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SG Gelsenkirchen, 26.04.2012 - S 8 SO 26/12 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Sozialhilfe
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Kostenübernahme der Gebühren für einen Kabelanschluss als Sozialhilfeleistung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Gelsenkirchen, 26.04.2012 - S 8 SO 26/12
- LSG Nordrhein-Westfalen, 23.09.2013 - L 20 SO 279/12
- BSG, 24.03.2015 - B 8 SO 22/13 R
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- LSG Berlin-Brandenburg, 12.01.2009 - L 23 B 247/08
Kabelanschlussgebühren sind grundsätzlich aus dem Regelsatz aufzubringen
Auszug aus SG Gelsenkirchen, 26.04.2012 - S 8 SO 26/12
Insoweit obliegt es der Klägerin zu entscheiden, ob sie diesen Betrag für den Bezug von türkischem Fernsehen einsetzen möchte oder ihn anderweitig verwendet Das Gericht weist weiter darauf hin, dass Kabelanschlussgebühren grundsätzlich aus dem Regelsatz aufzubringen sind (Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 12.01.2009, Az.: L 23 B 247/08 SO PKH), Ausnahmsweise sind Kabelanschlussgebühren gemäß § 29 Abs. 1 Satz 1 SGB XII vom Sozialhilfeträger als Aufwendung für Unterkunft zu übernehmen, wenn sie dem Hilfeempfänger für die Gewinnung oder den Erhalt der Unterkunft zwangsläufig erwachsen unabhängig davon, ob die Bereithaltung des Kabelanschlusses seinem Willen und seinen persönlichen Bedürfnissen entspricht, etwa wenn der Mietvertrag ihn zur Zahlung verpflichtet, obwohl er kein Fernsehgerät besitzt und wünscht. - BSG, 25.08.2011 - B 8 SO 19/10 R
Sozialhilfe - Grundsicherung bei Erwerbsminderung - Vermögenseinsatz - …
Auszug aus SG Gelsenkirchen, 26.04.2012 - S 8 SO 26/12
Wird eine Leistung, wie vorliegend, ohne zeitliche Beschränkung abgelehnt, ist über die gesamte bis zu dem für die Entscheidung maßgeblichen Zeitpunkt verstrichene Zeit zu befinden (Bundessozialgericht, Urteil vom 25.08.2011, Az.; B 8 SO 19/10 R, m.w.N.).