Rechtsprechung
SG Gießen, 25.09.2013 - S 4 R 651/11 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Rentenversicherung
- openjur.de
- Justiz Hessen
- IWW
- REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)
Hörgeräteversorgung - Küchenleiter - besonders gute Hörfähigkeit - Rentenversicherungsträger - höherwertiges Hörgerät
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch eines Schwerbehinderten gegen einen Rentenversicherungsträger auf Versorgung mit einem höherwertigen Hörgerät
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (8)
- rechtsindex.de (Kurzinformation)
Höherwertiges Hörgerät, wenn man beruflich drauf angewiesen ist
- wolterskluwer-online.de (Pressemitteilung)
Küchenchef erhält höherwertiges Hörgerät
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Küchenchef hat Anspruch auf besonders hochwertiges Hörgerät
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Rehabilitationsleistung der Rentenversicherung in Form eines digitalen Hörgerätes
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Anspruch auf höherwertiges Hörgerät bei besonderen beruflichen Anforderungen
- haufe.de (Kurzinformation)
Kostenübernahme für höherwertiges Hörgerät eines Kochs
- bund-verlag.de (Kurzinformation)
Rentenversicherung - Küchenchef hat Anspruch auf höherwertiges Hörgerät
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Rentenversicherung muss Kosten für höherwertiges Hörgerät eines Küchenchefs tragen - Küchenchef ist in seinem Beruf auf besonders gute Hörfähigkeit angewiesen
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- SG Cottbus, 19.01.2009 - S 5 R 458/05
Rehabilitation - Abgrenzung medizinischer und beruflicher Mehrbedarf - Digitale …
Auszug aus SG Gießen, 25.09.2013 - S 4 R 651/11
Ebenso wie das Sozialgericht Cottbus in seinem Urteil vom 19.01.2009 - Az. S 5 R 458/05 - und das Sozialgericht Freiburg in seinem Urteil vom 07.11.2012 - Az. S 22 R 4164/11 - legt auch die Kammer die genannte Vorschrift dahingehend aus, dass dafür allein ausreichend ein berufsbedingter Mehrbedarf ist. - SG Freiburg, 07.11.2012 - S 22 R 4164/11
Übernahme der Kosten für die Anschaffung von Hörgeräten über den von der …
Auszug aus SG Gießen, 25.09.2013 - S 4 R 651/11
Ebenso wie das Sozialgericht Cottbus in seinem Urteil vom 19.01.2009 - Az. S 5 R 458/05 - und das Sozialgericht Freiburg in seinem Urteil vom 07.11.2012 - Az. S 22 R 4164/11 - legt auch die Kammer die genannte Vorschrift dahingehend aus, dass dafür allein ausreichend ein berufsbedingter Mehrbedarf ist. - BSG, 21.08.2008 - B 13 R 33/07 R
Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben - Schwerhörigkeit - digitales Hörgerät - …
Auszug aus SG Gießen, 25.09.2013 - S 4 R 651/11
Ein "höherwertiges" Hörgerät ist immer dann notwendig, wenn der Versicherte in seinem Beruf auf eine besonders gute Hörfähigkeit angewiesen ist (vgl. Bundessozialgericht, Urteil vom 21.08.2008 - B 13 R 33/07 - Randnr. 48).
- LSG Hessen, 13.09.2018 - L 1 KR 229/17
Ein schwerhöriger Projektleiter, der für die Bauüberwachung von Großbaustellen …
Nach einem Urteil des Sozialgerichts Gießen vom 25. September 2013 (S 4 R 651/11) sei bereits der Leiter einer Küche in seinem Beruf auf eine besonders gute Hörfähigkeit angewiesen. - SG Mannheim, 30.03.2017 - S 18 R 583/16
Voraussetzungen einer Versorgung des Versicherten mit einem Hörgerät durch den …
Dabei ist ergänzend darauf hinzuweisen, dass auch nach einer in der Rechtsprechung zunehmend vertretenen Auffassung (vgl. insb. SG Gießen, Urteil vom 25.09.2013 - S 4 R 651/11 -, juris, Rn. 29 ff. sowie SG Freiburg…, Urteil vom 07.11.2012 - S 22 R 4146/11 -, juris Rn. 28 und SG Cottbus…, Urteil vom 19.01.2009 - S 5 R 458/05 -, juris, Rn. 31), die betont, dass die für eine Zuständigkeit der Rentenversicherungsträger vorausgesetzte "Erforderlichkeit der Hilfsmittel zur Berufsausübung" nicht allein dann angenommen werden könne, wenn das Hilfsmittel ausschließlich in der Berufsausübung Verwendung findet, ein berufsbedingter Mehrbedarf dahingehend gefordert wird, dass der Nachteil, der im Beruf ausgeglichen werden soll, nicht bereits durch einen Nachteilsausgleich im Privaten abgedeckt wird.