Rechtsprechung
   SG Gelsenkirchen, 23.11.2020 - S 31 KR 883/20 ER   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,53035
SG Gelsenkirchen, 23.11.2020 - S 31 KR 883/20 ER (https://dejure.org/2020,53035)
SG Gelsenkirchen, Entscheidung vom 23.11.2020 - S 31 KR 883/20 ER (https://dejure.org/2020,53035)
SG Gelsenkirchen, Entscheidung vom 23. November 2020 - S 31 KR 883/20 ER (https://dejure.org/2020,53035)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,53035) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 26.06.2018 - 1 BvR 733/18

    Genügend intensive Durchdringung der Sach- und Rechtslage kann für Entscheidungen

    Auszug aus SG Gelsenkirchen, 23.11.2020 - S 31 KR 883/20
    Die grundrechtlichen Belange des Antragstellers sind hierzu umfassend in die Abwägung einzustellen, da sich die Gerichte schützend und fördernd vor die Grundrechte zu stellen haben (vgl. BVerfG, Beschluss vom 26.06.2018 - 1 BvR 733/18).

    Findet eine - gemessen am Gewicht der geltend gemachten Grundrechtsverletzungen - genügend intensive Durchdringung der Sach- und Rechtslage statt, kann es unschädlich sein, wenn das Gericht den Ausgang des Hauptsacheverfahrens gleichwohl als offen einschätzt und die von ihm vorgenommene Prüfung selbst als summarisch bezeichnet, ohne deswegen allein auf eine Folgenabwägung abzustellen, sofern nur deutlich wird, dass das Gericht den Ausgang des Hauptsacheverfahrens für weitgehend zuverlässig prognostizierbar hält (so BVerfG, Beschluss vom 26.06.2018 - 1 BvR 733/18).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.07.2016 - L 11 KR 465/16

    Versorgung mit Medizinal-Cannabisblüten; Zulassung nach dem Arzneimittelrecht;

    Auszug aus SG Gelsenkirchen, 23.11.2020 - S 31 KR 883/20
    So müssen die Gerichte unter Umständen wegen der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit Rechtsfragen nicht vertiefend behandeln und ihre Entscheidung maßgeblich auf der Grundlage einer Interessenabwägung treffen können (Landessozialgericht [LSG] Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 26.07.2016 - L 11 KR 465/16 B ER ).

    In diesem Rahmen ist zu berücksichtigen, zu welchen Konsequenzen die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes bei späterem Misserfolg des Antragstellers im Hauptsacheverfahren einerseits gegenüber der Versagung vorläufigen Rechtsschutzes bei nachfolgendem Obsiegen in der Hauptsache andererseits führen würde (LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 26.07.2016 - L 11 KR 465/16 B ER; Beschluss vom 14.01.2015 - L 11 KA 44/14 B ER).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 10.01.2018 - L 11 KR 666/17

    Behandlungspflege

    Auszug aus SG Gelsenkirchen, 23.11.2020 - S 31 KR 883/20
    Auch die Beobachtung eines Versicherten durch eine medizinische Fachkraft wird grundsätzlich von dem Anspruch auf Behandlungssicherungspflege erfasst, wenn die medizinische Fachkraft wegen der Gefahr von ggf. lebensgefährdenden Komplikationen jederzeit einsatzbereit sein muss (Bundessozialgericht [BSG], Urteil vom 10.11.2005 - B 3 KR 38/04 R - LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 10.01.2018 - L 11 KR 666/17 B ER m.w.N.).
  • BSG, 10.11.2005 - B 3 KR 38/04 R

    Krankenversicherung - häusliche Krankenpflege - ständige Beobachtung des

    Auszug aus SG Gelsenkirchen, 23.11.2020 - S 31 KR 883/20
    Auch die Beobachtung eines Versicherten durch eine medizinische Fachkraft wird grundsätzlich von dem Anspruch auf Behandlungssicherungspflege erfasst, wenn die medizinische Fachkraft wegen der Gefahr von ggf. lebensgefährdenden Komplikationen jederzeit einsatzbereit sein muss (Bundessozialgericht [BSG], Urteil vom 10.11.2005 - B 3 KR 38/04 R - LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 10.01.2018 - L 11 KR 666/17 B ER m.w.N.).
  • VG Gelsenkirchen, 06.11.2000 - 3 L 2178/00

