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   SG Freiburg, 13.07.2010 - S 9 U 2325/09   

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SG Freiburg, 13.07.2010 - S 9 U 2325/09 (https://dejure.org/2010,20132)
SG Freiburg, Entscheidung vom 13.07.2010 - S 9 U 2325/09 (https://dejure.org/2010,20132)
SG Freiburg, Entscheidung vom 13. Juli 2010 - S 9 U 2325/09 (https://dejure.org/2010,20132)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • openjur.de

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallrente - Anspruch auf Weiterzahlung - teilweise Abtretung - Wirksamkeit - Erfüllungswirkung - Leistung durch Dritte

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch gegen die Rentenversicherung auf Zahlung einer weiteren monatlichen Rente aufgrund einer Zahlung an die Geschwister als Abtretungsgläubiger; Sozialleistungen als persönlich vom zuständigen Leistungsträger zu erfüllende Ansprüche i.S.v. § 267 Abs. 1 S. 1 BGB; ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Wirksamkeit der Teilabtretung eines Rentenanspruchs

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 29.06.1995 - 11 RAr 109/94

    Abtretung von Ansprüchen gemäß § 53 Abs. 3 SGB I, Urkunde über die Abtretung,

    Auszug aus SG Freiburg, 13.07.2010 - S 9 U 2325/09
    Insbesondere steht der für die Verbindung von Anfechtungs- und Leistungsklage vorausgesetzten Befugnis der Beklagten, durch Verwaltungsakt über die Auszahlung des vom Kläger beanspruchten Betrages nicht entgegen, dass über den Rentenanspruch insgesamt bereits durch frühere Verwaltungsakte (die Renten- und Rentenanpassungsbescheide) entschieden worden war; denn die Beklagte ist im Falle einer Teilabtretung wie hier dazu berufen, die Höhe des abtretbaren Betrages durch Verwaltungsakt zu regeln, was hier bis zum angefochtenen Bescheid noch nicht geschehen ist (BSG-Urt. v. 29.6.1995, Az. 11 RAr 109/94, veröff. in ).

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus den Entscheidungen des BSG vom 29.6.1995 (a. a. O.) und des bayerischen LSG vom 28.10.1997 (Az. L 11 AL 199/96, ), denn in den diesen beiden Entscheidungen zu Grunde liegenden Fällen war zwar ebenfalls lediglich der pfändbare Teil des Einkommens abgetreten worden, dieses bestand aber jeweils nur in einer einzigen Sozialleistung (Arbeitslosenhilfe bzw. Arbeitslosengeld).

  • OLG Rostock, 03.05.2005 - 4 U 182/01

    Parteifähigkeit einer Zweigniederlassung - Wirksamkeit der Abtretung

    Auszug aus SG Freiburg, 13.07.2010 - S 9 U 2325/09
    Werden mehrere rechtlich unselbstständige Forderungen in der Weise abgetreten, dass der abgetretene Betrag die Summe der Forderungen unterschreitet (sog. Teilabtretung einer Forderungsmehrheit), setzt die Bestimmbarkeit voraus, dass im Abtretungsvertrag zweifelsfrei bestimmt wird, wie sich die abgetretene Summe auf die einzelnen Forderungen verteilt, d. h., auf welche bestimmte Forderung sich die Abtretung jeweils in welcher bestimmten Höhe bezieht (st. Rspr. seit RG-Urt. v. 27.2.1920, Az.: VII 296/19 = RGZ 98, 200; aus neuerer Zeit z. B. OLG Köln, Urt. v. 19.1.2005, Az. 11 U 79/04; OLG Rostock, Urt. v. 3.5.2005, Az. 4 U 182/01, alle in ; vgl. auch Staudinger/Jan Busche (2005), § 398 BGB, Rnr. 61 m. w. N.).
  • OLG Köln, 19.01.2005 - 11 U 79/04

    Bestimmbarkeit der Abtretung mehrerer Forderungen in Höhe eines Teilbetrages

    Auszug aus SG Freiburg, 13.07.2010 - S 9 U 2325/09
    Werden mehrere rechtlich unselbstständige Forderungen in der Weise abgetreten, dass der abgetretene Betrag die Summe der Forderungen unterschreitet (sog. Teilabtretung einer Forderungsmehrheit), setzt die Bestimmbarkeit voraus, dass im Abtretungsvertrag zweifelsfrei bestimmt wird, wie sich die abgetretene Summe auf die einzelnen Forderungen verteilt, d. h., auf welche bestimmte Forderung sich die Abtretung jeweils in welcher bestimmten Höhe bezieht (st. Rspr. seit RG-Urt. v. 27.2.1920, Az.: VII 296/19 = RGZ 98, 200; aus neuerer Zeit z. B. OLG Köln, Urt. v. 19.1.2005, Az. 11 U 79/04; OLG Rostock, Urt. v. 3.5.2005, Az. 4 U 182/01, alle in ; vgl. auch Staudinger/Jan Busche (2005), § 398 BGB, Rnr. 61 m. w. N.).
  • RG, 27.02.1920 - VII 296/19

    Forderungsabtretung

    Auszug aus SG Freiburg, 13.07.2010 - S 9 U 2325/09
    Werden mehrere rechtlich unselbstständige Forderungen in der Weise abgetreten, dass der abgetretene Betrag die Summe der Forderungen unterschreitet (sog. Teilabtretung einer Forderungsmehrheit), setzt die Bestimmbarkeit voraus, dass im Abtretungsvertrag zweifelsfrei bestimmt wird, wie sich die abgetretene Summe auf die einzelnen Forderungen verteilt, d. h., auf welche bestimmte Forderung sich die Abtretung jeweils in welcher bestimmten Höhe bezieht (st. Rspr. seit RG-Urt. v. 27.2.1920, Az.: VII 296/19 = RGZ 98, 200; aus neuerer Zeit z. B. OLG Köln, Urt. v. 19.1.2005, Az. 11 U 79/04; OLG Rostock, Urt. v. 3.5.2005, Az. 4 U 182/01, alle in ; vgl. auch Staudinger/Jan Busche (2005), § 398 BGB, Rnr. 61 m. w. N.).
  • LSG Bayern, 28.10.1997 - L 11 Al 199/96

    Zur Abtretbarkeit der Forderung auf Arbeitslosengeld über die Grenzen des

    Auszug aus SG Freiburg, 13.07.2010 - S 9 U 2325/09
    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus den Entscheidungen des BSG vom 29.6.1995 (a. a. O.) und des bayerischen LSG vom 28.10.1997 (Az. L 11 AL 199/96, ), denn in den diesen beiden Entscheidungen zu Grunde liegenden Fällen war zwar ebenfalls lediglich der pfändbare Teil des Einkommens abgetreten worden, dieses bestand aber jeweils nur in einer einzigen Sozialleistung (Arbeitslosenhilfe bzw. Arbeitslosengeld).
  • BSG, 24.07.2001 - B 4 RA 102/00 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - zu Unrecht erbrachte Sozialleistung -

    Auszug aus SG Freiburg, 13.07.2010 - S 9 U 2325/09
    Sollte die Beklagte von den Beigeladenen die an sie ausgezahlten Rententeilbeträge nach Maßgabe des § 50 Abs. 2 SGB X zurückfordern (vgl. BSG-Urt. v. 24.7.2001, Az. B 4 RA 102/00 R, ), wäre eine eventuelle Rückabwicklung dem Kläger weitergeleiteter Beträge ggf. nach zivilrechtlichen Maßstäben im Verhältnis zwischen den Beigeladenen und ihm zu klären.
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