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   SG Fulda, 04.12.2017 - S 8 U 19/16   

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SG Fulda, 04.12.2017 - S 8 U 19/16 (https://dejure.org/2017,72169)
SG Fulda, Entscheidung vom 04.12.2017 - S 8 U 19/16 (https://dejure.org/2017,72169)
SG Fulda, Entscheidung vom 04. Dezember 2017 - S 8 U 19/16 (https://dejure.org/2017,72169)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 26.10.2004 - B 2 U 41/03 R

    Schüler-Unfallversicherung - sachlicher Zusammenhang - Klassenfahrt -

    Auszug aus SG Fulda, 04.12.2017 - S 8 U 19/16
    Außerhalb dieses Verantwortungsbereichs besteht in der Regel auch bei Verrichtungen, die durch den Schulbesuch wesentlich bedingt sind und ihm deshalb an sich nach dem Recht der gesetzlichen Unfallversicherung zuzuordnen wären, kein Versicherungsschutz (ständige Rechtsprechung des Bundessozialgerichts [BSG], u.a. Urteil vom 26.10.2004, B 2 U 41/03 R in SozR 4-2700 § 8 Nr. 7 m.w.N.).

    Anknüpfend hieran hat das BSG in seiner Entscheidung vom 26.10.2004 (a.a.O.) ausgeführt, dass neben den auch bei Dienstreisen von erwachsenen Beschäftigten zu berücksichtigenden besonderen Gefahren z.B. der Unterkunft im Rahmen der Schüler-Unfallversicherung gerade auch die Gefahren zu berücksichtigen sind, die sich aus unzureichender Beaufsichtigung oder dem typischen Gruppenverhalten von Schülern oder Jugendlichen ergeben .".

  • BSG, 05.10.1995 - 2 RU 44/94

    Unfallversicherungsschutz bei Rauferei während Klassenfahrt

    Auszug aus SG Fulda, 04.12.2017 - S 8 U 19/16
    Allerdings gilt dies nicht uneingeschränkt und ausnahmslos, wie das BSG in seiner Entscheidung vom 05.10.1995 ( 2 RU 44/94 in SozR 3-2200 § 539 Nr. 34) deutlich gemacht hat.

    Das Bundessozialgericht stellt in seinem Urteil vom 05. Oktober 1995, Az. 2 RU 44/94, Rn. 15, folgende Grundsätze auf:.

  • BSG, 24.01.1990 - 2 RU 22/89

    Unfallversicherung; Schule; Verantwortungsbereich

    Auszug aus SG Fulda, 04.12.2017 - S 8 U 19/16
    In Bezug auf internatsmäßig untergebrachte Schüler hat das BSG in seinem Urteil vom 24.01.1990 (2 RU 22/89, zitiert nach juris) darüber hinaus ausgeführt, dass sich deren Versicherungsschutz - ebenso wie bei Externen - regelmäßig auf solche Verrichtungen beschränkt, die mit dem Besuch der allgemein- bzw. berufsbildenden Schule in einem inneren Zusammenhang stehen und hiervon grundsätzlich der - den häuslichen Bereich ersetzende - Aufenthalt im Internat zu trennen ist.
  • BSG, 25.01.1977 - 2 RU 50/76
    Auszug aus SG Fulda, 04.12.2017 - S 8 U 19/16
    Entsprechend der Rechtsprechung des Senats zur Frage des Versicherungsschutzes auf Dienst- oder Geschäftsreisen , die unter Beachtung einiger Besonderheiten auch für Klassenreisen der in § 539 Abs. 1 Nr. 14 Buchst b RVO angeführten Personen heranzuziehen ist (BSG SozR Nr. 3 zu § 548), ist der Versicherungsschutz jedenfalls dann zu verneinen, wenn sich die betreffende Person rein persönlichen, von der versicherten Tätigkeit nicht mehr beeinflussten Belangen widmet (BSG Urteil vom 25. Januar 1977 - 2 RU 50/76 - = HVGBG Rdschr VB 171/81).
  • BSG, 12.04.2005 - B 2 U 5/04 R

    Unfallversicherungsschutz - Wie-Beschäftigter - Jagdunfall - sachlicher

    Auszug aus SG Fulda, 04.12.2017 - S 8 U 19/16
    Für das Vorliegen eines Arbeitsunfalls i.S. des § 8 Abs. 1 Satz 2 SGB VII (zeitlich begrenztes, von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis, das zu einem Gesundheitsschaden oder zum Tod führt) ist erforderlich (hierzu und zum Nachfolgenden BSG Urteil vom 12.04.2005, B 2 U 5/04 R in SozR 4-2700 § 2 Nr. 4 m.w.N.), dass das Verhalten des Versicherten zur Zeit des Unfalls der versicherten Tätigkeit zuzurechnen ist.
  • BSG, 27.11.1980 - 8a RU 84/79
    Auszug aus SG Fulda, 04.12.2017 - S 8 U 19/16
    Denn die gesetzliche Unfallversicherung bezieht sich kraft Gesetzes auf den Besuch der allgemeinbildenden Schule, der ein Internat nicht gleichzusetzen ist (Urteil vom 27.11.1980, 8a RU 84/79 in SozR 2200 § 548 Nr. 53).
  • BSG, 25.02.1993 - 2 RU 11/92

    Auslandsaufenthalt - Schule

    Auszug aus SG Fulda, 04.12.2017 - S 8 U 19/16
    Auch in diesen Fällen ist darauf abzustellen, ob ein wesentlicher innerer Zusammenhang mit der Klassenfahrt bestand oder ob - auf den vorliegenden Fall bezogen - das Verhalten der beteiligten Schüler in einem solchen Zusammenhang mit der Klassenfahrt stand (s BSG SozR 3-2200 § 539 Nr. 22).".
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 06.05.2014 - L 15 U 563/12

    Unfall eines Studierenden auf dem Weg zur Universität

    Auszug aus SG Fulda, 04.12.2017 - S 8 U 19/16
    Urteil des Landessozialgerichtes für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 06. Mai 2014, Az. L 15 U 563/12, Rn. 32, juris:.
  • BSG, 31.03.1976 - 2 RU 287/73
    Auszug aus SG Fulda, 04.12.2017 - S 8 U 19/16
    "Zu den vom organisatorischen Verantwortungsbereich der Schule erfassten Veranstaltungen gehört auch - wie hier - die unter schulischer Aufsicht durchgeführte Klassenfahrt nach Münster (BSG SozR Nr. 3 zu § 548 RVO sowie Urteil vom 31. März 1976 - 2 RU 287/73 - = USK 7629; Brackmann aaO S 483n mwN).
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