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SG Fulda, 18.02.2021 - S 11 KR 86/18 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Krankenversicherung
- openjur.de
- Justiz Hessen
Verfahrensgang
- SG Fulda, 18.02.2021 - S 11 KR 86/18
- LSG Hessen, 27.10.2021 - L 8 KR 244/21
- BSG, 10.03.2022 - B 12 KR 58/21 B
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BSG, 12.01.2011 - B 12 KR 11/09 R
Krankenversicherung - Auffangpflichtversicherung nach § 5 Abs 1 Nr 13 Buchst a …
Auszug aus SG Fulda, 18.02.2021 - S 11 KR 86/18
Das Bundessozialgericht habe in der Entscheidung vom 12.01.2011 (Az. B 12 KR 11/09 R) klargestellt, dass es sich bei der KVB um ein Sondersystem handele, das weder der privaten noch der gesetzlichen Krankenversicherung zuzurechnen sei, so dass die Einnahmen des Ehemannes als Familieneinkommen bei der Beitragsbemessung zu berücksichtigen sei.Letztendlich handelt es sich bei der KVB schlichtweg um ein Sondersystem (vgl. Urteil des BSG vom 21.01.2011, Az. B 12 KR 11/09 R, Rn. 20, zitiert nach juris) mit der Folge, dass das Einkommen des Ehemannes der Klägerin gemäß § 2 Abs. 4 Beitragsverfahrensgrundsätze Selbstzahler bei der Beitragsbemessung berücksichtigungsfähig ist.