Rechtsprechung
SG Gelsenkirchen, 16.08.2007 - S 4 AL 23/07 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch eines Arbeitnehmers auf Gewährung von Insolvenzgeld; Beendigung eines Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung eines Urlaubsanspruchs
Verfahrensgang
- SG Gelsenkirchen, 16.08.2007 - S 4 AL 23/07
- LSG Nordrhein-Westfalen, 25.02.2008 - L 19 AL 64/07
- BSG, 06.05.2009 - B 11 AL 12/08 R
- BSG - B 11a AL 12/08 R (anhängig)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BSG, 20.02.2002 - B 11 AL 71/01 R
Insolvenzgeldanspruch - Urlaubsabgeltung - Anspruchsausschluss
Auszug aus SG Gelsenkirchen, 16.08.2007 - S 4 AL 23/07
Für die Anwendung des § 184 Abs. 1 Nr. 1 SGB III gilt, dass ein Arbeitnehmer dann einen Anspruch wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses hat, wenn die Beendigung des Arbeitsverhältnisses die wesentliche Bedingung für den Anspruch ist oder - anders formuliert - der Anspruch dem Arbeitnehmer nicht zustehen würde, wenn das Arbeitsverhältnis nicht beendet worden wäre (BSG 20.02.2002, Az.: B 11 AL 71/01 R).
- LSG Hessen, 13.02.2014 - L 7 AS 274/13 Hiergegen hat die Klägerin am 15. Januar 2007 beim Sozialgericht Frankfurt am Main (SG) Klage erhoben, die - weil sie zunächst gegen die Bundesagentur für Arbeit gerichtet war - anfangs unter dem Aktenzeichen S 4 AL 23/07 bzw. S 22 AL 23/07, in der Folgezeit jedoch unter dem Aktenzeichen S 29 AS 1357/10 geführt wurde.
Dabei ist die gegen die Versagensentscheidung des Beklagten (Bescheid vom 10. Juni 2006 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 11. Dezember 2006) gerichtete Klage (ursprünglich S 4 AL 23/07, später S 29 AS 1357/10 sowie auch S 29 AS 1847/09) nur als reine Anfechtungsklage statthaft, denn Streitgegenstand ist in diesen Fällen nicht der materielle Anspruch - also nicht die Frage, ob und in welcher Höhe dem Kläger bzw. der Klägerin tatsächlich ein Anspruch auf Gewährung von Leistungen nach dem SGB II zusteht - sondern allein die Auseinandersetzung über Rechte und Pflichten der Beteiligten im Verwaltungsverfahren.