Rechtsprechung
   SG Gelsenkirchen, 12.01.2017 - S 2 SO 128/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,58287
SG Gelsenkirchen, 12.01.2017 - S 2 SO 128/15 (https://dejure.org/2017,58287)
SG Gelsenkirchen, Entscheidung vom 12.01.2017 - S 2 SO 128/15 (https://dejure.org/2017,58287)
SG Gelsenkirchen, Entscheidung vom 12. Januar 2017 - S 2 SO 128/15 (https://dejure.org/2017,58287)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,58287) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • LSG Sachsen, 13.08.2014 - L 7 AS 1569/13

    Grundsätzliche Bedeutung; Leistungen nach dem SGB II; rückwirkend;

    Auszug aus SG Gelsenkirchen, 12.01.2017 - S 2 SO 128/15
    All dies ergibt sich ohne Weiteres aus der vorliegenden verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung (Sächsisches Landessozialgericht, Beschluss vom 13.08.2014, Az.: L 7 AS 1569/13; im Ergebnis: Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 08.05.2014, Az.: L 9 SO 55/14 B).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 08.05.2014 - L 9 SO 55/14
    Auszug aus SG Gelsenkirchen, 12.01.2017 - S 2 SO 128/15
    All dies ergibt sich ohne Weiteres aus der vorliegenden verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung (Sächsisches Landessozialgericht, Beschluss vom 13.08.2014, Az.: L 7 AS 1569/13; im Ergebnis: Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 08.05.2014, Az.: L 9 SO 55/14 B).
  • BVerfG, 27.02.2009 - 1 BvR 2982/07

    50 %iger Kostenzuschuss der Krankenkassen für künstliche Befruchtung

    Auszug aus SG Gelsenkirchen, 12.01.2017 - S 2 SO 128/15
    Dem Gesetzgeber steht im Rahmen der gewährten Staatstätigkeit schon seit jeher ein Gestaltungsspielraum zu, um den Umfang der Leistungen zur Sicherung des Existenzminimums zu bestimmen, der zudem auch dem Bundesverfassungsgericht größte Zurückhaltung auferlegt, dem Gesetzgeber im Bereich darreichenden Verwaltung über den Gleichheitssatz zusätzliche Leistungsverpflichtungen aufzuerlegen, vor allem, wenn sie aus den Beiträgen der Gemeinschaft der Versicherten finanziert werden (Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 27.02.2009, Az.: 1 BvR 2982/07).
  • BSG, 26.06.2013 - B 7 AY 6/12 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Überprüfungsantrag -

    Auszug aus SG Gelsenkirchen, 12.01.2017 - S 2 SO 128/15
    Die Unanwendbarkeit der Vollzugsregelung des § 44 Abs. 4 SGB X steht dann einer isolierten Rücknahme entgegen (BSG, Urteil vom 26.06.2013, Az.: B 7 AY 6/12 R).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht