Rechtsprechung
   SG Fulda, 08.11.2010 - S 3 R 250/10 ER   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,5425
SG Fulda, 08.11.2010 - S 3 R 250/10 ER (https://dejure.org/2010,5425)
SG Fulda, Entscheidung vom 08.11.2010 - S 3 R 250/10 ER (https://dejure.org/2010,5425)
SG Fulda, Entscheidung vom 08. November 2010 - S 3 R 250/10 ER (https://dejure.org/2010,5425)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,5425) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Art 2 Abs 2 S 2 GG, Art 19 Abs 4 S 1 GG, § 86b Abs 2 S 2 SGG, § 123 SGG, § 12 Abs 1 Nr 5 SGB 6

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geltendmachung eines Anspruchs auf Zusage für eine Rehabilitationsleistung in Form einer stationären Drogentherapie durch einen Inhaftierten im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes; Empfehlung einer Strafaussetzung zur Bewährung durch den Leiter einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kostenzusage für die Drogentherapie eines Strafgefangenen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Rentenversicherungsträgerin muss Strafgefangenem Kostenzusage für Drogentherapie erteilen - Ohne Kostenzusage ist Aussetzung der Freiheitsstrafe zur Bewährung nicht zu erwarten

  • 123recht.net (Pressemeldung)

    Sozialgericht stärkt drogenabhängige Häftlinge // Therapie-Träger muss zur vorzeitigen Haftentlassung beitragen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Anspruch auf Drogentherapie als Leistung zur Teilhabe im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes; Vermeidung von unzumutbaren Nachteilen bei in Betracht kommender vorzeitiger Strafaussetzung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2011, 233
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 22.11.2002 - 1 BvR 1586/02

    Zur Versagung vorläufigen Rechtsschutzes zur Erlangung der Versorgung eines

    Auszug aus SG Fulda, 08.11.2010 - S 3 R 250/10
    Art. 19 Abs. 4 S. 1 GG verlangt auch bei Vornahmesachen jedenfalls dann vorläufigen Rechtsschutz, wenn ohne ihn schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile entstünden, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (BVerfG, Beschl. v. 22.11.2002 - 1 BvR 1586/02, juris, Rn. 7, vgl. Schoch, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, 90. Erg.-Lief. 2009, § 80 Rn. 12 der zutreffend auf die hohe Bedeutung bei Vornahmesachen hinweist; ähnlich Puttler, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 3. Aufl. 2010, § 123 Rn. 97 ff.; Wehrhahn, in: Breitkreuz/Fichte, SGG, 1. Aufl. 2008, § 86b Rn. 72 ff.).

    Behördliche wie auch gerichtliche Verfahren müssen der im Grundrecht auf persönliche Freiheit enthaltenen grundlegenden objektiven Wertentscheidung hinreichend Rechnung tragen (vgl. für Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG, BVerfG, Beschl. v. 22.11.2002 - 1 BvR 1586/02, juris, Rn 9 m.w.N.).

  • BVerfG, 13.09.2010 - 2 BvR 449/10

    Verletzung von Art 2 Abs 2 S 2 GG durch unzureichende Abwägung bei Entscheidung

    Auszug aus SG Fulda, 08.11.2010 - S 3 R 250/10
    Das BVerfG hat gerade bei Entscheidung über die vorzeitige Strafaussetzung zur Bewährung nach § 57 StGB die überragende Bedeutung von Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG herausgestellt (vgl. jüngst BVerfG, Beschl. v. 13.09.2010, 2 BvR 449/10, juris).
  • LSG Bayern, 14.06.2005 - L 11 B 218/05

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, Berücksichtigung von Verlusten

    Auszug aus SG Fulda, 08.11.2010 - S 3 R 250/10
    Mithin sichert die aktuell geltende Rechtslage nicht nur den verfassungsrechtlichen Mindeststandard ab, welchen die vorbezeichnete Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts festgelegt hat, sondern geht darüber hinaus (a.A. wohl LSG Bayern, Beschl. v. 14.06.2005 - L 11 B 218/05 AS ER, juris Rn. 16, welches weiterhin den engeren Maßstab der Entscheidung des BVerfG zu Grunde legt; Düring geht davon aus, dass sich die Entscheidungspraxis zum Anordnungsgrund nach neuem Recht nur in Nuancen von der alten Rechtslage unterscheiden wird, vgl. Düring, in: Jansen, SGG, 3. Aufl. 2008, § 86b Rn. 26).
  • BVerfG, 19.10.1977 - 2 BvR 42/76

    Effektivität des Rechtsschutzes in sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus SG Fulda, 08.11.2010 - S 3 R 250/10
    Das Bundesverfassungsgericht hat bereits 1977 (vgl. BVerfG, Beschl. v. 19.10.1977 - 2 BvR 42/76 = NJW 1978, S. 693 f.), vor der Einführung von § 86b Abs. 2 SGG, festgestellt, dass Art. 19 Abs. 4 GG es gebieten kann, zur Vermeidung von schweren und unzumutbaren, anders nicht abwendbaren Nachteilen, im Wege des vorläufigen Rechtsschutzes in Vornahmesachen Rechtsschutz zu gewährleisten.
  • LSG Hessen, 17.05.2005 - L 2 R 106/05
    Auszug aus SG Fulda, 08.11.2010 - S 3 R 250/10
    In den Fällen, in denen keine Ermessensreduzierung auf Null vorliegt, soll (lediglich) ein Anspruch auf Verpflichtung der Verwaltung zur Neubescheidung unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts bestehen (so Keller, in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 9. Aufl. 2008, § 86b Rn. 30a; wohl auch HessLSG, Beschl. v. 17.05.2005, L 2 R 106/05 ER, soweit ersichtlich nicht veröffentlicht).
  • LSG Hessen, 06.01.2011 - L 5 R 486/10

    Gesetzliche Rentenversicherung - Leistung zur medizinischen Rehabilitation in

    Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Gerichtsakten (S 3 R 250/10 ER und S 3 R 251/10) und die beigezogene Verwaltungsakte der Beklagten Bezug genommen.
  • SG Fulda, 30.03.2011 - S 3 R 85/11

    Einstweiliger Rechtsschutz - Leistung zur Teilhabe - stationäre Drogentherapie -

    Bereits in der Entscheidung vom 08.11.2010 hat die Kammer ausgeführt, dass die endgültige Entscheidung über die Aussetzung der Vollstreckung des Restes der zeitigen Freiheitsstrafe zur Bewährung nach § 57 Abs. 1 StGB der zuständigen Strafvollstreckungskammer vorbehalten ist (vgl. SG Fulda, Beschl. v. 08.11.2010 - S 3 R 250/10 ER, juris Rn. 56).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 16.03.2011 - L 10 R 8/11
    Er begehrt damit letztlich eine Bewilligung unter einer Bedingung (§ 32 Abs. 2 Nr. 2 SGB X; siehe dazu, SG Fulda, Beschluss vom 8. November 2010, Az.: S 3 R 250/10 ER)) oder wenigstens die Erteilung einer Zusicherung (§ 34 Abs. 1 SGB X).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht