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SG Gelsenkirchen, 02.02.2017 - S 45 KR 1672/15 |
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SG Gelsenkirchen, Entscheidung vom 02. Februar 2017 - S 45 KR 1672/15 (https://dejure.org/2017,17788)
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Krankenversicherung
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht , S. 58 (Kurzinformation)
Krankenversicherungsrecht | Kostenerstattung | Genehmigungsfiktion | "Erforderliche" Leistung | Brustaugmentation
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BSG, 08.03.2016 - B 1 KR 25/15 R
Krankenversicherung - Antrag auf Krankenbehandlung (hier Psychotherapie) - …
Auszug aus SG Gelsenkirchen, 02.02.2017 - S 45 KR 1672/15
Das Gericht hat die Beteiligten darauf hingewiesen, dass nach bisheriger Auffassung der Vorsitzenden entsprechend dem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 08.03.2016, AZ: B 1 KR 25/15 R eine Rücknahme der Genehmigungsfiktion nach § 13 Abs. 3a SGB V aufgrund anderer Einwendungen, die nicht die Voraussetzungen des § 13 Abs. 3a SGB V als solchen betreffen, mithin zum Beispiel auf die nicht vorhandene medizinische Notwendigkeit einer begehrten Maßnahme abstellen, nicht durchgreifen dürften.Sinn und Zweck des § 13 Abs. 3a SGB V ist es Einwendungen inhaltlicher Art nach Ablauf der Frist nicht mehr durchgreifen zu lassen; so hat auch bereits das Bundessozialgericht (BSG) in seinem Urteil vom 08.03.2016 (B 1 KR 25/15 R) argumentiert, dem sich die Kammer aus eigener Überzeugung vollumfänglich anschließt.
- SG Speyer, 18.11.2016 - S 19 KR 329/16
(Krankenversicherung - Kostenerstattung - Genehmigungsfiktion nach § 13 Abs 3a …
Auszug aus SG Gelsenkirchen, 02.02.2017 - S 45 KR 1672/15
Die andere Auffassung, die sich darauf beruft, dass die Sanktionswirkung des § 13 Abs. 3 a SGB V auch dann greife, wenn Rücknahmebescheide auch inhaltlich (zum Beispiel mit fehlender medizinischer Notwendigkeit der begehrten Leistung) begründet werden könnten, da dann die Beklagte im gegebenenfalls anschließenden Gerichtsverfahren eine erhöhte Darlegungs- und Beweislast treffe (so SG Speyer, Urteil vom 18.11.2016, AZ: S 19 KR 329/16), verkennt, dass dies für den einzelnen Versicherten vor dem Sozialgericht, bei dem der Amtsermittlungsgrundsatz gilt, keine wesentliche Erleichterung bringt. - LSG Bayern, 28.06.2016 - L 5 KR 103/15
Genehmigungsfiktion für eine beantragte Leistung innerhalb des Leistungskatalogs …