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   SG Freiburg, 08.10.2018 - S 7 SO 552/18   

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https://dejure.org/2018,60736
SG Freiburg, 08.10.2018 - S 7 SO 552/18 (https://dejure.org/2018,60736)
SG Freiburg, Entscheidung vom 08.10.2018 - S 7 SO 552/18 (https://dejure.org/2018,60736)
SG Freiburg, Entscheidung vom 08. Oktober 2018 - S 7 SO 552/18 (https://dejure.org/2018,60736)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Sozialhilfe

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 41 Abs 1 SGB 12, § 41 Abs 3 SGB 12, § 45 S 1 SGB 12, § 45 S 3 Nr 3 SGB 12
    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - dauerhafte volle Erwerbsminderung - Durchlaufen des Eingangs- und Berufsbildungsbereichs einer WfbM

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Besuch des Eingangs- und Berufsbildungsbereichs einer Behindertenwerkstatt

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • SG Augsburg, 16.02.2018 - S 8 SO 143/17

    Personen im Eingangs- bzw. Berufsbildungsbereich einer Werkstattfür behinderte

    Auszug aus SG Freiburg, 08.10.2018 - S 7 SO 552/18
    Eine solche Zirkelschluss-Konstruktion ist der Sozialhilfe nach dem SGB XII (und generell dem Recht der sozialen Sicherung) fremd und wäre auch rechtsstaatlich bedenklich (so auch SG Augsburg, Urteil vom 16.2.2018, Az. S 8 SO 143/17 - juris ).

    Dass dies nicht geschehen ist, spricht dafür, dass der Gesetzgeber die Personengruppe der Klägerin gerade gleich behandeln wollte wie die übrigen Fallgruppen des § 45 Satz 3 SGB XII und nicht als einzige Personengruppe anders (so auch SG Augsburg, Urteil vom 16.2.2018, Az. S 8 SO 143/17 - juris ).

  • BSG, 09.12.2016 - B 8 SO 15/15 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - statthafte Klageart - kombinierte Anfechtungs-

    Auszug aus SG Freiburg, 08.10.2018 - S 7 SO 552/18
    Da der konkrete Bedarf sowie das ggf. anzurechnende Einkommen bisher nicht ermittelt wurde und der Streit der Beteiligten sich ausschließlich um die grundsätzliche Leistungsberechtigung der Klägerin dreht, beschränkt sich das Gericht analog § 130 Abs. 1 Satz 1 SGG (zu dieser Möglichkeit: BSG, Urteil vom 9.12.2016, B 8 SO 15/15 R - juris ) auf eine Verpflichtung des Beklagten zur Leistungsgewährung dem Grunde nach.
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