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   SG Gelsenkirchen, 24.01.2018 - S 46 KR 1668/15   

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SG Gelsenkirchen, 24.01.2018 - S 46 KR 1668/15 (https://dejure.org/2018,26406)
SG Gelsenkirchen, Entscheidung vom 24.01.2018 - S 46 KR 1668/15 (https://dejure.org/2018,26406)
SG Gelsenkirchen, Entscheidung vom 24. Januar 2018 - S 46 KR 1668/15 (https://dejure.org/2018,26406)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 29 (Kurzinformation)

    Krankenversicherungsrecht | Kostenerstattung | Genehmigungsfiktion | Mitteilung über Einholung eines Gutachtens des MDK innerhalb von drei Wochen

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 08.03.2016 - B 1 KR 25/15 R

    Krankenversicherung - Antrag auf Krankenbehandlung (hier Psychotherapie) -

    Auszug aus SG Gelsenkirchen, 24.01.2018 - S 46 KR 1668/15
    Voraussetzung für den Eintritt der Genehmigungsfiktion ist zunächst, dass ein Leistungsberechtigter einen hinreichend bestimmten Antrag auf eine Leistung gestellt hat, die er für erforderlich hat halten dürfen und die nicht offensichtlich außer-halb des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenversicherung liegt (BSG, Urteil vom 08.03.2016 - B 1 KR 25/15 R, juris, Rn. 21 ff).

    Die Drei-Wochen-Frist ist auch dann maßgebend, wenn die Krankenkasse den Leistungsberechtigten nicht über die (tatsächlich erfolgte) Einholung einer gutachterlichen Stellungnahme innerhalb die-ser Frist unterrichtet (BSG, Urteil vom 08.03.2016, B 1 KR 25/15 R; a.A. vgl. u. a. Noftz in: Hauck/Noftz, SGB V, K § 13 Rn. 58e; Schifferdecker, KassKomm-SGB, SGB V, § 13 Rn. 122; Rieker, NZS 2015, 294, 296).

    Nach Ansicht des Bun-dessozialgerichtes ist (3.) die taggenaue Benennung der voraussichtlichen Dauer der Verzögerung ebenfalls Voraussetzung (BSG, Urteil vom 08.03.2016 - B 1 KR 25/15 R).

    Die Begründung, dass noch ein Gutachten des MDK abgewartet werden muss, ist zur Überzeugung der Kammer kein hinreichender Grund dieser Art. Die Kammer muss daher nicht entscheiden, ob die Voraussetzung einer taggenauen Benennung der voraussichtlichen Dauer der Verzögerung, wie sie vom BSG angenommen wird (vgl. BSG, Urteil vom 08.03.2016, B 1 KR 25/15 R), im Gesetz überhaupt eine hinreichende Stütze findet.

    Sie kann nach Ihrem Inhalt und Zweck keine Geltung für den Fall derart geänderter Umstände bean-spruchen (BSG, Urteil vom 08.03.2016, B 1 KR 25/15 R m.w.N.).

  • BSG, 07.11.2017 - B 1 KR 24/17 R

    Krankenversicherung - Leistungsanspruch aufgrund fingierter Genehmigung (hier:

    Auszug aus SG Gelsenkirchen, 24.01.2018 - S 46 KR 1668/15
    (vgl. zum Ganzen BSG, Urteil vom 07.11.2017, B 1 KR 24/17 R m.w.N.).

    Der Antragsteller soll schnell Gewissheit erlangen, ob ihm die beantragte Leistung endgültig zusteht (Vgl. BSG Urteil vom 07.11.2017, B 1 KR 24/17 R m.w.N.).

  • BSG, 11.07.2017 - B 1 KR 1/17 R

    Krankenversicherung - fiktiv genehmigte Leistung in einer Privatklinik -

    Auszug aus SG Gelsenkirchen, 24.01.2018 - S 46 KR 1668/15
    Dabei muss der medizinische Laie jedoch nicht alle Einzelheiten zu den Voraussetzungen der ambulanten/stationärer Leis-tungserbringung kennen (BSG, Urteil vom 11. Juli 2017 - B 1 KR 1/17 R).
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