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   SG Gelsenkirchen, 31.05.2017 - S 33 AS 1390/17 ER   

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https://dejure.org/2017,29746
SG Gelsenkirchen, 31.05.2017 - S 33 AS 1390/17 ER (https://dejure.org/2017,29746)
SG Gelsenkirchen, Entscheidung vom 31.05.2017 - S 33 AS 1390/17 ER (https://dejure.org/2017,29746)
SG Gelsenkirchen, Entscheidung vom 31. Mai 2017 - S 33 AS 1390/17 ER (https://dejure.org/2017,29746)
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  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.06.2005 - L 1 B 2/05

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Auszug aus SG Gelsenkirchen, 31.05.2017 - S 33 AS 1390/17
    In diesem Zusammenhang sind die Anforderung an die Mitwirkungspflicht der Antragsteller zu umso größer, je umfassenderes Sonderwissen über die zugrunde liegenden wirtschaftlichen Aktivitäten aus seiner Sphäre gegeben ist (vgl. Lan-dessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 14.06.2005 - L 1 B 2/05 AS ER).

    Die Nichtaufklärbarkeit der anspruchsbegründenden Tatsachen wird damit zu Lasten des Betroffenen gewichtet und die Leistung kann wegen Nichtaufklärbarkeit verweigert werden (vgl. Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 14.06.2005, a.a.O.).

  • BSG, 09.03.2009 - B 4 AS 10/09 B
    Auszug aus SG Gelsenkirchen, 31.05.2017 - S 33 AS 1390/17
    Hierfür ist allerdings insbesondere die Vorlage kompletter Kontoauszüge sämtlicher Konten innerhalb eines bestimmten Zeitraumes (vgl. hierzu Bundessozialgericht, Urteil vom 19.02.2009, B 4 AS 10/09 R) sowie Belege bezüglich Einkommen und Vermögen der Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft notwendig.
  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus SG Gelsenkirchen, 31.05.2017 - S 33 AS 1390/17
    Wie das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss vom 12.05.2005 - 1 BvR 569/05 ausgesprochen hat, ist, wenn dem Gericht eine vollständige Aufklärung der Sach- und Rechtslage im Eilverfahren nicht möglich ist, anhand einer Folgenabwägung zu entscheiden.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 01.08.2005 - L 12 B 14/05

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Auszug aus SG Gelsenkirchen, 31.05.2017 - S 33 AS 1390/17
    Die Glaubhaftmachung bezieht sich auf eine eingeschränkte gerichtliche Prüfungsdichte und die nur eine überwiegende Wahrscheinlichkeit erfordernde Überzeugungsgewissheit für die tatsächlichen Voraussetzungen des Anordnungsanspruchs und des Anordnungsgrundes im einstweiligen Rechtsschutzverfahren (Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 01.08.2005 - L 12 B 14/05 AS ER).
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