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   SG Gießen, 24.11.2017 - S 1 U 139/15   

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https://dejure.org/2017,56096
SG Gießen, 24.11.2017 - S 1 U 139/15 (https://dejure.org/2017,56096)
SG Gießen, Entscheidung vom 24.11.2017 - S 1 U 139/15 (https://dejure.org/2017,56096)
SG Gießen, Entscheidung vom 24. November 2017 - S 1 U 139/15 (https://dejure.org/2017,56096)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Gesetzliche Unfallversicherung - Beweislast bei Unfall im öffentlichen Raum

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 17.12.2015 - B 2 U 8/14 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Auszug aus SG Gießen, 24.11.2017 - S 1 U 139/15
    Gerade zu den Fragen der Beweislast hat das BSG ausdrücklich mit Urteil vom 17. Dezember 2017 (Az. B 2 U 8/14 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 55) nochmals ausgeführt, dass die anspruchsbegründenden Tatsachen der Beweislast des Versicherten obliegen.

    Gerade zu den Fragen der Beweislast hat das BSG ausdrücklich mit Urteil vom 17. Dezember 2017 (Az. B 2 U 8/14 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 55) nochmals ausgeführt, dass die anspruchsbegründenden Tatsachen der Beweislast des Versicherten obliegen.

  • BSG, 17.02.2009 - B 2 U 18/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Unfallereignis -

    Auszug aus SG Gießen, 24.11.2017 - S 1 U 139/15
    Für einen Arbeitsunfall eines Versicherten ist danach im Regelfall erforderlich, dass seine Verrichtung zur Zeit des Unfalls der versicherten Tätigkeit zuzurechnen ist (innerer oder sachlicher Zusammenhang), sie zu dem zeitlich begrenzten von außen auf den Körper einwirkenden Ereignis - dem Unfallereignis - geführt (Unfallkausalität) und dass das Unfallereignis einen Gesundheitserstschaden oder den Tod des Versicherten verursacht hat (haftungsbegründende Kausalität); das Entstehen von länger andauernden Unfallfolgen aufgrund des Gesundheitserstschadens (haftungsausfüllende Kausalität) ist keine Bedingung für die Feststellung eines Arbeitsunfalls (vgl. BSG, Urteil vom 4. September 2007 - B 2 U 24/06 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 24 Rdnr. 9 m. w. N.; BSG, Urteil vom 17. Februar 2009 - B 2 U 18/07 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 31).

    Insoweit gilt ebenso wie für den ursächlichen Zusammenhang zwischen Unfallereignis und Gesundheitserstschaden die Theorie der wesentlichen Bedingung (vgl. BSG, Urteil vom 17. Februar 2009 - B 2 U 18/07 R).

  • BSG, 04.09.2007 - B 2 U 28/06 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Auszug aus SG Gießen, 24.11.2017 - S 1 U 139/15
    Scheinbar hat mit dieser Entscheidung das Bundessozialgericht auch seine Ansichten zur Beweislastumkehr bei Unfällen am Arbeitsplatz (vgl. BSG, Urteil vom 4. September 2007 - B 2 U 28/06 R - sogenannter: "Kranführerfall") aufgehoben oder zumindest für Wege im öffentlichen Raum stark modifiziert.

    Scheinbar hat damit das Bundessozialgericht auch seine Ansichten zur Beweislastumkehr bei Unfällen am Arbeitsplatz (vgl. BSG, Urteil vom 4. September 2007 - B 2 U 28/06 R - sogenannter: "Kranführerfall") aufgehoben oder zumindest für Wege im öffentlichen Raum stark modifiziert.

  • BSG, 17.02.2009 - B 2 U 26/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Wegeunfall - versicherte

    Auszug aus SG Gießen, 24.11.2017 - S 1 U 139/15
    Dennoch kann das Ereignis nicht als Arbeitsunfall anerkannt werden, denn die Unfallkausalität (vgl. hierzu grundsätzlich BSG, Urteil vom 17. Februar 2009 - B 2 U 26/07 R) liegt nicht vor.
  • BSG, 04.09.2007 - B 2 U 24/06 R

    Ggesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - innerer Zusammenhang - sachlicher

    Auszug aus SG Gießen, 24.11.2017 - S 1 U 139/15
    Für einen Arbeitsunfall eines Versicherten ist danach im Regelfall erforderlich, dass seine Verrichtung zur Zeit des Unfalls der versicherten Tätigkeit zuzurechnen ist (innerer oder sachlicher Zusammenhang), sie zu dem zeitlich begrenzten von außen auf den Körper einwirkenden Ereignis - dem Unfallereignis - geführt (Unfallkausalität) und dass das Unfallereignis einen Gesundheitserstschaden oder den Tod des Versicherten verursacht hat (haftungsbegründende Kausalität); das Entstehen von länger andauernden Unfallfolgen aufgrund des Gesundheitserstschadens (haftungsausfüllende Kausalität) ist keine Bedingung für die Feststellung eines Arbeitsunfalls (vgl. BSG, Urteil vom 4. September 2007 - B 2 U 24/06 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 24 Rdnr. 9 m. w. N.; BSG, Urteil vom 17. Februar 2009 - B 2 U 18/07 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 31).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 08.06.2021 - L 3 U 28/20

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Wegeunfall - Unfallkausalität -

    Ebenso habe das SG Gießen in einem Urteil vom 24. November 2017 - S 1 U 139/15 - (bei juris) entschieden.
  • LSG Hessen, 01.12.2020 - L 3 U 54/18

    Unfallversicherungsrecht

    das Urteil des Sozialgerichts Gießen vom 24. November 2017, Az.: S 1 U 139/15 , aufzuheben, den Bescheid der Beklagten vom 27. November 2014 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 28. August 2015 aufzuheben und das Ereignis vom 4. März 2014 als Arbeitsunfall anzuerkennen.
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