Rechtsprechung
SG Gießen, 17.01.2017 - S 18 SO 183/14 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Sozialhilfe
- openjur.de
- IWW
§ 74 SGB XII
Heimkosten - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Kostenübernahme für durch Heimleiter veranlasste Bestattung
- anwaltauskunft.de (Kurzinformation)
Heim organisiert die Beerdigung - wer trägt die Kosten?
- anwalt.de (Kurzinformation)
Sozialhilfeträger muss Pflegeheim Kosten für Bestattung einer mittellosen Bewohnerin erstatten
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Sozialhilfeträger muss Pflegeheim Kosten für Bestattung einer mittellosen Bewohnerin erstatten - Ausgleichsansprüche können nicht gegen selbst hilfebedürftige Angehörige der Verstorbenen geltend gemacht werden
Papierfundstellen
- FamRZ 2017, 1173
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 30.10.1997 - 8 A 3515/95
Sozialhilferecht: Übernahme von Bestattungskosten
Auszug aus SG Gießen, 17.01.2017 - S 18 SO 183/14
Die verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung vertrat den Standpunkt, aus dem Nachrangigkeitsgrundsatz folge, dass vorrangig alle Mittel einzusetzen seien, die dem Verpflichteten durch den Tod der bestatteten Person zugeflossen seien (OVG NRW, Urteil vom 30.10.1997, NJW 1998, 2154 ff.). - BSG, 29.09.2009 - B 8 SO 23/08 R
Sozialhilfe - Übernahme von Bestattungskosten - kein Verweis auf Geltendmachung …
Auszug aus SG Gießen, 17.01.2017 - S 18 SO 183/14
Das Gericht folgt in diesem Zusammenhang der insoweit heranzuziehenden Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zur Übernahme von Bestattungskosten durch Sozialhilfeträger (Urteil vom 29.09.2009, B 8 SO 23/08 R). - VG Gießen, 14.12.1999 - 4 E 23/96
Veranlassung der Bestattung mittellos verstorbener Heimbewohner oder …
Auszug aus SG Gießen, 17.01.2017 - S 18 SO 183/14
Das Verwaltungsgericht Gießen habe am 14.12.1999 (4 E 23/96) entschieden, ein Heimträger brauche die Bestattungskosten nicht selbst zu tragen sondern habe einen Erstattungsanspruch gegen den Träger der Sozialhilfe. - VGH Bayern, 21.06.1993 - 12 B 91.2999
Auszug aus SG Gießen, 17.01.2017 - S 18 SO 183/14
Zunächst ist klarzustellen, dass ein Anspruch auf Kostenübernahme aus § 74 SGB XII auch einer juristischen Person zustehen kann (VGH München, NVwZ 1994, 600).