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   SG Gießen, 20.02.2017 - S 7 KR 396/16   

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SG Gießen, 20.02.2017 - S 7 KR 396/16 (https://dejure.org/2017,9207)
SG Gießen, Entscheidung vom 20.02.2017 - S 7 KR 396/16 (https://dejure.org/2017,9207)
SG Gießen, Entscheidung vom 20. Februar 2017 - S 7 KR 396/16 (https://dejure.org/2017,9207)
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  • BSG, 08.03.2016 - B 1 KR 25/15 R

    Krankenversicherung - Antrag auf Krankenbehandlung (hier Psychotherapie) -

    Auszug aus SG Gießen, 20.02.2017 - S 7 KR 396/16
    Sie greift für Anträge auf künftig zu erbringende Leistungen, die Berechtigte ab dem 26.02.2013 stellen (BSG, Urteil vom 08.03.2016 B 1 KR 25/15 R -, juris, Rn. 9).

    Die Fiktion kann nur dann greifen, wenn der Antrag so bestimmt gestellt ist, dass die auf Grundlage des Antrags fingierte Genehmigung ihrerseits im Sinne von § 33 Abs. 1 SGB X hinreichend bestimmt ist (vgl. BSG, Urteil vom 08.03.2016 - B 1 KR 25/15 R -, juris, Rn. 23).

    Denn die Fiktionsgenehmigung soll nicht zu Rechtsmissbrauch einladen, indem sie Leistungsgrenzen des Leistungskatalogs überwindet, die jedem Versicherten klar sein müssen (BSG, Urteil vom 08.03.2016 - B 1 KR 25/15 R -, juris, Rn. 26).

    Selbst wenn man annähme, § 13 Abs. 3a SGB V gewähre nur einen Kostenerstattungsanspruch, führte dies zu keinem anderen Ergebnis, da der Kostenerstattungsanspruch auch einen Anspruch auf Freistellung umfasst (BSG, Urteil vom 08.03.2016 - B 1 KR 25/15 R -, juris, Rn. 25; SG Marburg, Urteil vom 15.01.2015, S 6 KR 160/13, juris, Rn. 34).

  • SG Marburg, 15.01.2015 - S 6 KR 160/13

    Die Beteiligten streiten über das Bestehen einer Genehmigungsfiktion nach § 13

    Auszug aus SG Gießen, 20.02.2017 - S 7 KR 396/16
    Der Normzweck besteht darin, den Versicherten Klarheit darüber zu verschaffen, ob die Entscheidung fristgerecht erfolgt oder eine Selbstbeschaffung zulässig sein wird (SG Marburg, Urteil vom 15.01.2015, S 6 KR 160/13, juris, Rn. 29).

    Selbst wenn man annähme, § 13 Abs. 3a SGB V gewähre nur einen Kostenerstattungsanspruch, führte dies zu keinem anderen Ergebnis, da der Kostenerstattungsanspruch auch einen Anspruch auf Freistellung umfasst (BSG, Urteil vom 08.03.2016 - B 1 KR 25/15 R -, juris, Rn. 25; SG Marburg, Urteil vom 15.01.2015, S 6 KR 160/13, juris, Rn. 34).

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