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   SG Gießen, 10.07.2017 - S 14 AL 201/16   

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SG Gießen, 10.07.2017 - S 14 AL 201/16 (https://dejure.org/2017,62797)
SG Gießen, Entscheidung vom 10.07.2017 - S 14 AL 201/16 (https://dejure.org/2017,62797)
SG Gießen, Entscheidung vom 10. Juli 2017 - S 14 AL 201/16 (https://dejure.org/2017,62797)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 31.08.1976 - 7 RAr 112/74

    Berufsausbildungsbeihilfe - Grobe Fahrlässigkeit

    Auszug aus SG Gießen, 10.07.2017 - S 14 AL 201/16
    Dies ist dann der Fall, wenn er bereits einfache, ganz naheliegende Überlegungen nicht anstellt und das nicht beachtet, was im gegebenen Fall jedem einleuchten muss (BSG SozR 3-1300 § 45 SGB X Nr. 45; BSGE 62, 32, 35; 42, 184, 187).
  • BSG, 25.04.1990 - 7 RAr 20/89

    Aufhebung der Bewilligung von Arbeitslosenhilfe (Alhi) - Anspruch auf Erstattung

    Auszug aus SG Gießen, 10.07.2017 - S 14 AL 201/16
    Bei der Beurteilung der groben Fahrlässigkeit ist nicht von einem objektiven, sondern von einem subjektiven Fahrlässigkeitsmaßstab auszugehen (BSG vom 9. Februar 2006 - B 7a AL 58/05 R; vgl. auch BSG vom 25. April 1990 - 7 RAr 20/89 - und vom 24. April 1997 - 11 RAr 89/96).
  • BSG, 24.04.1997 - 11 RAr 89/96

    Aufhebung der Bewilligung von Arbeitslosengeld - Wegfall des Begriffsmerkmals der

    Auszug aus SG Gießen, 10.07.2017 - S 14 AL 201/16
    Bei der Beurteilung der groben Fahrlässigkeit ist nicht von einem objektiven, sondern von einem subjektiven Fahrlässigkeitsmaßstab auszugehen (BSG vom 9. Februar 2006 - B 7a AL 58/05 R; vgl. auch BSG vom 25. April 1990 - 7 RAr 20/89 - und vom 24. April 1997 - 11 RAr 89/96).
  • BSG, 13.12.1972 - 7 RKg 9/69
    Auszug aus SG Gießen, 10.07.2017 - S 14 AL 201/16
    Das Maß der Fahrlässigkeit ist insbesondere nach der persönlichen Urteils- und Kritikfähigkeit sowie dem Einsichtsvermögen des Beteiligten zu beurteilen (BSGE 35, 108, 112; 44, 264, 273).
  • BSG, 20.09.1977 - 12 RKg 8/76

    Anwendung zivilrechtlicher Vorschriften im Verwaltungsrecht - Auszahlung von

    Auszug aus SG Gießen, 10.07.2017 - S 14 AL 201/16
    Das Maß der Fahrlässigkeit ist insbesondere nach der persönlichen Urteils- und Kritikfähigkeit sowie dem Einsichtsvermögen des Beteiligten zu beurteilen (BSGE 35, 108, 112; 44, 264, 273).
  • BSG, 11.06.1987 - 7 RAr 105/85

    Aufhebung der Bewilligung - Rückforderung von Wintergeld/Schlechtwettergeld -

    Auszug aus SG Gießen, 10.07.2017 - S 14 AL 201/16
    Dies ist dann der Fall, wenn er bereits einfache, ganz naheliegende Überlegungen nicht anstellt und das nicht beachtet, was im gegebenen Fall jedem einleuchten muss (BSG SozR 3-1300 § 45 SGB X Nr. 45; BSGE 62, 32, 35; 42, 184, 187).
  • BSG, 09.02.2006 - B 7a AL 58/05 R

    Aufhebung der Arbeitslosengeldbewilligung für die Vergangenheit - Nichtmitteilung

    Auszug aus SG Gießen, 10.07.2017 - S 14 AL 201/16
    Bei der Beurteilung der groben Fahrlässigkeit ist nicht von einem objektiven, sondern von einem subjektiven Fahrlässigkeitsmaßstab auszugehen (BSG vom 9. Februar 2006 - B 7a AL 58/05 R; vgl. auch BSG vom 25. April 1990 - 7 RAr 20/89 - und vom 24. April 1997 - 11 RAr 89/96).
  • LSG Hessen, 14.02.2018 - L 7 AL 6/18
    Aufgrund des klageabweisenden Urteils des Sozialgerichts Gießen vom 10. Juli 2017 (S 14 AL 201/16) war zwischen den Beteiligten unter dem Aktenzeichen L 7 AL 68/17 ein Berufungsverfahren anhängig.

    Ausweislich der sich in der Gerichtsakte befindlichen Zustellungsurkunde sei dem Kläger das Urteil des Sozialgerichts Gießen vom 10. Juli 2017 (Aktenzeichen: S 14 AL 201/16) nebst Sitzungsniederschrift am 28. Juli 2017 zugestellt worden.

  • LSG Hessen, 01.11.2017 - L 7 AL 68/17
    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Gießen vom 10. Juli 2017 (Aktenzeichen: S 14 AL 201/16) ist unzulässig, weil das Rechtsmittel nicht in der gesetzlichen Frist eingelegt worden ist; die Berufung kann daher auch durch Beschluss (vgl. § 158 Satz 2 Sozialgerichtsgesetz -SGG-) als unzulässig verworfen werden.

    Ausweislich der sich in der Gerichtsakte (Bl. 42) befindlichen Zustellungsurkunde ist dem Kläger das Urteil des Sozialgerichts Gießen vom 10. Juli 2017 (Aktenzeichen: S 14 AL 201/16) nebst Sitzungsniederschrift am 28. Juli 2017 zugestellt worden.

  • BSG, 23.05.2018 - B 11 AL 14/18 B
    Aufgrund des klageabweisenden Urteils des Sozialgerichts Gießen vom 10. Juli 2017 (S 14 AL 201/16) war zwischen den Beteiligten unter dem Aktenzeichen L 7 AL 68/17 ein Berufungsverfahren anhängig.

    Ausweislich der sich in der Gerichtsakte befindlichen Zustellungsurkunde sei dem Kläger das Urteil des Sozialgerichts Gießen vom 10. Juli 2017 (Aktenzeichen: S 14 AL 201/16) nebst Sitzungsniederschrift am 28. Juli 2017 zugestellt worden.

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