Rechtsprechung
SG Gießen, 26.02.2014 - S 4 R 158/12 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Rentenversicherung
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 104 Abs. 1 Satz 1 SGB VI
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Rente wegen Erwerbsminderung bei Verursachung des Unfalls durch Fahren ohne Fahrerlaubnis und fahrlässige Trunkenheit im Verkehr
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (11)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Folgen einer Straftat bei der Bewilligung der Erwerbsminderungsrente
- rechtsindex.de (Kurzinformation)
Wer ohne Fahrerlaubnis fährt, kann nach Verkehrsunfall Rentenanspruch verlieren
- lto.de (Kurzinformation)
Rentenantrag wegen Erwerbsminderung - Unfall ohne Führerschein kann Rente kosten
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Koch kann wegen Verkehrsunfall nicht mehr arbeiten und erhält trotzdem keine Rente
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Keine Erwerbsminderungsrente nach Eintritt des Versicherungsfalls "bei" einer strafbaren Handlung
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Keine Erwerbsunfähigkeitsrente nach Verkehrsunfall ohne Führerschein
- sokolowski.org (Kurzinformation)
Nach Unfall bei Fahrt ohne Führerschein keine Rente
- arbeit-und-arbeitsrecht.de (Kurzinformation)
Trotz Verkehrsunfall keine Rente wegen Erwerbsminderung
- haufe.de (Kurzinformation)
Versagung der Rente bei Verkehrsdelikt
- anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)
Fahren ohne Führerschein- Rente weg!
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Fahren ohne Führerschein kann Rente kosten - Arbeitnehmer hat nach Verkehrsunfall und daraus resultierender Arbeitsunfähigkeit keinen Anspruch auf Rente wegen Erwerbsminderung
Verfahrensgang
- SG Gießen, 26.02.2014 - S 4 R 158/12
- LSG Hessen, 20.11.2014 - L 5 R 129/14
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BSG, 24.08.1966 - 2 RU 176/65
Unfallrente - Unfallursache - Strafbare Handlung - Kausalzusammenhang mit Unfall
Auszug aus SG Gießen, 26.02.2014 - S 4 R 158/12
Es genüge gerade nicht, wenn die gesundheitliche Beeinträchtigung lediglich bei Gelegenheit der strafbaren Handlung eintrete (Hinweis auf BSGE 25, 161, 163), wie es hier der Fall gewesen sei.Insoweit trifft auch der Hinweis des Prozessbevollmächtigten auf die Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 24.08.1966 - 2 RU 176/65 - BSGE 25, 161, 163 - zum ähnlich formulierten, damals anzuwendenden § 557 Abs. 1 der Reichsversicherungsordnung - zu.
- BSG, 18.03.2008 - B 2 U 1/07 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Leistungsversagung - Leistungsentziehung - …
Auszug aus SG Gießen, 26.02.2014 - S 4 R 158/12
Letztlich zielt § 104 Abs. 1 Satz 1 SGB VI ähnlich wie § 101 Abs. 2 Satz 1 Sozialgesetzbuch Siebtes Buch - SGB VII - sowie die vergleichbaren Vorschriften in der gesetzlichen Krankenversicherung (§ 52 Abs. 1 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch - SGB V -) auf die Versagung von sozialem Schutz bzw. sozialer Sicherheit ab, weil der Betreffende durch sein strafrechtlich als Verbrechen oder vorsätzliches Vergehen zu bewertendes Verhalten sozialethische Mindeststandards verletzt hat (vgl. BSG, Urteil vom 18.03.2011, Az.: B 2 U 1/07 R mit Hinweis auf Hänlein, Moral Hazard und Sozialversicherung - Versicherungsverhalten und Versicherungsfall im Sozialversicherungsrecht, Zeitschrift für Versicherungswissenschaft 2002, 579 ff.).