Rechtsprechung
SG Fulda, 08.11.2010 - S 3 R 250/10 ER |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Rentenversicherung
- openjur.de
- Justiz Hessen
Art 2 Abs 2 S 2 GG, Art 19 Abs 4 S 1 GG, § 86b Abs 2 S 2 SGG, § 123 SGG, § 12 Abs 1 Nr 5 SGB 6
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Geltendmachung eines Anspruchs auf Zusage für eine Rehabilitationsleistung in Form einer stationären Drogentherapie durch einen Inhaftierten im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes; Empfehlung einer Strafaussetzung zur Bewährung durch den Leiter einer ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Kostenzusage für die Drogentherapie eines Strafgefangenen
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Rentenversicherungsträgerin muss Strafgefangenem Kostenzusage für Drogentherapie erteilen - Ohne Kostenzusage ist Aussetzung der Freiheitsstrafe zur Bewährung nicht zu erwarten
- 123recht.net (Pressemeldung)
Sozialgericht stärkt drogenabhängige Häftlinge // Therapie-Träger muss zur vorzeitigen Haftentlassung beitragen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Anspruch auf Drogentherapie als Leistung zur Teilhabe im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes; Vermeidung von unzumutbaren Nachteilen bei in Betracht kommender vorzeitiger Strafaussetzung
Verfahrensgang
- SG Fulda, 08.11.2010 - S 3 R 250/10 ER
- LSG Hessen, 06.01.2011 - L 5 R 486/10
- LSG Hessen, 14.02.2011 - L 5 R 486/10
Papierfundstellen
- NZS 2011, 233
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (5)
- BVerfG, 22.11.2002 - 1 BvR 1586/02
Zur Versagung vorläufigen Rechtsschutzes zur Erlangung der Versorgung eines …
Auszug aus SG Fulda, 08.11.2010 - S 3 R 250/10
Art. 19 Abs. 4 S. 1 GG verlangt auch bei Vornahmesachen jedenfalls dann vorläufigen Rechtsschutz, wenn ohne ihn schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile entstünden, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (BVerfG, Beschl. v. 22.11.2002 - 1 BvR 1586/02, juris, Rn. 7, vgl. Schoch, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, 90. Erg.-Lief. 2009, § 80 Rn. 12 der zutreffend auf die hohe Bedeutung bei Vornahmesachen hinweist;… ähnlich Puttler, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 3. Aufl. 2010, § 123 Rn. 97 ff.;… Wehrhahn, in: Breitkreuz/Fichte, SGG, 1. Aufl. 2008, § 86b Rn. 72 ff.).Behördliche wie auch gerichtliche Verfahren müssen der im Grundrecht auf persönliche Freiheit enthaltenen grundlegenden objektiven Wertentscheidung hinreichend Rechnung tragen (vgl. für Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG, BVerfG, Beschl. v. 22.11.2002 - 1 BvR 1586/02, juris, Rn 9 m.w.N.).
- BVerfG, 13.09.2010 - 2 BvR 449/10
Verletzung von Art 2 Abs 2 S 2 GG durch unzureichende Abwägung bei Entscheidung …
- LSG Bayern, 14.06.2005 - L 11 B 218/05
Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, Berücksichtigung von Verlusten …
Auszug aus SG Fulda, 08.11.2010 - S 3 R 250/10
Mithin sichert die aktuell geltende Rechtslage nicht nur den verfassungsrechtlichen Mindeststandard ab, welchen die vorbezeichnete Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts festgelegt hat, sondern geht darüber hinaus (a.A. wohl LSG Bayern, Beschl. v. 14.06.2005 - L 11 B 218/05 AS ER, juris Rn. 16, welches weiterhin den engeren Maßstab der Entscheidung des BVerfG zu Grunde legt;… Düring geht davon aus, dass sich die Entscheidungspraxis zum Anordnungsgrund nach neuem Recht nur in Nuancen von der alten Rechtslage unterscheiden wird, vgl. Düring, in: Jansen, SGG, 3. Aufl. 2008, § 86b Rn. 26). - BVerfG, 19.10.1977 - 2 BvR 42/76
Effektivität des Rechtsschutzes in sozialgerichtlichen Verfahren
Auszug aus SG Fulda, 08.11.2010 - S 3 R 250/10
Das Bundesverfassungsgericht hat bereits 1977 (vgl. BVerfG, Beschl. v. 19.10.1977 - 2 BvR 42/76 = NJW 1978, S. 693 f.), vor der Einführung von § 86b Abs. 2 SGG, festgestellt, dass Art. 19 Abs. 4 GG es gebieten kann, zur Vermeidung von schweren und unzumutbaren, anders nicht abwendbaren Nachteilen, im Wege des vorläufigen Rechtsschutzes in Vornahmesachen Rechtsschutz zu gewährleisten. - LSG Hessen, 17.05.2005 - L 2 R 106/05
Auszug aus SG Fulda, 08.11.2010 - S 3 R 250/10
In den Fällen, in denen keine Ermessensreduzierung auf Null vorliegt, soll (lediglich) ein Anspruch auf Verpflichtung der Verwaltung zur Neubescheidung unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts bestehen (…so Keller, in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 9. Aufl. 2008, § 86b Rn. 30a; wohl auch HessLSG, Beschl. v. 17.05.2005, L 2 R 106/05 ER, soweit ersichtlich nicht veröffentlicht).
- LSG Hessen, 06.01.2011 - L 5 R 486/10
Gesetzliche Rentenversicherung - Leistung zur medizinischen Rehabilitation in …
Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Gerichtsakten (S 3 R 250/10 ER und S 3 R 251/10) und die beigezogene Verwaltungsakte der Beklagten Bezug genommen. - SG Fulda, 30.03.2011 - S 3 R 85/11
Einstweiliger Rechtsschutz - Leistung zur Teilhabe - stationäre Drogentherapie - …
Bereits in der Entscheidung vom 08.11.2010 hat die Kammer ausgeführt, dass die endgültige Entscheidung über die Aussetzung der Vollstreckung des Restes der zeitigen Freiheitsstrafe zur Bewährung nach § 57 Abs. 1 StGB der zuständigen Strafvollstreckungskammer vorbehalten ist (vgl. SG Fulda, Beschl. v. 08.11.2010 - S 3 R 250/10 ER, juris Rn. 56). - LSG Niedersachsen-Bremen, 16.03.2011 - L 10 R 8/11