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   SG Fulda, 19.12.2003 - S 3 U 268/99   

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SG Fulda, 19.12.2003 - S 3 U 268/99 (https://dejure.org/2003,55701)
SG Fulda, Entscheidung vom 19.12.2003 - S 3 U 268/99 (https://dejure.org/2003,55701)
SG Fulda, Entscheidung vom 19. Dezember 2003 - S 3 U 268/99 (https://dejure.org/2003,55701)
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  • BSG, 04.05.1999 - B 2 U 18/98 R

    Arbeitsunfall - innerer Zusammenhang - Nachweis - Außendienstmitarbeiter

    Auszug aus SG Fulda, 19.12.2003 - S 3 U 268/99
    Es muss also sicher feststehen, dass im Unfallzeitpunkt eine - noch - versicherte Tätigkeit ausgeübt wurde (siehe hierzu u. a.: BSG, 2. Senat, Urteil vom 04.05.1999 - Az: B 2 U 18/98 R in: EzS 40/585, HVBG - Info 1999, 2441, 2448; mit weiteren Nachweisen).

    Stehen sich Tatsachen, die gegen das Vorliegen eines anspruchsbegründeten Merkmals sprechen und solcher dafür nach dem Ergebnis der Beweiswürdigung gleichwertig gegenüber, so ergibt dies Beweislosigkeit der anspruchsbegründenden Tatsachen und fällt in die Beweislast des Versicherten (BSG, 2. Senat, Urteil vom 04.05.1999, Az: B 2 U 18/98 R in: HVBG - Info 1999, 2441, 2448; Kasseler Kommentar - Ricke § 8 SGB VII Rand Nr. 260, 261 mit weiteren Nachweisen).

  • BSG, 19.05.1983 - 2 RU 79/82

    Unfallversicherungsschutz - Hausaufgabenbetreuung - Schadenersatz - Schüler

    Auszug aus SG Fulda, 19.12.2003 - S 3 U 268/99
    Wird der Weg von dem Ort der versicherten Tätigkeit (hier: Teilnahme als Zeuge an der Gerichtsverhandlung von 14:00 Uhr bis ca. 16:00 Uhr) aus eigenwirtschaftlichen Gründen für mehr als 2 Stunden unterbrochen oder wird der Weg erst nach über zweistündiger Verzögerung angetreten, so ist eine Lösung des Zusammenhangs zwischen der versicherten Tätigkeit und dem Weg von dem Ort der Tätigkeit eingetreten und nach ständiger Rechtssprechung des Bundessozialgerichtes besteht auf dem anschließenden Weg kein gesetzlicher Unfallversicherungsschutz (so u. a.: BSG, 2. Senat, Urteil vom 19.05.1983 Az. 2 RU 79/82, BSGE 55, 141, 144; Urteil vom 05.05.1998 - B 2 U 40/97 R in: SozR3 - 2200 § 550 Nr. 18; Kasseler Kommentar - Ricke § 8 SGB VII Rand Nr. 197, 198 mit weiteren Nachweisen).
  • BSG, 21.01.1999 - B 2 U 26/98 R

    Divergenz gem § 160 Abs. 2 Nr. 2 SGG im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus SG Fulda, 19.12.2003 - S 3 U 268/99
    Macht der Versicherte jedoch geltend, die Unterbrechung habe nur bis zu 2 Stunden gedauert und der Versicherungsschutz sei deshalb nach Ende der Unterbrechung wieder aufgelebt, beruft er sich auf eine anspruchserweiternde bzw. rechtsbegründende Tatsache, für die der Versicherte die Beweislast zu tragen hat (Hessisches Landessozialgericht, 3. Senat, Urteil vom 24.07.1998, Az: L 3 U 685/96 in: HVBG Info 1998, 3194 - 3199; der 3. Senat des Hessischen Landessozialgerichts hatte in dem Urteil die Revision zugelassen, weil er bei Beurteilung der Beweislast im vorliegenden Fall von der Entscheidung des BSG vom 20.08.1987 - 5 A RKnU 1/86 - (BSGE 62, 100 ) abgewichen war; mit Beschluss vom 21.01.1999 hat der 2. Senat des BSG, Az: B 2 U 26/98 R, in: HVBG - Info 1999, 1743 - 1745, die Revision der Kläger zurückgewiesen, weil die Revisionsbegründung nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprach; die Kläger waren in keiner Weise auf den die Entscheidung des LSG tragenden und ausführlich begründenden Rechtssatz - hier: Beweislast des Versicherten bzw. dessen Rechtsnachfolger bezüglich Fortsetzung der Heimfahrt innerhalb von 2 Stunden nach nicht betriebsbedingter Unterbrechung - eingegangen, der das LSG veranlasst hatte, die Revision wegen Divergenz gemäß § 160 Abs. 2 Nr. 2 SGG zuzulassen).
  • BSG, 20.08.1987 - 5a RKnU 1/86

