Rechtsprechung
   SG Frankfurt/Oder, 28.08.2020 - S 17 AS 446/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,82745
SG Frankfurt/Oder, 28.08.2020 - S 17 AS 446/20 (https://dejure.org/2020,82745)
SG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 28.08.2020 - S 17 AS 446/20 (https://dejure.org/2020,82745)
SG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 28. August 2020 - S 17 AS 446/20 (https://dejure.org/2020,82745)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,82745) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 23.06.2016 - B 14 AS 42/15 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Ersetzung der Eingliederungsvereinbarung

    Auszug aus SG Frankfurt/Oder, 28.08.2020 - S 17 AS 446/20
    Diese fortwirkenden Rechtswirkungen begründen die Statthaftigkeit der von der Klägerin nunmehr im Wege der zulässigen Klageänderung verfolgten Fortsetzungsfeststellungklage (vgl. BSG, Urteil vom 23.06.2016, B 14 AS 42/15 R, RdNr. 9).

    Ersetzt das Jobcenter eine Eingliederungsvereinbarung durch Verwaltungsakt, sind die ersetzenden Regelungen im Rahmen pflichtgemäßem Ermessens nach denselben Maßstäben zu einem angemessenen Ausgleich zu bringen, wie sie für die konsensuale Eingliederungsvereinbarung gelten (BSG, Urteil vom 23.06.2016, B 14 AS 42/15 R, RdNr. 12).

    Als öffentlich-rechtlicher Vertrag (BSG, Urteil vom 23.06.2016, B 14 AS 30/15 R, RdNr. 16) unterliegt der Abschluss einer Eingliederungsvereinbarung den Anforderungen des § 55 Abs. 1 Satz 2 SGB X. Muss danach die Gegenleistung, zu der sich der Vertragspartner der Behörde verpflichtet, "den gesamten Umständen nach angemessen sein und im sachlichen Zusammenhang mit der vertraglichen Leistung der Behörde stehen", so gilt nichts anderes, wenn das Jobcenter "die Regelungen" (§ 15 Abs. 3 Satz 3 SGB II) durch Verwaltungsakt zu ersetzen hat; auch in dieser Handlungsform wahrt die verbindliche und ggf. die Sanktionsfolgen nach §§ 31a, 31 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB II auslösende Konkretisierung der Eigenbemühungen der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten den durch § 55 Abs. 1 Satz 2 SGB X vorgegebenen Rahmen nur, wenn ihr eine i.S. der Vorschrift den Umständen nach angemessene Bestimmung der "vertraglichen Leistung der Behörde", also: der Leistungen zur Eingliederung in Arbeit, gegenübersteht (BSG, Urteil vom 23.06.2016, B 14 AS 42/15 R, RdNr. 13).

    Ob die AA in dem die Eingliederungsvereinbarung ersetzenden Verwaltungsakt auch Leistungen der aktiven Arbeitsförderung gewährt, ist in ihr Ermessen gestellt (BSG, Urteil vom 23.06.2016, B 14 AS 42/15 R, RdNr. 15 m.w.N.).

  • BSG, 23.06.2016 - B 14 AS 30/15 R

    Wegfall des Arbeitslosengeld II - Nichterfüllung von Pflichten aus der

    Auszug aus SG Frankfurt/Oder, 28.08.2020 - S 17 AS 446/20
    Obliegenheiten bzw. Pflichten sind entsprechend der festgestellten Fähigkeiten und Kompetenzen der erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person zu bestimmen." (BT-Drs. 18/8041, S. 37) Die Potenzialanalyse stellt mithin eine wesentliche Verfahrenshandlung dar, deren Missachtung gegen das Verbot des vorzeitigen Verfahrensabschlusses verstößt (zur Erforderlichkeit einer Potenzialanalyse bereits unter der Rechtslage vor deren ausdrücklichen gesetzlichen Regelung: BSG, Urteil vom 23.06.2016, B 14 AS 30/15 R, RdNr. 19).

    Als öffentlich-rechtlicher Vertrag (BSG, Urteil vom 23.06.2016, B 14 AS 30/15 R, RdNr. 16) unterliegt der Abschluss einer Eingliederungsvereinbarung den Anforderungen des § 55 Abs. 1 Satz 2 SGB X. Muss danach die Gegenleistung, zu der sich der Vertragspartner der Behörde verpflichtet, "den gesamten Umständen nach angemessen sein und im sachlichen Zusammenhang mit der vertraglichen Leistung der Behörde stehen", so gilt nichts anderes, wenn das Jobcenter "die Regelungen" (§ 15 Abs. 3 Satz 3 SGB II) durch Verwaltungsakt zu ersetzen hat; auch in dieser Handlungsform wahrt die verbindliche und ggf. die Sanktionsfolgen nach §§ 31a, 31 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB II auslösende Konkretisierung der Eigenbemühungen der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten den durch § 55 Abs. 1 Satz 2 SGB X vorgegebenen Rahmen nur, wenn ihr eine i.S. der Vorschrift den Umständen nach angemessene Bestimmung der "vertraglichen Leistung der Behörde", also: der Leistungen zur Eingliederung in Arbeit, gegenübersteht (BSG, Urteil vom 23.06.2016, B 14 AS 42/15 R, RdNr. 13).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 18.05.2022 - L 32 AS 1379/20

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Rechtmäßigkeit eines

    Der Beklagte gehe davon aus, dass eine gerichtliche Entscheidung im hiesigen Verfahren (S 17 AS 446/20) weiterhin ausstehe, und bat um entsprechende Klarstellung.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht