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   SG Freiburg, 29.08.2008 - S 5 KR 4623/07   

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https://dejure.org/2008,11310
SG Freiburg, 29.08.2008 - S 5 KR 4623/07 (https://dejure.org/2008,11310)
SG Freiburg, Entscheidung vom 29.08.2008 - S 5 KR 4623/07 (https://dejure.org/2008,11310)
SG Freiburg, Entscheidung vom 29. August 2008 - S 5 KR 4623/07 (https://dejure.org/2008,11310)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de

    Krankenversicherungspflicht für Kontingentflüchtlinge; Geltung der Niederlassungserlaubnis; Empfänger laufender Leistungen nach dem SGB XII

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestehen einer Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung; Formale Auslegung des § 186 Abs. 11 S. 2 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) bezüglich eines Visums; Maßgeblichkeit des tatsächlichen Empfangs von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zehntes ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    SGB V § 5 Abs. 11; SGB V § 5 Abs. 1 Nr. 13; SGB V § 186 Abs. 11 S. 2; SGB V § 5 Abs. 8 a S. 2
    D (A), Krankenversicherung, gesetzliche Krankenversicherung, Mitgliedschaft, Versicherungspflicht, Niederlassungserlaubnis, Visum, Beginn der Mitgliedschaft, Beurteilungszeitpunkt, Grundsicherung für Erwerbslose, Grundsicherung für Erwerbsunfähige, Anspruch

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Versicherungspflicht von Kontingentflüchtlingen in der gesetzlichen Krankenversicherung, Empfang laufender Leistungen nach dem SGB XII

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • SG Wiesbaden, 25.10.2007 - S 17 KR 248/07

    Krankenversicherung - Auffang-Versicherungspflicht nach § 5 Abs 1 Nr 13 SGB 5 für

    Auszug aus SG Freiburg, 29.08.2008 - S 5 KR 4623/07
    Die Kammer folgt deshalb der Ansicht des SG Wiesbaden (Beschluss vom 25.10.2007, S 17 KR 248/07 ER), dass auf den tatsächlichen Empfang von Leistungen nach den entsprechenden Kapiteln des SGB XII abzustellen ist, was gegen eine nachträgliche rechtliche Zurechnung von rückwirkend gewährten Sozialhilfeleistungen (hier bei der Klägerin ab 01.07.2007) spricht.
  • SG Karlsruhe, 15.04.2008 - S 7 KR 5508/07

    Krankenversicherung - keine Auffang-Versicherungspflicht nach § 5 Abs 1 Nr 13 SGB

    Auszug aus SG Freiburg, 29.08.2008 - S 5 KR 4623/07
    Nur dies gewährleistet eine einfache und zügige Feststellung der Voraussetzungen der Versicherungspflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V. Der eindeutige Gesetzeswortlaut in § 5 Abs. 8 a S. 2 SGB V verlangt es nach Überzeugung der Kammer, auf die Tatsache des Empfangs laufender Leistungen nach den entsprechenden Kapiteln des SGB XII abzustellen, und nicht etwa darauf, ob ein Anspruch auf Sozialhilfe besteht, wie dies bei der Klägerin, die schon am 05.07.2007 den Antrag auf Sozialhilfe gestellt hatte, der Fall gewesen sein dürfte (so aber SG Karlsruhe, Urteil vom 15.04.2008, S 7 KR 5508/07).
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