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Gewährung von Sozialhilfe; Ausgestaltung der

    Auszug aus SG Gelsenkirchen, 23.11.2020 - S 31 KR 883/20
    Ein Anordnungsgrund ist dann glaubhaft gemacht, wenn Eilbedürftigkeit im Sinne einer dringenden und gegenwärtigen Notlage, die eine sofortige Entscheidung unumgänglich macht, gegeben (Verwaltungsgericht [VG] Gelsenkirchen, Beschluss vom 06.11.2000 - 3 L 2178/00 und Beschluss vom 23.01.2003 - 2 L 2994/02 m.w.N.) und eine einstweilige Anordnung zur Abwendung wesentlicher Nachteile geboten ist (LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 17.05.2005 - L 12 B 11/05 AS ER).
  • BVerfG, 14.09.2016 - 1 BvR 1335/13

    Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von Eilrechtsschutz gegen die sofortige

    Auszug aus SG Gelsenkirchen, 23.11.2020 - S 31 KR 883/20
    Droht dem Antragsteller bei Versagung des einstweiligen Rechtsschutzes eine erhebliche, über Randbereiche hinausgehende Verletzung in seinen Rechten, die durch eine Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr beseitigt werden kann, so ist - erforderlichenfalls unter eingehender tatsächlicher und rechtlicher Prüfung des im Hauptsacheverfahren verfolgten Anspruchs - einstweiliger Rechtsschutz zu gewähren (vgl. Bundesverfassungsgericht [BVerfG], Beschluss vom 14.09.2016 - 1 BvR 1335/13), es sei denn, dass ausnahmsweise überwiegende, besonders gewichtige Gründe entgegenstehen (BVerfG, Beschluss vom 14.09.2016 - 1 BvR 1335/13).
  • VG Gelsenkirchen, 20.01.2003 - 2 L 2994/02

    Anforderungen an das Vorliegen eines Anspruchs auf Gewährung ergänzender

    Auszug aus SG Gelsenkirchen, 23.11.2020 - S 31 KR 883/20
    Ein Anordnungsgrund ist dann glaubhaft gemacht, wenn Eilbedürftigkeit im Sinne einer dringenden und gegenwärtigen Notlage, die eine sofortige Entscheidung unumgänglich macht, gegeben (Verwaltungsgericht [VG] Gelsenkirchen, Beschluss vom 06.11.2000 - 3 L 2178/00 und Beschluss vom 23.01.2003 - 2 L 2994/02 m.w.N.) und eine einstweilige Anordnung zur Abwendung wesentlicher Nachteile geboten ist (LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 17.05.2005 - L 12 B 11/05 AS ER).
  • BVerfG, 06.02.2013 - 1 BvR 2366/12

    Anforderungen der Rechtsschutzgarantie (Art 19 Abs 4 S 1 GG) an Gewährung

    Auszug aus SG Gelsenkirchen, 23.11.2020 - S 31 KR 883/20
    Die Notwendigkeit einer umfassenden Prüfung der Sach- und Rechtslage besteht eingedenk der aus Art. 19 Abs. 4 Grundgesetz (GG) folgenden Anforderungen an den Eilrechtsschutz dennoch nur ausnahmsweise (hierzu BVerfG, Beschluss vom 06.02.2013 - 1 BvR 2366/12).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.01.2015 - L 11 KA 44/14

    Fallwertbezogene Budgetierung der Vergütung spezieller Laborleistungen

    Auszug aus SG Gelsenkirchen, 23.11.2020 - S 31 KR 883/20
    In diesem Rahmen ist zu berücksichtigen, zu welchen Konsequenzen die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes bei späterem Misserfolg des Antragstellers im Hauptsacheverfahren einerseits gegenüber der Versagung vorläufigen Rechtsschutzes bei nachfolgendem Obsiegen in der Hauptsache andererseits führen würde (LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 26.07.2016 - L 11 KR 465/16 B ER; Beschluss vom 14.01.2015 - L 11 KA 44/14 B ER).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht