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   SG Gießen, 19.12.2016 - S 12 EG 8/16   

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https://dejure.org/2016,74410
SG Gießen, 19.12.2016 - S 12 EG 8/16 (https://dejure.org/2016,74410)
SG Gießen, Entscheidung vom 19.12.2016 - S 12 EG 8/16 (https://dejure.org/2016,74410)
SG Gießen, Entscheidung vom 19. Dezember 2016 - S 12 EG 8/16 (https://dejure.org/2016,74410)
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  • BSG, 21.06.2016 - B 10 EG 8/15 R

    Elterngeld - Einkommensermittlung - Festlegung unterschiedlicher

    Auszug aus SG Gießen, 19.12.2016 - S 12 EG 8/16
    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG, Urteil vom 21. Juni 2016, B 10 EG 8/15 R, juris Rn. 23 ff.) ist von der gesetzlichen Regelung des § 2b Abs. 3 Satz 1 BEEG auch nicht in Fällen größerer Einbußen bei der Höhe des Elterngeldes durch die Verschiebung des Bemessungsrahmens abzuweichen.

    Sie lasse keinen Raum dafür, den Bemessungszeitraum für das Elterngeld bei Mischeinkünften auf den Zwölfmonatszeitraum vor dem Geburtsmonat des Kindes zu verschieben (BSG, Urteil vom 21. Juni 2016, B 10 EG 8/15 R, juris Rn. 23).

    Nach Auffassung des Bundessozialgerichts (BSG, Urteil vom 21. Juni 2016, B 10 EG 8/15 R, juris Rn. 29), der sich die Kammer auch nach eigener Prüfung anschließt (so auch bereits die bisherige Rechtsprechung der Kammer, vgl. SG Gießen, Urteil vom 11. Mai 2015, S 12 EG 3/14), hat der Gesetzgeber diesen Spielraum mit der unterschiedlichen Ausgestaltung der Regelungen zum Bemessungszeitraum nicht überschritten.

    Vor allem aber unterscheiden sich Einkünfte aus selbstständiger und nichtselbstständiger Tätigkeit regelmäßig erheblich durch den Aufwand für ihre Feststellung durch Behörden und Berechtigte (BSG, Urteil vom 21. Juni 2016, B 10 EG 8/15 R, juris Rn. 30).

    Nach diesen Maßstäben ist die Behandlung von Mischeinkünften, auch in Fällen mit einem geringen, relativ einfach zu ermittelnden Anteil aus selbstständiger Tätigkeit, verhältnismäßig und verfassungsrechtlich unbedenklich (BSG, Urteil vom 21. Juni 2016, B 10 EG 8/15 R, juris Rn. 32).

  • BVerfG, 08.02.1983 - 1 BvL 28/79

    Pflichtbeiträge in Ausfallzeiten

    Auszug aus SG Gießen, 19.12.2016 - S 12 EG 8/16
    Dafür müssen die Vorteile einer Typisierung - insbesondere die praktischen Erfordernisse der Verwaltung (vgl. BVerfGE 9, 20, 31 f.; 63, 119, 128) - im rechten Verhältnis zu den Härten stehen, die wegen der damit verbundenen Ungleichbehandlung im Einzelfall und für die Gesamtheit der von der Norm Betroffenen verbunden sind (vgl. Huster in Friauf/Höfling, Berliner Kommentar zum Grundgesetz, Stand Februar 2016, Art. 3 Rn. 130 ff m.w.N.).

    Schließlich darf die Typisierung allgemein keine beachtliche Gruppe typischer Fälle, sondern nur einzelne, aus dem Rahmen fallende Sonderfälle betreffen (vgl. BVerfGE 26, 265, 275 f.; 63, 119, 128, 130).

  • BSG, 25.06.2009 - B 10 EG 3/08 R

    Elterngeld - Bemessungsgrundlage - Einkommen - Lohnsteuerklasse - Wechsel -

    Auszug aus SG Gießen, 19.12.2016 - S 12 EG 8/16
    So ist anerkannt, dass auch ein Wechsel der Lohnsteuerklasse und eine damit verbundene Erhöhung des Einkommens aus nicht selbständiger Beschäftigung eine zulässige Gestaltungsmöglichkeit bei der Berechnung der Höhe des Elterngeldanspruchs darstellt (vgl. BSG, Urteil vom 25. Juni 2009, B 10 EG 3/08 R).
  • BSG, 15.12.2015 - B 10 EG 6/14 R

    Elterngeldrecht - Höhe - Einkommensermittlung - Berücksichtigung von steuerlichen

    Auszug aus SG Gießen, 19.12.2016 - S 12 EG 8/16
    Die Pflicht zur Erstattung der überzahlten Leistung ergibt sich aus § 42 Abs. 2 Satz 2 SGB I (vgl. BSG, Urteil vom 15. Dezember 2015, B 10 EG 6/14 R, juris Rn. 22 m.w.N.).
  • BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvL 50/79

