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   SG Freiburg, 05.12.2018 - S 6 KR 2237/18   

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https://dejure.org/2018,49097
SG Freiburg, 05.12.2018 - S 6 KR 2237/18 (https://dejure.org/2018,49097)
SG Freiburg, Entscheidung vom 05.12.2018 - S 6 KR 2237/18 (https://dejure.org/2018,49097)
SG Freiburg, Entscheidung vom 05. Dezember 2018 - S 6 KR 2237/18 (https://dejure.org/2018,49097)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Übernahme der Kosten für die Ausleihe eines Pflegebettes durch die Krankenversicherung

  • Wolters Kluwer

    Übernahme der Kosten eines Pflegebedürftigen für die Ausleihe des Pflegebettes als Hilfsmittel

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 12 Abs 1 SGB 5, § 33 Abs 1 S 1 SGB 5, § 29 Abs 1 S 1 SGB 11, § 40 Abs 1 S 1 SGB 11, Art 19 Buchst a UNBehRÜbk
    Kranken- und Pflegeversicherung - Hilfsmittelversorgung (hier: vorübergehende Gewährung eines zweiten Pflegebettes nach stationärer Behandlung) - Wirtschaftlichkeitsgebot - behinderter Mensch - gleichberechtigte Möglichkeit auf Wahl des Aufenthaltsortes nach Art 19 ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 06.03.2012 - B 1 KR 10/11 R

    Ein Versicherter hat keinen Anspruch auf Versorgung mit Cialis gegen seine

    Auszug aus SG Freiburg, 05.12.2018 - S 6 KR 2237/18
    Die Regelung ist zwar nicht unmittelbar anwendbar, jedoch bei der Auslegung innerstaatlichen Rechts - hier des Begriffs der "Notwendigkeit" - heranzuziehen (vgl. BSG, Urteil vom 6. März 2012, B 1 KR 10/11 R, SozR 4-1100 Art. 3 Nr. 69; Aichele, DRiZ 2016, 342, 346).
  • LSG Baden-Württemberg, 22.02.2018 - L 7 SO 3516/14

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Wohngemeinschaft - Leistungserbringung in

    Auszug aus SG Freiburg, 05.12.2018 - S 6 KR 2237/18
    Auch wenn die Vorschrift ihren Schwerpunkt in der Ausgestaltung als Abwehrrecht hat und aus ihr allein keine Leistungsansprüche unabhängig von den Kosten abgeleitet werden können (vgl. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 22. Februar 2018, L 7 SO 3516/14, juris Rn. 66 f), kann aus ihr doch eine Wertung entnommen und bei der Abwägung im konkreten Einzelfall berücksichtigt werden (vgl. Luthe, jM 2015, 190, 195).
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