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   SG Fulda, 25.07.2018 - S 10 AL 30/17   

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https://dejure.org/2018,64045
SG Fulda, 25.07.2018 - S 10 AL 30/17 (https://dejure.org/2018,64045)
SG Fulda, Entscheidung vom 25.07.2018 - S 10 AL 30/17 (https://dejure.org/2018,64045)
SG Fulda, Entscheidung vom 25. Juli 2018 - S 10 AL 30/17 (https://dejure.org/2018,64045)
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  • LSG Baden-Württemberg, 09.08.2007 - L 7 AL 1160/07

    Arbeitslosengeld - fiktive Bemessung - Zuordnung zur Qualifikationsgruppe -

    Auszug aus SG Fulda, 25.07.2018 - S 10 AL 30/17
    Es ist daher zunächst festzustellen, für welche Beschäftigung der Arbeitslose nach seinem Lebensalter und seiner Leistungsfähigkeit unter angemessener Berücksichtigung seines Berufes und seiner Ausbildung nach Lage und Entwicklung des Arbeitsmarktes in Betracht kommt (Brand, SGB III, § 152, Rn. 6; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 09.08.2007 - L 7 AL 1160/07, juris).

    Es sind vielmehr allein die Tätigkeiten relevant, mit denen der Arbeitslose bestmöglich wieder in den Arbeitsmarkt eingegliedert werden kann (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 09.08.2007 - L 7 AL 1160/07), wobei die möglichen Beschäftigungen in nennenswertem Umfang auf dem Arbeitsmarkt vorhanden sein müssen, so dass eine Vermittlung grundsätzlich möglich erscheint (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 09.08.2007 - L 7 AL 1160/07 m.w.N.).

    Die Agentur für Arbeit hat daher abzuschätzen, in welchem Tätigkeitsbereich der Arbeitslose die höchste Chance auf Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt hat und ihre Vermittlungsbemühungen demzufolge auf dieses, dem Arbeitslosen am ehesten zugängliche Segment des Arbeitsmarktes zu konzentrieren (BayLSG, Urt. vom 27.05.2009 - L 10 AL 378/07, juris), wobei allerdings die Prognoseentscheidung der Arbeitsverwaltung im gerichtlichen Verfahren voll überprüfbar ist (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 09.08.2007 - L 7 AL 1160/07, juris, m.w.N.).

  • LSG Bayern, 27.05.2009 - L 10 AL 378/07

    Arbeitslosengeld - fiktive Bemessung - Zuordnung zur Qualifikationsgruppe -

    Auszug aus SG Fulda, 25.07.2018 - S 10 AL 30/17
    Welche Beschäftigung der Arbeitslose anstreben kann, hängt wiederum von seiner beruflichen Qualifikation ab, so dass die berufliche Qualifikation grundsätzlich das ausschlaggebende Kriterium für die Eingruppierung ist (Rolfs in: Gagel, SGB III, § 132 SGB III (a.F.), Rn. 7; BayLSG, Urt. vom 27.05.2009 - L 10 AL 378/07, juris).

    Die Agentur für Arbeit hat daher abzuschätzen, in welchem Tätigkeitsbereich der Arbeitslose die höchste Chance auf Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt hat und ihre Vermittlungsbemühungen demzufolge auf dieses, dem Arbeitslosen am ehesten zugängliche Segment des Arbeitsmarktes zu konzentrieren (BayLSG, Urt. vom 27.05.2009 - L 10 AL 378/07, juris), wobei allerdings die Prognoseentscheidung der Arbeitsverwaltung im gerichtlichen Verfahren voll überprüfbar ist (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 09.08.2007 - L 7 AL 1160/07, juris, m.w.N.).

  • BVerfG, 14.03.2011 - 1 BvL 13/07

    Mangels einer den Anforderungen von § 80 Abs 2 S 1 Halbs 2 BVerfGG entsprechenden

    Auszug aus SG Fulda, 25.07.2018 - S 10 AL 30/17
    Dies folgt daraus, dass es sich bei dem Mutterschaftsgeld nicht um Arbeitsentgelt im sozialversicherungsrechtlichen Sinne handelt (BVerfG, Beschluss vom 14. März 2011 - 1 BvL 13/07 -, juris, Rn. 35, mit weiteren Nachweisen zur Rechtsprechung des BSG).
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