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SG Freiburg, 27.10.2005 - S 8 AL 379/05 |
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Verfahrensgang
- SG Freiburg, 27.10.2005 - S 8 AL 379/05
- LSG Baden-Württemberg, 11.05.2007 - L 8 AL 158/06
- BSG, 18.12.2008 - B 11 AL 32/07 R
Papierfundstellen
- NZS 2006, 444
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BSG, 26.11.1992 - 7 RAr 46/92
Arbeitslosengeld - Ruhen - Vorruhestandsgeld - Einigsein - Vetragspartner - …
Auszug aus SG Freiburg, 27.10.2005 - S 8 AL 379/05
Unter Vorruhestandsgeld fällt daher jede zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer privatrechtlich vereinbarte Leistung, die in Form einer monatlichen Lohnersatzleistung an den Arbeitnehmer gezahlt wird, nachdem dieser aus dem Arbeitsleben ausgeschieden ist (BSG 7. Senat, Urt. vom 26.11.1992, Az. 7 RAr 46/92).Die Vereinbarung muss so auszulegen sein, dass dem Arbeitnehmer keine weitere Erwerbstätigkeit erlaubt ist und diese auch nicht berechtigt ist, sich arbeitslos zu melden (BSG 7. Senat, Urt. vom 26.11.1992, Az. 7 RAr 46/92).
Da nach Auffassung des Bundessozialgerichts (BSG 7. Senat, Urt. vom 26.11.1992, Az. 7 RAr 46/92) die Verpflichtung, aus dem Erwerbsleben auszuscheiden, zwingende Voraussetzung für den Charakter des Vorruhestandsgeldes ist, liegt hier keine Vorruhestandsleistung vor.