11.04.2018 - S 39 AS 588/17
    Soweit formuliert wird, das Nachweisverlangen stehe im Ermessen der Behörde (so BSG, Urteil vom 15. Oktober 1981 - 5b/5 RJ 90/80 - in juris, Rn. 21; LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 4. November 2008 - L 4 KA 3/07 - juris, Rn. 23; LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 30. April 2013 - L 3 AS 98/13 - juris, Rn. 17; LSG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 12. Juni 2014 - L 6 AS 522/13 B PKH - in juris, Rn. 7) ist dies zumindest missverständlich, weil es für die Rechtmäßigkeit des Nachweisverlangens eine Nähe zu den bei materiellen Ermessensentscheidungen maßgeblichen Maßstäben suggeriert.

    Abgesehen davon, dass § 13 Abs. 1 Satz 3 SGB X nicht etwa davon spricht, dass die Behörde eine Nachweis verlangen "kann", sondern gegenüber dem Bürger anordnet, dass er den Nachweis zu erbringen hat, wenn dies die Behörde verlangt, handelt es sich bei dem Nachweisverlangen nach § 13 Abs. 1 Satz 3 SGB X um eine Verfahrenshandlung, für die die gleichen, durch § 20 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 1 SGB X gezogenen Maßstäbe gelten wie bei sonstigen Verfahrenshandlungen (insofern übereinstimmend LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 4. November 2008 - L 4 KA 3/07 - juris, Rn. 23).

  • BSG, 24.11.2011 - B 14 AS 151/10 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Pauschalmiete inklusive

    Auszug aus SG Frankfurt/Oder, 11.04.2018 - S 39 AS 588/17
    Für eine Klage die auf eine isolierte Aufhebung des Widerspruchsbescheides gerichtet ist, fehlt das Rechtsschutzinteresse (vgl. Bundessozialgericht, Urteil vom 24. November 2011, Aktenzeichen B 14 AS 151/10 R, Rn 9; a.A. Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 14. Juni 2011, Aktenzeichen L 7 AS 552/11 B; Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Teilurteil vom 30. September 2010, Aktenzeichen L 1 AL 122/09).

    Sachurteilsvoraussetzung für die kombinierte Anfechtungs- und Leistungsklage im Sinne des § 54 Abs. 1 und 4 SGG ist nach der überzeugenden Auffassung nach § 78 Abs. 1 SGG nicht, dass der Beklagte im Widerspruchsbescheid eine Entscheidung in der Sache getroffen hat, sondern dass das Widerspruchsverfahren durch Erlass eines Widerspruchsbescheides abgeschlossen wurde, wobei prozessrechtlich unerheblich ist, ob dieser als unbegründet zurückgewiesen oder als unzulässig verworfen wurde (vgl. Bundessozialgericht, Urteil vom 24. November 2011, Aktenzeichen B 14 AS 151/10 R, Rn 9; A.A. Landessozialgericht Nordrhein - Westfalen, Beschluss vom 14. Juni 2011, Aktenzeichen L 7 AS 552/11 B; Landessozialgericht Rheinland - Pfalz, Teilurteil vom 30. September 2010, Aktenzeichen L 1 AL 122/09, alle vorgenannten Entscheidungen zu recherchieren unter www.juris.de).

  • LSG Bayern, 03.06.2016 - L 7 AS 233/16

    Eilverfahren - Renten-Ersatzantrag des Jobcenters - Vollmachtsloser Anwalt

    Auszug aus SG Frankfurt/Oder, 11.04.2018 - S 39 AS 588/17
    Die Rechtsprechung hat aus den allgemeinen Verfahrensgrundsätzen der Klarheit und der Fairness des Verfahrens und des Verbots von Überraschungsentscheidungen abgeleitet, dass eine Verwerfung eines Widerspruches mit Rücksicht auf einen fehlenden Nachweis der Bevollmächtigung des als Bevollmächtigten Auftretenden nur dann rechtmäßig ist, wenn die Behörde den Vertreter unter Setzung einer angemessenen Frist zur Führung des Vollmachtnachweises auffordert und für den Fall, dass der Vollmachtnachweis nicht erfolgt, die Verwerfung des Widerspruches als unzulässig (und nicht etwa eine "Entscheidung nach Aktenlage") ankündigt (grundlegend: Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 3. Juni 2016, Aktenzeichen L 7 AS 233/16 B ER, Rn 30, zu recherchieren unter www.juris.de; Landessozialgericht Rheinland - Pfalz, Urteil vom 30. April 2013, a.a.O., Rn 19).
  • VG Augsburg, 09.05.2016 - Au 3 K 16.114

    Unzulässige Klage gegen Nichtgewährung von Ausbildungsförderung

    Auszug aus SG Frankfurt/Oder, 11.04.2018 - S 39 AS 588/17
    (so im Ergebnis auch VG Augsburg, Urteil vom 9. Mai 2016, Aktenzeichen 3 K 16.114, zu recherchieren unter www.juris.de; Mutschler, a.a.O., Rn 12a).
  • LSG Schleswig-Holstein, 12.06.2014 - L 6 AS 522/13

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Bevollmächtigter - Nachweis der

    Auszug aus SG Frankfurt/Oder, 11.04.2018 - S 39 AS 588/17
    Soweit formuliert wird, das Nachweisverlangen stehe im Ermessen der Behörde (so BSG, Urteil vom 15. Oktober 1981 - 5b/5 RJ 90/80 - in juris, Rn. 21; LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 4. November 2008 - L 4 KA 3/07 - juris, Rn. 23; LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 30. April 2013 - L 3 AS 98/13 - juris, Rn. 17; LSG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 12. Juni 2014 - L 6 AS 522/13 B PKH - in juris, Rn. 7) ist dies zumindest missverständlich, weil es für die Rechtmäßigkeit des Nachweisverlangens eine Nähe zu den bei materiellen Ermessensentscheidungen maßgeblichen Maßstäben suggeriert.
  • BSG, 15.10.1981 - 5b/5 RJ 90/80

    Deutsches Verwaltungsverfahrensrecht - Ausländischer Staatsangehöriger -

    Auszug aus SG Frankfurt/Oder, 11.04.2018 - S 39 AS 588/17
    Soweit formuliert wird, das Nachweisverlangen stehe im Ermessen der Behörde (so BSG, Urteil vom 15. Oktober 1981 - 5b/5 RJ 90/80 - in juris, Rn. 21; LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 4. November 2008 - L 4 KA 3/07 - juris, Rn. 23; LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 30. April 2013 - L 3 AS 98/13 - juris, Rn. 17; LSG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 12. Juni 2014 - L 6 AS 522/13 B PKH - in juris, Rn. 7) ist dies zumindest missverständlich, weil es für die Rechtmäßigkeit des Nachweisverlangens eine Nähe zu den bei materiellen Ermessensentscheidungen maßgeblichen Maßstäben suggeriert.
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