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   SG Fulda, 21.11.2012 - S 4 SF 52/10 E   

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SG Fulda, 21.11.2012 - S 4 SF 52/10 E (https://dejure.org/2012,42652)
SG Fulda, Entscheidung vom 21.11.2012 - S 4 SF 52/10 E (https://dejure.org/2012,42652)
SG Fulda, Entscheidung vom 21. November 2012 - S 4 SF 52/10 E (https://dejure.org/2012,42652)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • LSG Hessen, 13.07.2005 - L 2 SF 6/05

    Entschädigung für unbearbeiteten Computerausdruck

    Auszug aus SG Fulda, 21.11.2012 - S 4 SF 52/10
    Der Antragsgegner hat unter dem 3. September 2012 mit Verweis auf den Beschluss des HLSG vom 13. Juli 2005 - L 2 SF 6/05 R - die Festsetzung durch den Kostenbeamten verteidigt.

    Denn wie das HLSG im Beschluss von 13. Juli 2005 (L 2 SF 6/05 R - juris Rn. 9) unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des BSG ausgeführt hat, erfordert ein Befundbericht, dass medizinische Tatbestände und Angaben für ein konkretes Verfahren aus den Behandlungsunterlagen ausgewählt und fachlich zweckgebunden (etwa in Bezug auf das Leistungsvermögen eines Beteiligten) bewertet werden.

    Soweit das HLSG (Beschl. v. 13. Juli 2005 - L 2 SF 6/05 R - juris Rn. 11) noch meinte, mit der Pauschalierung des Aufwendungsersatzes für Schreibkosten nach § 7 Abs. 2 JVEG seien die damit im Zusammenhang stehende Kosten für das Anfertigen grundsätzlich mit abgegolten, kann dem nicht gefolgt werden.

  • BSG, 09.02.2000 - B 9 SB 8/98 R

    Sachverständigenentschädigung und Erstattungsfähigkeit von Schreibauslagen bei

    Auszug aus SG Fulda, 21.11.2012 - S 4 SF 52/10
    9 2. Entgegen der Auffassung des HSLG im zitierten und von dem Antragsgegner in Bezug genommenen Beschluss steht der Antragstellerin jedoch entsprechend der Auffassung des BSG (Urt. v. 9. Februar 2000 - B 9 SB 8/98 R - juris Rn. 15 zur Vorgängerregelung des § 2 ZSEG) eine Zeugenentschädigung für Zeitversäumnis von 3, 00 EUR gem. § 20 JVEG zu.

    12 Dem steht auch nicht das bereits zitierte Urteil des BSG vom 9. Februar 2000 (B 9 SB 8/98 R, juris Rn. 15) entgegen.

  • SG Karlsruhe, 22.05.2015 - S 1 SF 1609/15

    Sozialgerichtliches Verfahren - Entschädigung des sachverständigen Zeugen -

    In diesem Fall kann der Arzt nach § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 i.V.m. § 20 JVEG jedoch die Mindestentschädigung für Zeitversäumnis in Höhe von 3, 50 EUR je Stunde erhalten (vgl. Hess. LSG vom 23.05.2012 - L 2 SB 1/12 B - und SG Fulda vom 21.11.2012 - S 4 SF 52/10 E - ).
  • SG Karlsruhe, 15.07.2016 - S 1 KO 2283/16

    Sozialgerichtliches Verfahren - Entschädigung des sachverständigen Zeugen -

    In diesem Fall kann der Arzt nach § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 i.V.m. § 20 JVEG jedoch die Mindestentschädigung für Zeitversäumnis in Höhe von 3, 50 EUR je Stunde erhalten (vgl. Hess. LSG vom 23.05.2012 - L 2 SB 1/12 B - ; SG Fulda vom 21.11.2012 - S 4 SF 52/10 E - und Beschluss des erkennenden Gerichts vom 22. Mai 2015 - S 1 SF 1609/15 E - ).
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