Rechtsprechung
   SG Frankfurt/Oder, 11.08.2021 - S 27 BA 10/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,42084
SG Frankfurt/Oder, 11.08.2021 - S 27 BA 10/18 (https://dejure.org/2021,42084)
SG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 11.08.2021 - S 27 BA 10/18 (https://dejure.org/2021,42084)
SG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 11. August 2021 - S 27 BA 10/18 (https://dejure.org/2021,42084)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,42084) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 16.08.2010 - B 12 KR 100/09 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache -

    Auszug aus SG Frankfurt/Oder, 11.08.2021 - S 27 BA 10/18
    Ein Kapitalrisiko, das nur zu geringen Ausfällen führt, wird das tatsächliche Gesamtbild einer Beschäftigung hingegen nicht wesentlich bestimmen (vgl. Bundessozialgericht, Beschluss vom 16. August 2010, Aktenzeichen B 12 KR 100/09 B, Rn 10, zu recherchieren unter www.juris.de).
  • BSG, 25.04.2012 - B 12 KR 24/10 R

    Sozialversicherungspflicht - Familienhelfer - abhängige Beschäftigung -

    Auszug aus SG Frankfurt/Oder, 11.08.2021 - S 27 BA 10/18
    Allerdings ist ein unternehmerisches Risiko nur dann Hinweis auf eine selbstständige Tätigkeit, wenn diesem Risiko auch größere Freiheiten in der Gestaltung und der Bestimmung des Umfangs beim Einsatz der eigenen Arbeitskraft gegenüberstehen (Bundessozialgericht, Urteil vom 25. April .2012, Aktenzeichen B 12 KR 24/10 R, Rn 29, zu recherchieren unter www.juris.de).
  • BSG, 24.01.2007 - B 12 KR 31/06 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - stiller Gesellschafter einer

    Auszug aus SG Frankfurt/Oder, 11.08.2021 - S 27 BA 10/18
    Maßgeblich ist die Rechtsbeziehung so wie sie praktiziert wird und die praktizierte Beziehung so wie sie rechtlich zulässig ist (vgl. hierzu insgesamt Bundessozialgericht, Urteil vom 24. Januar 2007, Aktenzeichen B 12 KR 31/06 R, 16f. m.w.N., zu recherchieren unter www.juris.de).
  • OLG Nürnberg, 26.02.2009 - 12 W 307/09

    Beurteilung der Zulässigkeit des eingeschlagenen Rechtswegs: Abgrenzung zwischen

    Auszug aus SG Frankfurt/Oder, 11.08.2021 - S 27 BA 10/18
    Nur ergänzend weist die Kammer darauf hin, dass der Beigeladene zu 1.) auch ohne das ausdrücklich vereinbarte Konkurrenzverbot gemäß § 86 Abs. 1 HGB als selbständiger Handelsvertreter die Interessen des von ihm vertretenen Unternehmers wahrzunehmen hatte, so dass er ohnehin nicht in einer Weise tätig werden durfte, die sich zum Schaden der Klägerin hätte auswirken können, wie zum Beispiel durch eine Vermittlung von Kunden für einen Konkurrenten, die dann logischerweise nicht mehr bei der Klägerin kaufen würden (vgl. OLG Nürnberg, Beschluss vom 26. Februar 2009, Aktenzeichen 12 W 307/09, Rn 41, zu recherchieren unter www.juris.de; Hopt, a.a.O., Rn 36).
  • BSG, 11.03.2009 - B 12 KR 21/07 R

    Sozialversicherungspflicht - Transportfahrer - Abgrenzung zwischen abhängiger

    Auszug aus SG Frankfurt/Oder, 11.08.2021 - S 27 BA 10/18
    Tatsächliche Verhältnisse in diesem Sinne sind die rechtlich relevanten Umstände, die im Einzelfall eine wertende Zuordnung zum Typus der abhängigen Beschäftigung erlauben (vgl. Bundessozialgericht, Urteil vom 11. März 2009, Aktenzeichen B 12 KR 21/07 R, Rn 15f. zu recherchieren unter www.juris.de).
  • BSG, 29.01.1981 - 12 RK 63/79

    Bausparkasse - Vermittlung von Bausparverträgen - Handelsvertreter -

    Auszug aus SG Frankfurt/Oder, 11.08.2021 - S 27 BA 10/18
    Ein ganz wesentliches Merkmal für die Abgrenzung zwischen abhängiger und selbständiger Tätigkeit ist hingegen gemäß dem in § 84 Abs. 1 S.2 HGB klar zum Ausdruck gekommenen gesetzgeberischen Willen die persönliche Freiheit des Handelsvertreters, dass heißt dessen Möglichkeit im Wesentlichen frei seine Tätigkeit gestalten und seine Arbeitszeit bestimmen zu können, also in der Regel keinem fremdbestimmten Tagesplan, keiner Mindestarbeitszeit und keinem bestimmten Arbeitspensum zu unterliegen (vgl. hierzu bereits Bundessozialgericht, Urteil vom 29. Januar 1981, Aktenzeichen 12 RK 63/79, Rn 18f und 1.; Hopt, a.a.O.).
  • BSG, 04.09.2018 - B 12 R 4/17 R

    Forderung von Gesamtsozialversicherungs- und Umlagebeiträgen sowie von

    Auszug aus SG Frankfurt/Oder, 11.08.2021 - S 27 BA 10/18
    Im Anschluss an diese Feststellung weist die Kammer weiter ergänzend darauf hin, dass die Beitragsnachforderung für die Jahre 2011 und 2012 bei fehlender damaliger Kenntnis der Klägerin von der Pflicht zur Abführung der Beiträge und erstmaliger Kenntniserlangung hiervor im Januar 2017 und somit fehlendem Vorsatzvorwurf unabhängig von den unter a.) getätigten Ausführungen nach § 25 Abs. 1 SGB IV verjährt wären (vgl. Bundessozialgericht, Urteil vom 4. September 2018, Aktenzeichen B 12 R 4/17 R, Rn 27 m.w.N., zu recherchieren unter www.juris.de) und die Verjährungseinrede bereits im Widerspruchsverfahren erhoben wurde.
  • BSG, 18.11.2015 - B 12 KR 16/13 R

    Sozialversicherungspflicht - Merchandising im Rahmen von Rackjobbing - abhängige

    Auszug aus SG Frankfurt/Oder, 11.08.2021 - S 27 BA 10/18
    Demgegenüber ist eine selbstständige Tätigkeit vornehmlich durch das eigene Unternehmerrisiko, das Vorhandensein einer eigenen Betriebsstätte, die Verfügungsmöglichkeit über die eigene Arbeitskraft und die im Wesentlichen frei gestaltete Tätigkeit und Arbeitszeit gekennzeichnet (vgl. Bundessozialgericht, Urteil vom 18. November 2015, Aktenzeichen B 12 KR 16/13 R, Rn 16 m.w.N., zu recherchieren unter www.juris.de).
  • BGH, 11.03.1982 - I ZR 27/80

    Begriff der Vermittlungstätigkeit

    Auszug aus SG Frankfurt/Oder, 11.08.2021 - S 27 BA 10/18
    Das gilt auch dann, wenn die Tätigkeit im Wesentlichen in den Räumlichkeiten des Auftraggebers auszuführen ist (vgl. Bundesgerichtshof, Urteil vom 11. März 1982, Aktenzeichen I ZR 27/80, Rn 14ff zur Tätigkeit eines "Propagandisten" in einem Kaufhaus).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht