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   SG Gießen, 24.02.2016 - S 9 KR 279/15   

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https://dejure.org/2016,69457
SG Gießen, 24.02.2016 - S 9 KR 279/15 (https://dejure.org/2016,69457)
SG Gießen, Entscheidung vom 24.02.2016 - S 9 KR 279/15 (https://dejure.org/2016,69457)
SG Gießen, Entscheidung vom 24. Februar 2016 - S 9 KR 279/15 (https://dejure.org/2016,69457)
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  • BSG, 13.09.2006 - B 12 KR 5/06 R

    Kranken- und Pflegeversicherung - Beitragspflicht von Kapitalleistungen aus einer

    Auszug aus SG Gießen, 24.02.2016 - S 9 KR 279/15
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, der sich die Kammer anschließt, bestehen gegen die Heranziehung von Versorgungsbezügen in der Form der nicht wiederkehrenden Leistungen verfassungsrechtliche Bedenken auch dann nicht, wenn das entsprechende Rechtsverhältnis bereits vor dem 01.01.2004 abgeschlossen wurde (vgl. u. a. Urteil des BSG vom 13.09.2006, Az. B 12 KR 5/06 R, Urteil vom 25.04.2007, Az. B 12 KR 26/05 R).
  • BSG, 25.04.2007 - B 12 KR 26/05 R

    Krankenversicherung - Beitragspflicht von Kapitalleistungen aus einer als

    Auszug aus SG Gießen, 24.02.2016 - S 9 KR 279/15
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, der sich die Kammer anschließt, bestehen gegen die Heranziehung von Versorgungsbezügen in der Form der nicht wiederkehrenden Leistungen verfassungsrechtliche Bedenken auch dann nicht, wenn das entsprechende Rechtsverhältnis bereits vor dem 01.01.2004 abgeschlossen wurde (vgl. u. a. Urteil des BSG vom 13.09.2006, Az. B 12 KR 5/06 R, Urteil vom 25.04.2007, Az. B 12 KR 26/05 R).
  • BSG, 25.04.2007 - B 12 KR 25/05 R

    Krankenversicherung - Beitragspflicht von Kapitalleistungen aus einer als

    Auszug aus SG Gießen, 24.02.2016 - S 9 KR 279/15
    Sie ist dann der betrieblichen Altersversorgung zuzurechnen, wenn sie die Versorgung des Arbeitnehmers oder seiner Hinterbliebenen im Alter, bei Invalidität oder Tod bezweckt, also der Sicherung des Lebensstandards nach dem Ausscheiden des Arbeitnehmers aus dem Erwerbsleben dienen soll (vgl. u. a. BSG, Urteil vom 25.04.2007, Az. B 12 KR 25/05 R).
  • BVerfG, 07.04.2008 - 1 BvR 1924/07

    Kapitalzahlung aus einer Direktlebensversicherung unterliegt Beitragspflicht zur

    Auszug aus SG Gießen, 24.02.2016 - S 9 KR 279/15
    Die Verfassungsbeschwerde hat das Bundesverfassungsgericht nicht zur Entscheidung angenommen (vgl. Bundesverfassungsgericht vom 07.04.2008, Az. 1 BvR 1924/07).
  • BSG, 12.11.2008 - B 12 KR 6/08 R

    Krankenversicherung - Beitragspflicht von als Einmalzahlung geleisteten

    Auszug aus SG Gießen, 24.02.2016 - S 9 KR 279/15
    Eine strenge Bindung an die Definition des BetrAVG besteht nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG, Urteil vom 12.11.2008, Az. B 12 KR 6/08 R) nicht, da im Rahmen des § 229 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 SGB V kein nachweisbarer Zusammenhang mit dem früheren Erwerbsleben erforderlich ist, sondern eine betriebliche Altersversorgung dann vorliegt, wenn es sich um Bezüge vom früheren Arbeitgeber oder von bestimmten Institutionen handelt, bei denen in der Regel ein Zusammenhang zwischen der Zugehörigkeit zu dieser Sicherungsform und einer Erwerbstätigkeit besteht.
  • LSG Rheinland-Pfalz, 07.11.2013 - L 5 KR 5/13

    Direktversicherungsauszahlungen und freiwillige Krankenversicherung

    Auszug aus SG Gießen, 24.02.2016 - S 9 KR 279/15
    Es ist also für die Frage, ob es sich um eine betriebliche Altersversorgung handelt ohne Bedeutung, wer die Beiträge gezahlt hat oder ob die Beiträge als Einmalzahlung aus einer Abfindung entrichtet worden sind, da allein der Charakter der gewählten Versicherungsform für die Beurteilung, ob eine betriebliche Altersversorgung im Sinne des § 229 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 SGB V vorliegt, maßgebend ist (vgl. Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 07.11.2013, Az.: L 5 KR 5/13).
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