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   SG Fulda, 02.04.2019 - S 4 KR 11/15   

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https://dejure.org/2019,30518
SG Fulda, 02.04.2019 - S 4 KR 11/15 (https://dejure.org/2019,30518)
SG Fulda, Entscheidung vom 02.04.2019 - S 4 KR 11/15 (https://dejure.org/2019,30518)
SG Fulda, Entscheidung vom 02. April 2019 - S 4 KR 11/15 (https://dejure.org/2019,30518)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 09.04.2019 - B 1 KR 27/18 R

    Vergütung stationärer Krankenhausbehandlungen in der gesetzlichen

    Auszug aus SG Fulda, 02.04.2019 - S 4 KR 11/15
    Die Abrechnungsbestimmungen sind hier wegen ihrer Funktion im Gefüge der Ermittlung des Vergütungstatbestandes innerhalb eines vorgegebenen Vergütungssystems eng am Wortlaut orientiert und unterstützt durch systematische Erwägungen auszulegen (so etwa jüngst BSG, Urt. v. 9. April 2019 - B 1 KR 27/18 R - juris Rn. 14, st.Rspr.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 11.05.2017 - L 16 KR 523/14

    Vergütung stationärer Krankenhausbehandlung

    Auszug aus SG Fulda, 02.04.2019 - S 4 KR 11/15
    aa) Das LSG für das Land Nordrhein-Westfalen hat in seinem Urteil vom 11. Mai 2017 (L 16 KR 523/14 -, juris) für den Parallelfall zur hier streitgegenständlichen Operation eines Hallux valgus (rigidus) die Kodierfähigkeit des streitigen OPS 5-784.0** verneint, indem es die Transplantation zur Verfüllung eines zugangsbedingten Knochendefekt einer "therapeutischen" Transplantation von Spongiosa gegenübergestellt hat.
  • BSG, 17.05.2000 - B 3 KR 33/99 R

    Vergütungsanspruch des Krankenhauses bei ursprünglich unbefristeter

    Auszug aus SG Fulda, 02.04.2019 - S 4 KR 11/15
    Nach Rechtsprechung des BSG entsteht die Zahlungsverpflichtung der Krankenkasse unabhängig von einer Kostenzusage unmittelbar mit der Inanspruchnahme einer Leistung durch den Versicherten (BSGE 86, 166, 168 = SozR 3-2500 § 112 Nr. 1, BSGE 90, 1, 2 = SozR 3.2500 § 112 Nr. 3).
  • BSG, 25.09.2007 - GS 1/06

    Krankenversicherung - Voraussetzungen für Gewährung von vollstationärer

    Auszug aus SG Fulda, 02.04.2019 - S 4 KR 11/15
    Ein Einschätzungsspielraum des behandelnden Krankenhausarztes besteht dabei nicht (BSG, Beschl. vom 25. September 2007 - GS 1/06 -, BSGE 99, 111 ff.).
  • BSG, 25.11.2010 - B 3 KR 4/10 R

    Krankenversicherung - Vergütung von Krankenhausleistungen nach dem DRG-System -

    Auszug aus SG Fulda, 02.04.2019 - S 4 KR 11/15
    Die Höhe der einem Krankenhaus zustehenden Vergütung wird durch die abzurechnende DRG (Fallpauschale) bestimmt, die wiederum von den zu kodierenden Diagnosen abhängig ist (zu den Einzelheiten s. BSG, SozR 4-2500 § 109 Nr. 11, sowie Urteil v. 25. November 2010 - B 3 KR 4/10 R - juris Rn. 13).
  • BSG, 23.07.2002 - B 3 KR 64/01 R

    Krankenkasse - Überprüfung der Krankenhausabrechnung - richtige Zuordnung der

    Auszug aus SG Fulda, 02.04.2019 - S 4 KR 11/15
    Nach Rechtsprechung des BSG entsteht die Zahlungsverpflichtung der Krankenkasse unabhängig von einer Kostenzusage unmittelbar mit der Inanspruchnahme einer Leistung durch den Versicherten (BSGE 86, 166, 168 = SozR 3-2500 § 112 Nr. 1, BSGE 90, 1, 2 = SozR 3.2500 § 112 Nr. 3).
  • BSG, 18.09.2008 - B 3 KR 15/07 R

    Krankenversicherung - Vergütung von Krankenhausleistungen nach dem DRG-System -

    Auszug aus SG Fulda, 02.04.2019 - S 4 KR 11/15
    Die Höhe der einem Krankenhaus zustehenden Vergütung wird durch die abzurechnende DRG (Fallpauschale) bestimmt, die wiederum von den zu kodierenden Diagnosen abhängig ist (zu den Einzelheiten s. BSG, SozR 4-2500 § 109 Nr. 11, sowie Urteil v. 25. November 2010 - B 3 KR 4/10 R - juris Rn. 13).
  • BSG, 25.10.2016 - B 1 KR 7/16 R

    Krankenversicherung - Aufrechnung - Erstattungsforderungen -

    Auszug aus SG Fulda, 02.04.2019 - S 4 KR 11/15
    Daher hat die auch in der Form vorgenommene zulässige Aufrechnung der Beklagten (vgl. BSG, Urt. v. 25. Oktober 2016 - B 1 KR 7/16 R -, SozR 4-7610 § 366 Nr. 1) die geltend gemachte Vergütungsforderung jenseits des tenorierten Betrages zum Erlöschen gebracht.
  • LSG Hessen, 27.02.2019 - L 4 KA 5/15

    Verfassungsmäßigkeit der Neufassung der "Grundsätze der Erweiterten

    Die Beklagte trägt unter Vorlage eines Schriftsatzes aus dem Verfahren L 4 KA 2/15 vom 6. November 2017 nebst Anllagen B 1 bis B 13 sowie eines Schriftsatzes aus dem Verfahren L 4 KR 11/15 vom 31. Januar 2018 mit den Anlagen B 14 bis B 19 vor, das Sozialgericht habe sie zu Unrecht verurteilt, über die Eingruppierung der Klägerin und die Festsetzung des Quartalsbeitrags zur EHV neu zu entscheiden.
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