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   SG Freiburg, 26.02.2019 - S 9 AS 4746/18   

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SG Freiburg, 26.02.2019 - S 9 AS 4746/18 (https://dejure.org/2019,55671)
SG Freiburg, Entscheidung vom 26.02.2019 - S 9 AS 4746/18 (https://dejure.org/2019,55671)
SG Freiburg, Entscheidung vom 26. Februar 2019 - S 9 AS 4746/18 (https://dejure.org/2019,55671)
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Wird zitiert von ...

  • LSG Baden-Württemberg, 23.04.2020 - L 7 AS 1145/19

    Sozialgerichtliches Verfahren - Berufungsverfahren - Gegenstand des Verfahrens -

    Das SG hat den Widerspruch als Klage gewertet (S 9 AS 4746/18).

    In dem von der Klägerin angestrebten einstweiligen Rechtsschutzverfahren S 9 AS 440/19 ER hat das SG durch Beschluss vom 31. Januar 2019 den Antragsgegner im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, der Antragstellerin vom 28. Januar 2019 bis zur rechtskräftigen Entscheidung über ihre Klage S 9 AS 4746/18, längstens bis zum 28. Februar 2019, vorläufig Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II unter Berücksichtigung der Regelbedarfsstufe 1 sowie der vollen Aufwendungen der Unterkunft und Heizungen bei der Bedarfsberechnung zu gewähren.

    In dem Klageverfahren S 9 AS 4746/18 hat das SG durch Urteil vom 26. Februar 2019 den Bescheid des Beklagten vom 15. Oktober 2018 in der Fassung des Änderungsbescheids vom 16. November 2018, des Widerspruchsbescheids vom 20. November 2018 und des Änderungsbescheids vom 24. November 2018 abgeändert und den Beklagten verurteilt, der Klägerin für die Zeit vom 1. Oktober 2018 bis zum 30. Juni 2019 Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II ausgehend von Regelbedarfsstufe 1 und den vollen Kosten der Unterkunft und Heizung zu gewähren.

    Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts und des Vorbringens der Beteiligten wird auf die Verwaltungsakten des Beklagten sowie die Verfahrensakten des SG (S 9 AS 4746/18 und S 9 AS 440/19 ER) sowie des Senats (L 7 AS 1145/19 und L 7 AS 1490/19 ER) Bezug genommen.

    Vorliegend hat der Beklagte in dem Bescheid vom 20. Mai 2019 zwar auf das angefochtene Urteil des SG vom 26. Februar 2019 in dem zugrundeliegenden Klageverfahren S 9 AS 4746/18 Bezug genommen, hat dieses aber nicht lediglich im Sinne einer vorläufigen Regelung bis zum Abschluss des hiesigen Verfahrens durch eine rechtskräftige Entscheidung ausgeführt.

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