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SG Fulda, 12.11.2012 - S 4 SF 56/10 E |
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Verfahrensgang
- SG Fulda, 12.11.2012 - S 4 SF 56/10 E
- LSG Hessen, 30.06.2014 - L 2 R 106/13
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- LSG Rheinland-Pfalz, 05.09.2005 - L 2 B 36/05
Sachverständigenentschädigung - stationäre Begutachtung eines Versicherten - …
Auszug aus SG Fulda, 12.11.2012 - S 4 SF 56/10
Dabei nahm sie Bezug auf das Urteil des LSG Rheinland-Pfalz vom 5. September 2005 - L 2 B 36/05 U - (NZS 2006, S. 424 ff.), das unter Geltung des Gesetzes über die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen eine Vergütungsbestimmung unter Anwendung des DRG-Systems bejaht hat.Aus diesem Grund kann der Entscheidung des LSG Rheinland-Pfalz (NZS 2006, S. 424 ff.) nicht gefolgt werden, das DRG-systemkonform den Aufwendungsersatz aufgrund zu kodierender, krankheitsabhängiger Diagnosen bestimmen will, obwohl es ausdrücklich darauf hinweist, dass für stationäre Aufenthalte zur Begutachtung gerade keine Pauschale zur Verfügung steht.
a) Soweit auf die Empfehlung des ständigen Ausschusses BG-NT (Berufsgenossenschaft-Nebentarif) verwiesen wird, ist dies weder eine Rechtsnorm, noch kommt dem irgendeine Verbindlichkeit gegenüber dem Sachverständigen und damit auch nicht der Antragstellerin als Zessionarin zu (i.E. ebenso LSG Rheinland-Pfalz, NZS 2006, S. 424 [426]).
- BSG, 08.11.2011 - B 1 KR 8/11 R
Krankenversicherung - Krankenhaus - Auslegung der Kodierrichtlinien und des …
Auszug aus SG Fulda, 12.11.2012 - S 4 SF 56/10
20 1. Entgegen der Auffassung der Antragstellerin kann zur Bestimmung des Betrages, den ein Sachverständiger als Aufwendungsersatz für die stationäre Unterbringung eines zu begutachtenden Probanden im Rahmen seiner Vergütung verlangen kann, nicht das DRG-System unmittelbar herangezogen werden (zur Vergütungsbestimmung nach Fallpauschalen [Diagnosis Related Groups - DRG] s. BSG, SozR 4-2500 § 109 Nr. 11, sowie jüngst BSGE 109, 236 ff.). - BSG, 18.09.2008 - B 3 KR 15/07 R
Krankenversicherung - Vergütung von Krankenhausleistungen nach dem DRG-System - …
Auszug aus SG Fulda, 12.11.2012 - S 4 SF 56/10
20 1. Entgegen der Auffassung der Antragstellerin kann zur Bestimmung des Betrages, den ein Sachverständiger als Aufwendungsersatz für die stationäre Unterbringung eines zu begutachtenden Probanden im Rahmen seiner Vergütung verlangen kann, nicht das DRG-System unmittelbar herangezogen werden (zur Vergütungsbestimmung nach Fallpauschalen [Diagnosis Related Groups - DRG] s. BSG, SozR 4-2500 § 109 Nr. 11, sowie jüngst BSGE 109, 236 ff.). - BSG, 25.11.2010 - B 3 KR 4/10 R
Krankenversicherung - Vergütung von Krankenhausleistungen nach dem DRG-System - …
Auszug aus SG Fulda, 12.11.2012 - S 4 SF 56/10
Da die den Diagnosen zugrunde liegenden Erkrankungen als solche im Rahmen einer Begutachtung keine Behandlung erfahren, fehlt es in diesen Fällen an jeglichen Zusammenhang zwischen Diagnose und Ressourcenverbrauch eines Krankenhauses, der jedoch für die Bestimmung der Fallpauschale von entscheidender Bedeutung ist (vgl. BSGE 107, 140 ff.).
- LSG Baden-Württemberg, 06.07.2015 - L 12 KO 46/12
Sozialgerichtliches Verfahren - Sachverständigenvergütung - Ersatz für besondere …
Das SG Fulda hat mit Beschluss vom 12.11.2012 - S 4 SF 56/10 E -, juris, der Gegenstand der Beschwerdeentscheidung des Hessischen LSG vom 30.06.2014 a. a. O. war, ebenfalls Rückschlüsse aus dem Fallpauschalensystem gezogen.