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   SG Gelsenkirchen, 09.08.2018 - S 11 KR 1400/17   

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https://dejure.org/2018,62555
SG Gelsenkirchen, 09.08.2018 - S 11 KR 1400/17 (https://dejure.org/2018,62555)
SG Gelsenkirchen, Entscheidung vom 09.08.2018 - S 11 KR 1400/17 (https://dejure.org/2018,62555)
SG Gelsenkirchen, Entscheidung vom 09. August 2018 - S 11 KR 1400/17 (https://dejure.org/2018,62555)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 29.04.2010 - B 3 KR 5/09 R

    Krankenversicherung - schwerhöriger Versicherter - Anspruch auf Versorgung mit

    Auszug aus SG Gelsenkirchen, 09.08.2018 - S 11 KR 1400/17
    Der Ersatz eines ausgefallenen bzw. beeinträchtigten Sinnes durch die Nutzung eines intakten anderen Sinnes stellt sich als mittelbarer Behinderungsausgleich dar (BSG, Urteil vom 29.04.2010, Az. B 3 KR 5/09 R).
  • BSG, 17.12.2009 - B 3 KR 20/08 R

    Krankenkasse darf Hörgeschädigte nicht auf Versorgung mit unzureichenden

    Auszug aus SG Gelsenkirchen, 09.08.2018 - S 11 KR 1400/17
    Deshalb kann auch die Versorgung mit einem fortschrittlichen, technisch weiterentwickelten Hilfsmittel nicht mit der Begründung abgelehnt werden, der bisher erreichte Versorgungstandard sei ausreichend, solange ein Ausgleich der Behinderung nicht vollständig im Sinne des Gleichziehens mit einem gesunden Menschen erreicht ist (Bundessozialgericht (BSG), Urteil vom 17.12.2009, Az.: B 3 KR 20/08 R).
  • BSG, 16.09.2004 - B 3 KR 19/03 R

    Krankenversicherung - Erstattungsanspruch - Versicherter - Hilfsmittel -

    Auszug aus SG Gelsenkirchen, 09.08.2018 - S 11 KR 1400/17
    Zu diesen allgemeinen Grundbedürfnissen des täglichen Lebens gehören unter anderem das Gehen, Stehen, Sitzen, Liegen, Greifen, Sehen, Hören, die Nahrungsaufnahme und deren Ausscheidung sowie das Erschließen eines gewissen körperlichen und geistigen Freiraums (BSG, Urteil vom 16.09.2004, Az.: B 3 KR 19/03 R).
  • BSG, 15.03.2012 - B 3 KR 2/11 R

    Krankenversicherung - Kostenübernahme von allergendichten

    Auszug aus SG Gelsenkirchen, 09.08.2018 - S 11 KR 1400/17
    Maßgeblich ist insoweit, dass die Mehrheit der einschlägigen Fachleute die objektive Eignung des Hilfsmittel zur Erreichung des jeweiligen Versorgungsziels befürwortet und von einzelnen, nicht ins Gewicht fallenden Gegenstimmen abgesehen, insoweit Konsens besteht (BSG, Urteil vom 15.03.2012, Az.: B 3 KR 2/11 R).
  • SG Osnabrück, 10.05.2007 - S 3 KR 11/03
    Auszug aus SG Gelsenkirchen, 09.08.2018 - S 11 KR 1400/17
    Zum Grundbedürfnis der Erschließung eines gewissen geistigen Freiraums gehören unter anderem die Aufnahme von Informationen und Kommunikation mit anderen Menschen (BSG, Urteil vom 12.08.2009, Az.: B 3 KR 11/03 R).
  • SG Berlin, 04.04.2023 - S 210 KR 1573/21

    Krankenversicherung - Hilfsmittelversorgung - hochgradige Sehbehinderung -

    Denn gegenüber elektronischen Lupen jeglicher Vergrößerungsmöglichkeit bietet die O. MyEye erhebliche Gebrauchsvorteile (ebenso SG Gelsenkirchen, Urteil vom 09.08.2018, -S 11 KR 1400/17-, juris, Rn. 32): Sie muss nicht im Bedarfsfall aus der Tasche gezogen, eingeschaltet, über dem Text platziert und ggf. verschoben werden, wozu mindestens eine freie Hand, im Regelfall aber wohl beide Hände benötigt werden.
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