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   SG Fulda, 30.06.2008 - S 6 VG 16/06   

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https://dejure.org/2008,15382
SG Fulda, 30.06.2008 - S 6 VG 16/06 (https://dejure.org/2008,15382)
SG Fulda, Entscheidung vom 30.06.2008 - S 6 VG 16/06 (https://dejure.org/2008,15382)
SG Fulda, Entscheidung vom 30. Juni 2008 - S 6 VG 16/06 (https://dejure.org/2008,15382)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Entschädigungs-/Schwerbehindertenrecht

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 15 KOVVfG, § 1 Abs 1 S 1 OEG, § 6 Abs 3 OEG
    Gewaltopferentschädigung - sexueller Missbruch als Kind - dissoziative Identitätsstörung - Beweiserleichterung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gewährung von Versorgungsleistungen nach dem Gesetz über die Entschädigung von Opfern von Gewalttaten (OEG) aufgrund sexuellen Missbrauchs und schwerer Gewalterfahrungen in der Kindheit; Anspruch auf die Anerkennung einer dissoziativen Identitätsstörung mit ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    KOVVfG § 15; OEG § 1 Abs. 1 S. 1 § 6 Abs. 3
    Gewährung von Versorgungsleistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz aufgrund sexuellen Missbrauchs und schwerer Gewalterfahrungen in der Kindheit

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 18.10.1995 - 9a RVg 4/92

    Ursächlicher Zusammenhang zwischen einer seelischen Krankheit und einem seelisch

    Auszug aus SG Fulda, 30.06.2008 - S 6 VG 16/06
    Im Sinne des Urteils des BSG vom 18.10.1995 (SozR 3-3800 § 1 Nr. 4 = BSGE 77, 1) legt das Gericht zunächst zugrunde, dass in der medizinischen Wissenschaft weit überwiegend davon ausgegangen wird, dass sexuelle Missbräuche in der Kindheit zu dissoziativen Störungen bzw. posttraumatischen Syndromen führen können bzw. dass ein Ursachenzusammenhang anzunehmen ist, weil nach dem Erfahrungswissen der Ärzte die Gefahr des Ausbruchs dieser Erkrankung nach den betreffenden Belastungen deutlich erhöht ist.

    Zwar tritt nach den AHP eine Störung nach einer Latenzzeit nur "gelegentlich" auf, was als Hinweis darauf gewertet werden kann, dass in solchen Fällen der Wahrscheinlichkeitszusammenhang besonders genau zu prüfen ist (vgl. BSG vom 18.10.1995, SozR 3-3800 § 1 Nr. 4).

  • BSG, 22.06.1988 - 9a RVg 3/87

    Gewaltopferentschädigung - Angriff - Beweis - Feindselige Haltung

    Auszug aus SG Fulda, 30.06.2008 - S 6 VG 16/06
    Diese Vorschrift gilt gem. § 6 Abs. 3 OEG auch für die Entschädigung nach dem OEG und nicht nur im Verwaltungsverfahren, sondern auch im gerichtlichen Verfahren (ständige Rechtsprechung, s. BSG vom 22.6.1988, SozR 1500 § 128 Nr. 34, vom 31.5.1989, BSGE 65, 123 = SozR 1500 § 128 Nr. 39).

    § 15 KOVVfG setzt allerdings voraus, dass der Antragsteller Angaben zu den entscheidungserheblichen Fragen aus eigenem Wissen machen kann (BSG vom 22.6.1988, a. a. O; vom 28.6.2000, SozR 3-3900 § 15 Nr. 3).

  • BSG, 18.10.1995 - 9 RVg 7/93

    Tätlicher Angriff im Sinne des OEG

    Auszug aus SG Fulda, 30.06.2008 - S 6 VG 16/06
    Hinsichtlich des sexuellen Missbrauchs von Kinder gilt, dass die Tatbestandsvoraussetzungen auch dann erfüllt sein können, wenn der Täter keine nennenswerte Kraft aufwendet, um einen Widerstand des Opfers zu überwinden, sondern sein Ziel dadurch erreicht, dass er den Widerstand seines Opfers durch Täuschung, Überredung oder sonstige Mittel ohne besonderen Kraftaufwand bricht oder gar nicht erst aufkommen lässt ( BSG, Urt. v. 18.10.1995, BSGE 77, 11 = SozR 3-3800 § 1 Nr. 7).
  • BSG, 12.06.2003 - B 9 VG 1/02 R

    Gewaltopferentschädigung - Schockschaden - Sekundäropfer - Primäropfer -

    Auszug aus SG Fulda, 30.06.2008 - S 6 VG 16/06
    Es ist jedenfalls zu beachten, dass Tatsachen vorliegen, die nach den AHP grundsätzlich geeignet sind, einen Ursachenzusammenhang zu begründen und so eine bestärkte Wahrscheinlichkeit anzunehmen ist, die nur durch einen sicheren anderen Kausalverlauf widerlegt werden könnte (vgl. BSG vom 12.6.2003, SozR 4-3800 § 1 Nr. 3).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.04.2006 - L 13 VG 4/04

    Anspruch auf Entschädigungsleistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG)

    Auszug aus SG Fulda, 30.06.2008 - S 6 VG 16/06
    Der Umstand, dass die Gewalttaten in dem - staatlichen Sicherheitskräften nur beschränkt zugänglichen - familiären Nahraum stattgefunden haben, führt aber nicht zur Versagung von Leistungen (LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 27.04.2006, Aktenzeichen: L 13 VG 4/04).
  • BSG, 18.10.1995 - 9 RVg 4/93

