Rechtsprechung
SG Fulda, 09.02.2017 - S 4 EG 2/16 |
Volltextveröffentlichungen (5)
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Kindergeld-/Erziehungsgeldangelegenheiten
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 2 BEEG, § 2b BEEG, § 2c BEEG, § 38a Abs. 1 EStG, Lohnsteuerrichtlinien R39.2
Elterngeldrecht - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Elterngeldrecht
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Kurzfassungen/Presse (2)
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Monatliche Provisionszahlungen bei Bemessung des Elterngeldes zu berücksichtigen
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Monatliche Provisionszahlungen bei Bemessung des Elterngeldes zu berücksichtigen
Verfahrensgang
- BSG, 26.03.2014 - B 10 EG 7/13
- SG Fulda, 09.02.2017 - S 4 EG 2/16
- BSG, 14.12.2017 - B 10 EG 4/17
- LSG Hessen, 15.01.2019 - L 5 EG 4/17
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- LSG Baden-Württemberg, 13.12.2016 - L 11 EG 1557/16
Elterngeld - Einkommensermittlung - nichtselbstständige Erwerbstätigkeit - …
Auszug aus SG Fulda, 09.02.2017 - S 4 EG 2/16
Daraus ergibt sich, dass es in Abkehr von der früheren zitierten Rechtsprechung des BSG nach dem Willen des Gesetzgebers keinen eigenständigen Einkommensbegriff des Elterngeldrechts geben kann, der von dem lohnsteuerlichen abweicht (anders aber wohl jüngst LSG Baden-Württemberg, Urt. v. 13. Dezember 2016 - L 11 EG 1557/16 -, juris Rn. 28, das die Differenzierung zwischen laufenden Bezügen und sonstigem Arbeitslohn weiterhin "auch mit Blick auf den Zweck des Elterngeldes" vornehmen will).Dann insofern besteht nur eine widerlegliche Vermutung für die Richtigkeit der Angaben in den Lohn- und Gehaltsbescheinigungen besteht (§ 2c Abs. 2 S. 2 BEEG), die somit das Gericht nicht binden, das vielmehr wie die Verwaltung auch eine eigene Bewertung vorzunehmen hat (so zutreffend LSG Baden-Württemberg, Urt. v. 13. Dezember 2016 - L 11 EG 1557/16 , juris Rn. 26).
e) Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass die Kammer entgegen der Auffassung des LSG Baden-Württemberg (Urt. v. 13. Dezember 2016 - L 11 EG 1557/16 -, juris) keine Bedenken gegen die Heranziehung der Lohnsteuerrichtlinien als Maßstab für die Bewertung von Einkommen als "sonstige Einkünfte" hat.
- BSG, 26.03.2014 - B 10 EG 7/13 R
Zuordnung von Entgelt zu den sonstigen Bezügen im Lohnsteuerabzugsverfahren - …
Auszug aus SG Fulda, 09.02.2017 - S 4 EG 2/16
Zur Begründung führte er aus, dass die Grundsätze aus dem Urteil des Bundessozialgerichts vom 26. März 2014 (B 10 EG 7/13 R) aufgrund einer Gesetzesänderung für Geburten ab dem 1. Juli 2015 keine Anwendung mehr finden könnten.Zur Begründung verweist sie darauf, dass der in der Entscheidung des BSG vom 26. März 2014 (B 10 EG 7/13 R) entwickelte eigenständige Einkommensbegriff trotz der Gesetzesänderung weiter Gültigkeit beanspruche.
- BSG, 26.03.2014 - B 10 EG 14/13 R
Elterngeld - Berücksichtigung von Provisionen - sonstige Bezüge - laufender …
Auszug aus SG Fulda, 09.02.2017 - S 4 EG 2/16
b) Insofern dürften die Erwägungen des BSG aus seinem Urteil vom 26. März 2014 (B 10 EG 14/13 R - BSGE 115, 198) zur älteren Gesetzesfassung auch für diese vorbeschriebene Änderung gelten. - SG Reutlingen, 23.05.2016 - S 6 EG 1218/15
Elterngeld - Einkommensermittlung - nichtselbstständige Erwerbstätigkeit - …
Auszug aus SG Fulda, 09.02.2017 - S 4 EG 2/16
Es kommt auch von Gesetzes wegen - wie zuvor schon seitens des BSG ausgeurteilt - erst recht nicht (mehr) darauf an, wie Lohnbestandteile seitens des Arbeitgebers ausgewiesen werden ("behandelt werden"), sondern wie sie steuerrechtlich korrekt zu bewerten sind ("zu behandeln sind"; ebenso SG Reutlingen, Urt. v. 23. Mai 2016 - S 6 EG 1218/15 -, juris Rn. 26).