Rechtsprechung
SG Fulda, 20.04.2012 - S 1 R 61/11 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Rentenversicherung
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 32 Abs 1 S 1 SGB 6, § 32 Abs 1 S 2 SGB 6, § 32 Abs 4 SGB 6
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Umfang der Zuzahlungspflicht bei Leistungen zur medizinischen Rehabilitation; Berücksichtigung einer Unzumutbarkeit hinsichtlich der Zuzahlungsverpflichtung; Unabhängigkeit der Zuzahlungspflicht vom Erfolg der in Anspruch genommenen Leistung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BSG, 23.02.2000 - B 5 RJ 6/99 R
Zuzahlungshöhe bei stationären medizinischen Leistungen zur Rehabilitation, …
Auszug aus SG Fulda, 20.04.2012 - S 1 R 61/11
21 Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Urteil vom 11.06.1986 - 1 RA 51/85 - Breithaupt 1987, 984 (986); Urteil vom 23.02.2000 - BSGE 85, 293 (296 f.);… Urteil vom 21.06.2000 - B 4 RA 52/99 - Juris Rn. 33) handelt es sich bei der Zuzahlungspflicht - früher nach § 20 Abs. 1 AVG, § 1243 RVO, nunmehr nach § 32 SGB VI - um eine selbstständige, dem Versicherungsträger gegenüber bestehende gesetzliche Zahlungspflicht, die zwar auf einem sozialrechtlichen Leistungsverhältnis beruht, aber den Rechtsgrund bzw. die Rechtmäßigkeit der erbrachten Sachleistungen als solche nicht berührt.Denn es handelt sich um einen pauschalen Betrag, den das Gesetz unabhängig von der konkreten Ersparnis des Versicherten festgelegt hat, so dass dieser sich schlüssig werden muss, ob ihm die erforderliche Leistung auch einen eigenen Aufwand wert ist (BSG, Urteil vom 23.02.2000 - a.a.O. (297)).
- BSG, 21.06.2000 - B 4 RA 52/99 R
Maßgebliches Recht bei der Höhe der Zuzahlung zu einer stationären medizinischen …
Auszug aus SG Fulda, 20.04.2012 - S 1 R 61/11
21 Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Urteil vom 11.06.1986 - 1 RA 51/85 - Breithaupt 1987, 984 (986); Urteil vom 23.02.2000 - BSGE 85, 293 (296 f.); Urteil vom 21.06.2000 - B 4 RA 52/99 - Juris Rn. 33) handelt es sich bei der Zuzahlungspflicht - früher nach § 20 Abs. 1 AVG, § 1243 RVO, nunmehr nach § 32 SGB VI - um eine selbstständige, dem Versicherungsträger gegenüber bestehende gesetzliche Zahlungspflicht, die zwar auf einem sozialrechtlichen Leistungsverhältnis beruht, aber den Rechtsgrund bzw. die Rechtmäßigkeit der erbrachten Sachleistungen als solche nicht berührt.Im wirtschaftlichen Endergebnis verbleibt dem Versicherten damit der mit den erbrachten Naturalleistungen verbundene Vorteil allein insofern, als dieser gerade durch Krankheit und Erwerbsminderung bedingt war, während ein Eintreten der Versichertengemeinschaft für Aufwendungen zum gewöhnlichen Lebensunterhalt, das den von ihr solidarisch zu tragenden Risiken erkennbar fremd ist, vermieden wird (BSG, Urteil vom 21.06.2000 - a.a.O.).
- BSG, 11.06.1986 - 1 RA 51/85
Begriff der Rückerstattung - Keine entsprechende Anwendung des § 149 SGG auf die …
Auszug aus SG Fulda, 20.04.2012 - S 1 R 61/11
21 Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Urteil vom 11.06.1986 - 1 RA 51/85 - Breithaupt 1987, 984 (986); Urteil vom 23.02.2000 - BSGE 85, 293 (296 f.);… Urteil vom 21.06.2000 - B 4 RA 52/99 - Juris Rn. 33) handelt es sich bei der Zuzahlungspflicht - früher nach § 20 Abs. 1 AVG, § 1243 RVO, nunmehr nach § 32 SGB VI - um eine selbstständige, dem Versicherungsträger gegenüber bestehende gesetzliche Zahlungspflicht, die zwar auf einem sozialrechtlichen Leistungsverhältnis beruht, aber den Rechtsgrund bzw. die Rechtmäßigkeit der erbrachten Sachleistungen als solche nicht berührt.