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SG Gelsenkirchen, 23.09.2020 - S 3 P 191/19 |
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SG Gelsenkirchen, Entscheidung vom 23. September 2020 - S 3 P 191/19 (https://dejure.org/2020,78142)
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Volltextveröffentlichungen (2)
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Verfahrensgang
- SG Gelsenkirchen, 23.09.2020 - S 3 P 191/19
- LSG Nordrhein-Westfalen, 18.02.2021 - L 5 P 126/20
- BSG, 24.08.2021 - B 3 P 4/21 B
- BSG - B 3 P 4/21 C (anhängig)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BSG, 07.07.2005 - B 3 P 8/04 R
Rücknahme eines Pflegegeld bewilligenden Verwaltungsaktes - Rechtswidrigkeit der …
Auszug aus SG Gelsenkirchen, 23.09.2020 - S 3 P 191/19
Der ursprüngliche Bescheid der Beklagten über die unbefristete Bewilligung von Leistungen aus der Pflegeversicherung ist ein Verwaltungsakt mit Dauerwirkung, denn dieser Verwaltungsakt erschöpft sich nicht in einem einmaligen Ge- oder Verbot oder in einer einmaligen Gestaltung der Rechtslage, sondern begründet oder verändert inhaltlich ein auf Dauer angelegtes Rechtsverhältnis (unter anderem BSG, Urteil vom 07.07.2005 - B 3 P 8/04 R). - LSG Berlin-Brandenburg, 22.03.2017 - L 30 P 48/12
Gesetzliche Pflegeversicherung: Neuentscheidung über die Gewährung einer …
Auszug aus SG Gelsenkirchen, 23.09.2020 - S 3 P 191/19
Eine wesentliche Änderung im Sinne des § 48 Abs. 1 SGB X liegt dann vor, wenn die Behörde unter nunmehr objektiv gegebenen Verhältnissen den Verwaltungsakt nicht hätte erlassen dürfen (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 23.03.2017 - L 30 P 48/12).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 06.07.2023 - L 5 P 108/22 Die Klage gegen den Aufhebungsbescheid blieb erfolglos (Abweisung der Klage mit Gerichtsbescheid vom 23.09.2020 - S 3 P 191/19 - SG Gelsenkirchen, Zurückweisung der Berufung mit Urteil vom 18.02.2021 - L 5 P 126/20 - LSG Nordrhein-Westfalen, Verwerfung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision und Ablehnung des Antrags auf Prozesskostenhilfe mit Beschluss vom 24.08.2021 - B 3 P 4/21 B, Verwerfung der hiergegen gerichteten Anhörungsrüge mit Beschluss vom 22.09.2021 - B 3 P 4/21 C, Verwerfung der weiteren Anhörungsrüge mit Beschluss vom 08.11.2021 - B 3 P 6/21 C).
Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstands wird auf den Inhalt der Prozessakten, der beigezogenen Verfahrensakten S 3 P 191/19 - SG Gelsenkirchen sowie der beigezogenen Verwaltungsakten der Beklagten verwiesen.
- SG Gelsenkirchen, 18.08.2022 - S 9 P 5/22 Die hiergegen erhobene Klage wies das Sozialgericht Gelsenkirchen mit Urteil vom 23.09.2020 ab (S 3 P 191/19).
Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts und dem übrigen Vorbringen der Beteiligten wird Bezug genommen auf den Inhalt der Gerichtsakte, der beigezogenen Verwaltungsvorgänge der Beklagten sowie den beigezogenen Gerichtsakten zu dem Aktenzeichen S 3 P 191/19.