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   SG Freiburg, 02.08.2022 - S 16 KR 1460/22   

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SG Freiburg, 02.08.2022 - S 16 KR 1460/22 (https://dejure.org/2022,36825)
SG Freiburg, Entscheidung vom 02.08.2022 - S 16 KR 1460/22 (https://dejure.org/2022,36825)
SG Freiburg, Entscheidung vom 02. August 2022 - S 16 KR 1460/22 (https://dejure.org/2022,36825)
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  • BSG, 03.03.1994 - 1 RK 33/93

    Arzneimittelzuzahlung - Sozialhifeempfänger

    Auszug aus SG Freiburg, 02.08.2022 - S 16 KR 1460/22
    Die Klägerin ist zwar nicht von § 62 Abs. 2 Satz 5 Nr. 1 SGB V erfasst, da dies voraussetzen würde, dass sie die dort genannte Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII - unabhängig davon, ob ein Anspruch hierauf besteht - tatsächlich erhält (vgl. zu § 61 Abs. 2 Nr. 2 SGB V a.F. BSG, Urteil vom 03.03.1994 - 1 RK 33/93).

    Die Klägerin unterfällt aber der Regelung des § 62 Abs. 2 Satz 5 Nr. 2 SGB V, da sie tatsächlich (vgl. BSG, Urteil vom 03.03.1994 - a.a.O.) in einem Heim untergebracht ist und die Kosten der Unterbringung (auch) von einem Träger der Sozialhilfe getragen werden.

    Insoweit wäre es ausreichend, dass lediglich ein Teil dieser Kosten von dem Sozialhilfeträger getragen wird (vgl. BSG, Urteil vom 03.03.1994 - a.a.O. Rn. 20).

    Zudem hat die Klägerin im Ergebnis nur den Barbetrag zur Verfügung, so dass sich ihre Situation wirtschaftlich nicht von derjenigen eines - auch nach Auffassung der Beklagten von § 62 Abs. 2 Satz 5 SGB V erfassten - Beziehers von Hilfe zum Lebensunterhalt in einem Heim unterscheidet (in der Konsequenz offen gelassen von BSG, Urteil vom 03.03.1994 - a.a.O.).

  • BSG, 22.04.2008 - B 1 KR 10/07 R

    Krankenversicherung - Belastungsgrenze - Arbeitslosengeld-II-Bezieher -

    Auszug aus SG Freiburg, 02.08.2022 - S 16 KR 1460/22
    Die Klage ist bei Auslegung des Klageantrages anhand des erkennbaren Klagebegehrens als kombinierte Anfechtungs- und Verpflichtungsklage (vgl. - zur Erteilung der Befreiungsbescheinigung - BSG Urteil vom 22.04.2008 - B 1 KR 10/07 R, - juris Rn. 11; KassKomm/Schifferdecker, 118. EL März 2022, SGB V § 62 Rn. 63) nach §§ 5456 SGG zulässig.
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