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   SG Freiburg, 13.10.2009 - S 14 KR 3452/09   

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SG Freiburg, 13.10.2009 - S 14 KR 3452/09 (https://dejure.org/2009,16110)
SG Freiburg, Entscheidung vom 13.10.2009 - S 14 KR 3452/09 (https://dejure.org/2009,16110)
SG Freiburg, Entscheidung vom 13. Oktober 2009 - S 14 KR 3452/09 (https://dejure.org/2009,16110)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de

    Krankenversicherung - Versicherungspflicht - ehemaliger Strafgefangener - Merkmal "zuletzt" in § 5 Abs 1 Nr 13 SGB 5 - örtlich zuständiges Sozialgericht bei unbekanntem Wohnsitz und Aufenthaltsort

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Örtliche Zuständigkeit des Gerichts bei Unkenntnis des momentanen Beschäftigungsortes, des Wohnsitzes und auch des Aufenthaltsortes des Klägers; Voraussetzungen des Bestehens einer Krankenversicherungspflicht; Versicherungspflichtigkeit eines aus dem Strafvollzug ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Versicherungspflicht bisher Nichtversicherter in der gesetzlichen Krankenversicherung; Merkmal "zuletzt" in § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • SG Aachen, 31.03.2008 - S 20 SO 25/08

    Sozialhilfe

    Auszug aus SG Freiburg, 13.10.2009 - S 14 KR 3452/09
    Es sei vielmehr dem SG Aachen ( Beschl.v.31.3.2008 - S 20 SO 25/08 ER ) und dem SG Nürnberg ( Urt.v.10.9.2008 - S 7 KR 530/07 ) zu folgen, die jeweils die freie Heilfürsorge als anderweitige Absicherung im Krankheitsfall angesehen hätten.

    Das Tatbestandsmerkmal "zuletzt gesetzlich krankenversichert" ist damit nicht so zu verstehen, dass eine Person, die zuvor Leistungen der Gesundheitsfürsorge nach dem Strafvollzugsgesetz bezogen hat, ausscheidet ( so aber SG Aachen, Beschluss vom 31.03.2008, S 20 SO 25/08 ER, juris ).

  • LSG Baden-Württemberg, 25.02.2009 - L 11 KR 497/09

    Krankenversicherung - Versicherungspflicht bisher Nichtversicherter - Anspruch

    Auszug aus SG Freiburg, 13.10.2009 - S 14 KR 3452/09
    Insofern liege der Fall auch anders als im vom Landessozialgericht Baden-Württemberg (LSG) entschiedenen Fall ( Beschl.v.25.2.2009 - L 11 KR 497/09 ER-B ).

    Das Landessozialgericht Baden-Württemberg hat im Beschluss vom 25.02.2009 ( L 11 KR 497/09 ER-B ) zu der Auslegung des unbestimmten Rechtsbegriffs "zuletzt" in § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V folgendes ausgeführt.

  • BSG, 02.04.2009 - B 12 SF 8/08 S

    Sozialgerichtliches Verfahren - Örtliche Zuständigkeit des Sozialgerichts bei

    Auszug aus SG Freiburg, 13.10.2009 - S 14 KR 3452/09
    Da im sozialgerichtlichen Verfahren nach den Regelungen des § 57 SGG grundsätzlich bei der Klage eines Versicherten auf dessen Wohnsitz oder in Ermangelung dessen auf seinen Aufenthaltsort abgestellt wird, ist § 16 ZPO insoweit entsprechend anzuwenden, als auf den letzten Wohnsitz des klagenden Versicherten abzustellen ist, wenn der gegenwärtige Wohnsitz und Aufenthaltsort nicht bekannt sind ( BSG, Beschl.v.2.4.2009 - B 12 SF 8/08 S, Juris Rn. 6 ).
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