    Gewalttaten im Sinne des OEG , Gesundheitsstörungen als mögliche Folge schwerer

    Auszug aus SG Fulda, 30.06.2008 - S 6 VG 16/06
    Aus der Entstehungsgeschichte des OEG ergibt sich der Wille des Gesetzgebers, wegen Gewalttaten, die sich auf dem Hintergrund häuslicher Gemeinschaft oder ähnlich vertrauter Beziehungen ereignet haben, eine Entschädigung nicht allgemein auszuschließen (BSGE 49, 104, 108 = SozR 3800 § 2 Nr. 1; BSGE 77, 7, 9 = SozR 3 3800 § 1 Nr. 6).
  • BSG, 28.06.2000 - B 9 VG 3/99 R

    Keine Beweiserleichterung in der Gewaltopferentschädigung

    Auszug aus SG Fulda, 30.06.2008 - S 6 VG 16/06
    § 15 KOVVfG setzt allerdings voraus, dass der Antragsteller Angaben zu den entscheidungserheblichen Fragen aus eigenem Wissen machen kann (BSG vom 22.6.1988, a. a. O; vom 28.6.2000, SozR 3-3900 § 15 Nr. 3).
  • LSG Schleswig-Holstein, 08.11.2005 - L 2 VG 7/02

    Gewaltopferentschädigung - sexueller Missbrauch im Kindesalter - Beweis -

    Auszug aus SG Fulda, 30.06.2008 - S 6 VG 16/06
    Deshalb ist vom Vorliegen eines rechtswidrigen tätlichen Angriffs auch bei dem sexuellen Missbrauch eines Kindes auszugehen, selbst wenn dabei keine Gewalt im strafrechtlichen Sinne ausgeübt wird (LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 08.11.2005, Az. L 2 VG 7/02).
  • BSG, 07.11.1979 - 9 RVg 2/78

    Verursachung der Schädigung - Versorgungsrechtliche Kausalitätstheorie -

    Auszug aus SG Fulda, 30.06.2008 - S 6 VG 16/06
    Aus der Entstehungsgeschichte des OEG ergibt sich der Wille des Gesetzgebers, wegen Gewalttaten, die sich auf dem Hintergrund häuslicher Gemeinschaft oder ähnlich vertrauter Beziehungen ereignet haben, eine Entschädigung nicht allgemein auszuschließen (BSGE 49, 104, 108 = SozR 3800 § 2 Nr. 1; BSGE 77, 7, 9 = SozR 3 3800 § 1 Nr. 6).
  • BSG, 31.05.1989 - 9 RVg 3/89

    Beweiserleichterung nach § 15 KOVVfG gilt auch für Gewaltopfer

    Auszug aus SG Fulda, 30.06.2008 - S 6 VG 16/06
    Diese Vorschrift gilt gem. § 6 Abs. 3 OEG auch für die Entschädigung nach dem OEG und nicht nur im Verwaltungsverfahren, sondern auch im gerichtlichen Verfahren (ständige Rechtsprechung, s. BSG vom 22.6.1988, SozR 1500 § 128 Nr. 34, vom 31.5.1989, BSGE 65, 123 = SozR 1500 § 128 Nr. 39).
  • BSG, 17.04.2013 - B 9 V 1/12 R

    Soziales Entschädigungsrecht - Gewaltopferentschädigung - sexueller Missbrauch in

    cc) Die aufgrund der dargestellten methodischen Vorgehensweise, insbesondere aufgrund des Ausgehens von der sog Nullhypothese, vorgebrachten Bedenken gegen die Zulässigkeit der Einholung und Berücksichtigung von Glaubhaftigkeitsgutachten in sozialgerichtlichen Verfahren (vgl hierzu SG Fulda Urteil vom 30.6.2008 - S 6 VG 16/06 - Juris RdNr 33 aE; LSG Berlin-Brandenburg Urteil vom 8.7.2010 - L 13 VG 25/07 - Juris RdNr 36; LSG Rheinland-Pfalz Urteil vom 27.6.2012 - L 4 VG 13/09 - Juris RdNr 44 ff; offenlassend, aber Zweifel an der Anwendbarkeit der Nullhypothese äußernd LSG Baden-Württemberg Urteil vom 15.12.2011 - L 6 VG 584/11 - ZFSH/SGB 2012, 203, 206) überzeugen nicht.
  • BSG, 17.04.2013 - B 9 V 3/12 R

    Soziales Entschädigungsrecht - Gewaltopferentschädigung - sexueller Missbrauch in

    Die aufgrund der dargestellten methodischen Vorgehensweise, insbesondere aufgrund des Ausgehens von der sog Nullhypothese, vorgebrachten Bedenken gegen die Zulässigkeit der Einholung und Berücksichtigung von Glaubhaftigkeitsgutachten in sozialgerichtlichen Verfahren (vgl hierzu SG Fulda Urteil vom 30.6.2008 - S 6 VG 16/06 - Juris RdNr 33 aE; LSG Berlin-Brandenburg Urteil vom 8.7.2010 - L 13 VG 25/07 - Juris RdNr 36; LSG Rheinland-Pfalz Urteil vom 27.6.2012 - L 4 VG 13/09 - Juris RdNr 44 ff; offenlassend, aber Zweifel an der Anwendbarkeit der Nullhypothese äußernd LSG Baden-Württemberg Urteil vom 15.12.2011 - L 6 VG 584/11 - ZFSH/SGB 2012, 203, 206) überzeugen nicht.
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