    Unterbrechung des Heimwegs - Dauer der Unterbrechung - Betrieblicher Zusammenhang

    Auszug aus SG Fulda, 19.12.2003 - S 3 U 268/99
    Macht der Versicherte jedoch geltend, die Unterbrechung habe nur bis zu 2 Stunden gedauert und der Versicherungsschutz sei deshalb nach Ende der Unterbrechung wieder aufgelebt, beruft er sich auf eine anspruchserweiternde bzw. rechtsbegründende Tatsache, für die der Versicherte die Beweislast zu tragen hat (Hessisches Landessozialgericht, 3. Senat, Urteil vom 24.07.1998, Az: L 3 U 685/96 in: HVBG Info 1998, 3194 - 3199; der 3. Senat des Hessischen Landessozialgerichts hatte in dem Urteil die Revision zugelassen, weil er bei Beurteilung der Beweislast im vorliegenden Fall von der Entscheidung des BSG vom 20.08.1987 - 5 A RKnU 1/86 - (BSGE 62, 100 ) abgewichen war; mit Beschluss vom 21.01.1999 hat der 2. Senat des BSG, Az: B 2 U 26/98 R, in: HVBG - Info 1999, 1743 - 1745, die Revision der Kläger zurückgewiesen, weil die Revisionsbegründung nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprach; die Kläger waren in keiner Weise auf den die Entscheidung des LSG tragenden und ausführlich begründenden Rechtssatz - hier: Beweislast des Versicherten bzw. dessen Rechtsnachfolger bezüglich Fortsetzung der Heimfahrt innerhalb von 2 Stunden nach nicht betriebsbedingter Unterbrechung - eingegangen, der das LSG veranlasst hatte, die Revision wegen Divergenz gemäß § 160 Abs. 2 Nr. 2 SGG zuzulassen).
  • LSG Hessen, 24.06.1998 - L 3 U 685/96

    Wegeunfall - innerer Zusammenhang - Unterbrechen - Lösung - Unterbrechungsdauer -

    Auszug aus SG Fulda, 19.12.2003 - S 3 U 268/99
    Macht der Versicherte jedoch geltend, die Unterbrechung habe nur bis zu 2 Stunden gedauert und der Versicherungsschutz sei deshalb nach Ende der Unterbrechung wieder aufgelebt, beruft er sich auf eine anspruchserweiternde bzw. rechtsbegründende Tatsache, für die der Versicherte die Beweislast zu tragen hat (Hessisches Landessozialgericht, 3. Senat, Urteil vom 24.07.1998, Az: L 3 U 685/96 in: HVBG Info 1998, 3194 - 3199; der 3. Senat des Hessischen Landessozialgerichts hatte in dem Urteil die Revision zugelassen, weil er bei Beurteilung der Beweislast im vorliegenden Fall von der Entscheidung des BSG vom 20.08.1987 - 5 A RKnU 1/86 - (BSGE 62, 100 ) abgewichen war; mit Beschluss vom 21.01.1999 hat der 2. Senat des BSG, Az: B 2 U 26/98 R, in: HVBG - Info 1999, 1743 - 1745, die Revision der Kläger zurückgewiesen, weil die Revisionsbegründung nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprach; die Kläger waren in keiner Weise auf den die Entscheidung des LSG tragenden und ausführlich begründenden Rechtssatz - hier: Beweislast des Versicherten bzw. dessen Rechtsnachfolger bezüglich Fortsetzung der Heimfahrt innerhalb von 2 Stunden nach nicht betriebsbedingter Unterbrechung - eingegangen, der das LSG veranlasst hatte, die Revision wegen Divergenz gemäß § 160 Abs. 2 Nr. 2 SGG zuzulassen).
  • BSG, 05.05.1998 - B 2 U 40/97 R

    Wegeunfall - innerer Zusammenhang - dritter Ort - Aufenthaltsdauer -

    Auszug aus SG Fulda, 19.12.2003 - S 3 U 268/99
    Wird der Weg von dem Ort der versicherten Tätigkeit (hier: Teilnahme als Zeuge an der Gerichtsverhandlung von 14:00 Uhr bis ca. 16:00 Uhr) aus eigenwirtschaftlichen Gründen für mehr als 2 Stunden unterbrochen oder wird der Weg erst nach über zweistündiger Verzögerung angetreten, so ist eine Lösung des Zusammenhangs zwischen der versicherten Tätigkeit und dem Weg von dem Ort der Tätigkeit eingetreten und nach ständiger Rechtssprechung des Bundessozialgerichtes besteht auf dem anschließenden Weg kein gesetzlicher Unfallversicherungsschutz (so u. a.: BSG, 2. Senat, Urteil vom 19.05.1983 Az. 2 RU 79/82, BSGE 55, 141, 144; Urteil vom 05.05.1998 - B 2 U 40/97 R in: SozR3 - 2200 § 550 Nr. 18; Kasseler Kommentar - Ricke § 8 SGB VII Rand Nr. 197, 198 mit weiteren Nachweisen).
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