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   SG Gotha, 02.08.2021 - S 1 SV 1466/21 ER   

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SG Gotha, 02.08.2021 - S 1 SV 1466/21 ER (https://dejure.org/2021,59578)
SG Gotha, Entscheidung vom 02.08.2021 - S 1 SV 1466/21 ER (https://dejure.org/2021,59578)
SG Gotha, Entscheidung vom 02. August 2021 - S 1 SV 1466/21 ER (https://dejure.org/2021,59578)
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  • BSG, 16.07.2020 - B 1 KR 3/19 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

    Auszug aus SG Gotha, 02.08.2021 - S 1 SV 1466/21
    Einer Verweisung an das VG Gera durch den Senat stehen in derartigen Fällen also weder der Sinn und Zweck des § 58 Abs. 1 Nr. 4 SGG  noch allgemeine prozessrechtliche Grundsätze oder gar die Rechtsschutzgarantie entgegen (vgl. auch BSG, Beschluss vom 16. Juli 2020 - B 1 KR 3/19 B -, juris).
  • BAG, 30.03.1994 - 5 AS 6/94

    Bindung an fehlerhaften Verweisungsbeschluss - Mangel des rechtlichen Gehörs -

    Auszug aus SG Gotha, 02.08.2021 - S 1 SV 1466/21
    Auch fehlerhafte Verweisungsbeschlüsse sind grundsätzlich bindend (vgl. Bundesarbeitsgericht , Beschluss vom 30. März 1994 - 5 AS 6/94, nach juris).
  • BSG, 26.01.2017 - B 6 KA 94/16 B
    Auszug aus SG Gotha, 02.08.2021 - S 1 SV 1466/21
    Eine Prozessunfähigkeit des Antragstellers  liegt nicht vor (vgl. hierzu nur - unter Hinweis auch auf eine Entscheidung des BVerfG betreffend die Prozessfähigkeit des Erinnerungsführers - Bundessozialgericht , Beschluss vom 26. Januar 2017 - B 6 KA 94/16 B, nach Juris); er hat keinen Anspruch auf die Bestellung eines besonderen Vertreters (vgl. nur Thüringer Landessozialgericht, Beschluss vom 29. April 2016 - L 6 R 247/16 B und BSG, Beschluss vom 14. August 2017 - B 12 KR 103/14 B, beide nach Juris).
  • BSG, 14.08.2017 - B 12 KR 103/14 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Bestellung eines besonderen Vertreters -

    Auszug aus SG Gotha, 02.08.2021 - S 1 SV 1466/21
    Eine Prozessunfähigkeit des Antragstellers  liegt nicht vor (vgl. hierzu nur - unter Hinweis auch auf eine Entscheidung des BVerfG betreffend die Prozessfähigkeit des Erinnerungsführers - Bundessozialgericht , Beschluss vom 26. Januar 2017 - B 6 KA 94/16 B, nach Juris); er hat keinen Anspruch auf die Bestellung eines besonderen Vertreters (vgl. nur Thüringer Landessozialgericht, Beschluss vom 29. April 2016 - L 6 R 247/16 B und BSG, Beschluss vom 14. August 2017 - B 12 KR 103/14 B, beide nach Juris).
  • BSG, 15.12.2021 - B 1 KR 57/21 B

    Übernahme der Kosten für eine kardiologische Behandlung in der Schweiz;

    Auszug aus SG Gotha, 02.08.2021 - S 1 SV 1466/21
    Anhaltspunkte für eine Änderung der Sachlage existieren nicht (hierzu den Erinnerungsführer betreffend und ausführlich BSG, Beschluss vom 17. Juli 2020 - B 1 KR 23/18 B; zuletzt BSG, Beschluss vom 15. Dezember 2021 - B 1 KR 57/21 B).
  • LSG Thüringen, 29.04.2016 - L 6 R 247/16

    Prozessfähigkeit im sozialgerichtlichen Verfahren bei Einlegung eines

    Auszug aus SG Gotha, 02.08.2021 - S 1 SV 1466/21
    Eine Prozessunfähigkeit des Antragstellers  liegt nicht vor (vgl. hierzu nur - unter Hinweis auch auf eine Entscheidung des BVerfG betreffend die Prozessfähigkeit des Erinnerungsführers - Bundessozialgericht , Beschluss vom 26. Januar 2017 - B 6 KA 94/16 B, nach Juris); er hat keinen Anspruch auf die Bestellung eines besonderen Vertreters (vgl. nur Thüringer Landessozialgericht, Beschluss vom 29. April 2016 - L 6 R 247/16 B und BSG, Beschluss vom 14. August 2017 - B 12 KR 103/14 B, beide nach Juris).
  • BSG, 06.10.1988 - 1 BS 2/88
    Auszug aus SG Gotha, 02.08.2021 - S 1 SV 1466/21
    Dabei ist der Begriff der Sozialversicherung bzw. des Sozialversicherungsrechts im Sinne von § 51 Abs. 1 SGG auf die klassischen Zweige der Sozialversicherung beschränkt und umfasst damit die herkömmlichen Bereiche der gesetzlichen Rentenversicherung, Unfallversicherung usw. Dazu gehören nach ständiger Rechtsprechung des Bundessozialgerichts nicht die Versorgungseinrichtungen der freien Berufe (BSG, Beschluss vom 6. Oktober 1988, Az.: 1 BS 2/88, zitiert nach juris unter Hinweis auf BVerwGE 17, 74).
  • LSG Thüringen, 02.02.2022 - L 1 SF 672/21

    Sozialgerichtliches Verfahren - Verweisungsbeschluss - Wegfall der

    Auszug aus SG Gotha, 02.08.2021 - S 1 SV 1466/21
    Az: L 1 SF 672/21.
  • BGH, 16.12.1987 - IVb ARZ 46/87

    Bestimmung des örtlichen Gersichtsstandes

    Auszug aus SG Gotha, 02.08.2021 - S 1 SV 1466/21
    Denn nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der sich der Senat auch für § 58 Abs. 1 Nr. 4 SGG ausdrücklich anschließt, kann das gemäß § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO angerufene übergeordnete Gericht das ausschließlich zuständige Gericht bestimmen, sofern den Beteiligten hierzu rechtliches Gehör gewährt worden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Dezember 1987, IVb ARZ 46/87 nach juris m. w. N.).
  • BVerwG, 29.10.1963 - I C 43.62

    Zurückweisung einer Revision - Zuständigkeit von Verwaltungsgerichten für

    Auszug aus SG Gotha, 02.08.2021 - S 1 SV 1466/21
    Dabei ist der Begriff der Sozialversicherung bzw. des Sozialversicherungsrechts im Sinne von § 51 Abs. 1 SGG auf die klassischen Zweige der Sozialversicherung beschränkt und umfasst damit die herkömmlichen Bereiche der gesetzlichen Rentenversicherung, Unfallversicherung usw. Dazu gehören nach ständiger Rechtsprechung des Bundessozialgerichts nicht die Versorgungseinrichtungen der freien Berufe (BSG, Beschluss vom 6. Oktober 1988, Az.: 1 BS 2/88, zitiert nach juris unter Hinweis auf BVerwGE 17, 74).
  • BSG, 10.03.2010 - B 3 KR 36/09 B

    Vorlagebeschluss an den Großen Senat - Zuständigkeit sozialgerichtlicher Kammern

  • BSG, 17.07.2020 - B 1 KR 23/18 B

    Übernahme von Kosten für Behandlungen in der Schweiz

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