    Präklusion I

    Auszug aus SG Gießen, 19.12.2016 - S 12 EG 8/16
    Der allgemeine Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG ist vielmehr erst dann verletzt, wenn der Gesetzgeber eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (st.Rspr. des BVerfG seit BVerfGE 55, 72, 88; vgl. jüngst BVerfGE 112, 50, 67 = SozR 4-3800 § 1 Nr. 7 Rn. 55; BVerfGE 117, 272, 300 f; Britz, NJW 2014, 346 ff m.w.N.).
  • BVerfG, 08.06.2004 - 2 BvL 5/00

    Zur Nichtgewährung eines Teilkindergelds an Grenzgänger in die Schweiz

    Auszug aus SG Gießen, 19.12.2016 - S 12 EG 8/16
    Bei der Überprüfung eines Gesetzes auf Übereinstimmung mit dem allgemeinen Gleichheitssatz kommt es nicht darauf an, ob der Gesetzgeber die zweckmäßigste oder gerechteste Lösung gefunden hat, sondern nur, ob er die verfassungsrechtlichen Grenzen seiner Gestaltungsfreiheit eingehalten hat (BVerfGE 84, 348, 359 [BVerfG 08.10.1991 - 1 BvL 50 /86] m.w.N.; BVerfGE 110, 412, 436 [BVerfG 08.06.2004 - 2 BvL 5/00] ; st.Rspr.).
  • BVerfG, 23.06.2004 - 1 BvL 3/98

    Zur Begrenzung der berücksichtigungsfähigen Arbeitsentgelte und Arbeitseinkommen

    Auszug aus SG Gießen, 19.12.2016 - S 12 EG 8/16
    Die dadurch bewirkten Härten dürfen sich zudem nur unter Schwierigkeiten vermeiden lassen und im Einzelfall nicht besonders schwer wiegen (BVerfGE 111, 115, 137; BVerfGE 111, 176, 188 [BVerfG 06.07.2004 - 1 BvR 2515/95] ).
  • BVerfG, 08.10.1991 - 1 BvL 50/86

    Zweifamilienhaus

    Auszug aus SG Gießen, 19.12.2016 - S 12 EG 8/16
    Bei der Überprüfung eines Gesetzes auf Übereinstimmung mit dem allgemeinen Gleichheitssatz kommt es nicht darauf an, ob der Gesetzgeber die zweckmäßigste oder gerechteste Lösung gefunden hat, sondern nur, ob er die verfassungsrechtlichen Grenzen seiner Gestaltungsfreiheit eingehalten hat (BVerfGE 84, 348, 359 [BVerfG 08.10.1991 - 1 BvL 50 /86] m.w.N.; BVerfGE 110, 412, 436 [BVerfG 08.06.2004 - 2 BvL 5/00] ; st.Rspr.).
  • BVerfG, 02.07.1969 - 1 BvR 669/64

    Unterhalt II

    Auszug aus SG Gießen, 19.12.2016 - S 12 EG 8/16
    Schließlich darf die Typisierung allgemein keine beachtliche Gruppe typischer Fälle, sondern nur einzelne, aus dem Rahmen fallende Sonderfälle betreffen (vgl. BVerfGE 26, 265, 275 f.; 63, 119, 128, 130).
  • BVerfG, 06.07.2004 - 1 BvR 2515/95

    Erziehungsgeld an Ausländer

    Auszug aus SG Gießen, 19.12.2016 - S 12 EG 8/16
    Die dadurch bewirkten Härten dürfen sich zudem nur unter Schwierigkeiten vermeiden lassen und im Einzelfall nicht besonders schwer wiegen (BVerfGE 111, 115, 137; BVerfGE 111, 176, 188 [BVerfG 06.07.2004 - 1 BvR 2515/95] ).
  • BVerfG, 09.11.2004 - 1 BvR 684/98

    Ausschluss der Eltern nichtehelicher Kinder von einer Hinterbliebenenversorgung

  • BVerfG, 27.02.2007 - 1 BvL 10/00

    Rentenrechtliche Neubewertung der ersten Berufsjahre durch das Wachstums- und

  • BSG, 03.12.2009 - B 10 EG 2/09 R

    Elterngeld - Einkommen - Einkünfte - Geburt - Bemessungszeitraum -

  • BVerfG, 06.06.2011 - 1 BvR 2712/09

    Verfassungsbeschwerde gegen die Berücksichtigung der Elternzeit bei der

  • BVerfG, 09.11.2011 - 1 BvR 1853/11

    Erfolgslose Verfassungsbeschwerde gegen die Ausgestaltung des Elterngelds als

  • BSG, 05.04.2012 - B 10 EG 4/11 R

    Elterngeld - Höhe - Berechnung - Einkommensermittlung - Nebeneinander von

  • BSG, 05.04.2012 - B 10 EG 10/11 R

    Elterngeld - Höhe - Bemessung - Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft,

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.02.2015 - L 2 EG 4/14

    Berechnung der Höhe von Elterngeld bei abhängiger und selbständiger

  • BSG, 21.06.2016 - B 10 EG 3/15 R

    Elterngeld - Höhe - selbständige Tätigkeit - Anrechnung von nachgeburtlichem

  • BVerfG, 16.12.1958 - 1 BvL 3/57

    Arbeitslosenhilfe

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